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WBK Antrag als Sportschütze
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WBK Antrag als Sportschütze
Hy
Ich wollte mal in die Runde fragen da offenbar die Meinungen der Waffenhändler hier stark variieren wie das tatsächlich ist wenn man den Antrag auf Ausstellung einer WBK als Sportschütze als Begründung angibt.
Einige Waffenhändler sagen Begründung als Sportschütze erfordert eine Vereins Bestätigung oder ähnliches wieder andere sagen als Sportschütze braucht man keine Bestätigung beim Antrag auf eine WBK.
Wieder andere sagen die Begründung für eine WBK währe die beste wenn mans ich auf die SB beruft, andere sagen wiederum Begründung auf SV hat wenig Erfolg besser währe als Sportschütze.
Wie sind eure Meinungen dazu ? Würde mich sehr Interessieren
Danke..
Ich wollte mal in die Runde fragen da offenbar die Meinungen der Waffenhändler hier stark variieren wie das tatsächlich ist wenn man den Antrag auf Ausstellung einer WBK als Sportschütze als Begründung angibt.
Einige Waffenhändler sagen Begründung als Sportschütze erfordert eine Vereins Bestätigung oder ähnliches wieder andere sagen als Sportschütze braucht man keine Bestätigung beim Antrag auf eine WBK.
Wieder andere sagen die Begründung für eine WBK währe die beste wenn mans ich auf die SB beruft, andere sagen wiederum Begründung auf SV hat wenig Erfolg besser währe als Sportschütze.
Wie sind eure Meinungen dazu ? Würde mich sehr Interessieren
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Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
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Re: WBK Antrag als Sportschütze
Bist du aus Germanien? Denke mal nicht, dass die österreichischen Waffenhändler so etwas verzapfen.Maria hat geschrieben: ↑Mo 10. Jan 2022, 10:51Hy
Ich wollte mal in die Runde fragen da offenbar die Meinungen der Waffenhändler hier stark variieren wie das tatsächlich ist wenn man den Antrag auf Ausstellung einer WBK als Sportschütze als Begründung angibt.
Einige Waffenhändler sagen Begründung als Sportschütze erfordert eine Vereins Bestätigung oder ähnliches wieder andere sagen als Sportschütze braucht man keine Bestätigung beim Antrag auf eine WBK.
Wieder andere sagen die Begründung für eine WBK währe die beste wenn mans ich auf die SB beruft, andere sagen wiederum Begründung auf SV hat wenig Erfolg besser währe als Sportschütze.
Wie sind eure Meinungen dazu ? Würde mich sehr Interessieren
Danke..
Don' t try to argue with idi ots. They will bring you down to their level and beat you with experience
Re: WBK Antrag als Sportschütze
Wer sagt sowas? Das Gegenteil steht doch ausdrücklich im Waffengesetz.andere sagen wiederum Begründung auf SV hat wenig Erfolg besser währe als Sportschütze.
Re: WBK Antrag als Sportschütze
Ja was soll ich dazu sagen..? Ich würde sonst nicht im Forum nochmal nachfragen .Bist du aus Germanien? Denke mal nicht, dass die österreichischen Waffenhändler so etwas verzapfen.
Es war überhaupt nur ein Händler der Sprach vom Recht auf SV, drei andere Händler hingegen sagten die Behörde könnte eventuell davon ausgehen das man eine art Selbstjustiz in Betracht ziehen könnte deswegen währe Sportschütze etwas besser als Begründung..Wer sagt sowas? Das Gegenteil steht doch ausdrücklich im Waffengesetz.
Tja was soll ich sagen..? So ist es tatsächlich gewesen.
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Re: WBK Antrag als Sportschütze
In Germanien gibt es keine WBKs mit Begründung SV. Völlig undenkbar dort.Dingo hat geschrieben: ↑Mo 10. Jan 2022, 11:00Bist du aus Germanien? Denke mal nicht, dass die österreichischen Waffenhändler so etwas verzapfen.Maria hat geschrieben: ↑Mo 10. Jan 2022, 10:51Hy
Ich wollte mal in die Runde fragen da offenbar die Meinungen der Waffenhändler hier stark variieren wie das tatsächlich ist wenn man den Antrag auf Ausstellung einer WBK als Sportschütze als Begründung angibt.
Einige Waffenhändler sagen Begründung als Sportschütze erfordert eine Vereins Bestätigung oder ähnliches wieder andere sagen als Sportschütze braucht man keine Bestätigung beim Antrag auf eine WBK.
Wieder andere sagen die Begründung für eine WBK währe die beste wenn mans ich auf die SB beruft, andere sagen wiederum Begründung auf SV hat wenig Erfolg besser währe als Sportschütze.
Wie sind eure Meinungen dazu ? Würde mich sehr Interessieren
Danke..
Kann also nicht sein.
Re: WBK Antrag als Sportschütze
In Österreich ist das im Gesetz genau geregelt, was ein sportschütze ist. (Min. 12 Monate im Verein, 1xmonat schießen, 3 bewerbe in den ?letzten 6 Monaten)
Re: WBK Antrag als Sportschütze
Also erstmal generell, eine WBK mit 2 Plätzen steht jeder Person zu, solange keine persönlichen Ausschlussgründe vorliegen. (§8 WaffG).
Die Angabe des Grundes ist da eher Formalität.
Danach kannst du Schrittweise ohne Grund bis 10 Waffen erhöhen. (§23 Abs. 2 und §23 Abs. 2b WaffG)
Für alle anderen Erweiterungen (< 5 Jahre, oder >10 Waffen) benötigst du eine Rechtfertigung bezüglich Jagd, Schießsport oder Sammeln (§23 Abs. 2 WaffG)
Das heißt, beim ersten Antrag ist es relativ egal, was du angibst. Erweitern hängt dann vom tatsächlichen Einsatzzweck ab und muss auch dementsprechend begründet und nachgewiesen werden.
Eine Erweiterung wegen "will ich haben" wirds nicht geben.
Die Angabe des Grundes ist da eher Formalität.
Danach kannst du Schrittweise ohne Grund bis 10 Waffen erhöhen. (§23 Abs. 2 und §23 Abs. 2b WaffG)
Für alle anderen Erweiterungen (< 5 Jahre, oder >10 Waffen) benötigst du eine Rechtfertigung bezüglich Jagd, Schießsport oder Sammeln (§23 Abs. 2 WaffG)
Das heißt, beim ersten Antrag ist es relativ egal, was du angibst. Erweitern hängt dann vom tatsächlichen Einsatzzweck ab und muss auch dementsprechend begründet und nachgewiesen werden.
Eine Erweiterung wegen "will ich haben" wirds nicht geben.
Re: WBK Antrag als Sportschütze
§ 22 WaffG Rechtfertigung und Bedarf
(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1.
die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2.
Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3.
die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.
(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1.
die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2.
Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3.
die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.
Re: WBK Antrag als Sportschütze
das betrifft nur den sportschuetzen gem §11b bezueglich anrecht auf erweiterung
was du beim erstantrag angibts ist meiner meinung nach komplett blunzn
ob du selbstjustiz ueben willst oder nicht interesiert bestenfalls den psychologen
du hast bei der erstaiusstellung einen rechtsanspruch auf zwei waffen
basta
egal aus welchem grund
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: WBK Antrag als Sportschütze
Stimmt, dachte op wollte eine verfrühte Erweiterung, beim erstantrag bringts nixgewo hat geschrieben: ↑Mo 10. Jan 2022, 13:05das betrifft nur den sportschuetzen gem §11b bezueglich anrecht auf erweiterung
was du beim erstantrag angibts ist meiner meinung nach komplett blunzn
ob du selbstjustiz ueben willst oder nicht interesiert bestenfalls den psychologen
du hast bei der erstaiusstellung einen rechtsanspruch auf zwei waffen
basta
egal aus welchem grund
Re: WBK Antrag als Sportschütze
§22 WaffG 1996 i.d.g.F sagt:
(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.
(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn
1. der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann oder
2. es sich um ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt (§ 5 Abs. 2 SPG) oder
3. es sich um einen Angehörigen der Militärpolizei oder
4. es sich um einen Angehörigen der Justizwache handelt.
Grüße
(1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1. die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
2. Schusswaffen der Kategorie B sammelt oder
3. die Schusswaffe der Kategorie B für die Ausübung der Jagd oder des Schießsports benötigt.
(2) Ein Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 2 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn
1. der Betroffene glaubhaft macht, dass er außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist, denen am zweckmäßigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann oder
2. es sich um ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes handelt (§ 5 Abs. 2 SPG) oder
3. es sich um einen Angehörigen der Militärpolizei oder
4. es sich um einen Angehörigen der Justizwache handelt.
Grüße
Re: WBK Antrag als Sportschütze
Es gibt so Gerüchte.. Geschichten..das bei Antrag zur Selbstverteidigung nur 1 Wbk Platz genehmigt wurde oder das es eine vorzeitige Erweiterung der Wbk Plätze unmöglich macht. (1 Waffe reicht zur SV und wenn die beim Büchsner ist, hast eh eine 2. Also wofür mehr Plätze)
Ich habe als Sportschütze ohne Verein oder dgl beantragt und sie auch bekommen, ohne Nachfragen ohne irgendwas.. Genau genommen hat mir die Sachbearbeiterin die Worte eh in den Mund gelegt.. "sie beantragen eine wbk als Sportschütze oder?"
Ich habe als Sportschütze ohne Verein oder dgl beantragt und sie auch bekommen, ohne Nachfragen ohne irgendwas.. Genau genommen hat mir die Sachbearbeiterin die Worte eh in den Mund gelegt.. "sie beantragen eine wbk als Sportschütze oder?"
Re: WBK Antrag als Sportschütze
seit der novelle ist die anzahl bei der neuausstellung fix 2 stkMrRiesa hat geschrieben: ↑Mo 10. Jan 2022, 15:16Es gibt so Gerüchte.. Geschichten..das bei Antrag zur Selbstverteidigung nur 1 Wbk Platz genehmigt wurde oder das es eine vorzeitige Erweiterung der Wbk Plätze unmöglich macht. (1 Waffe reicht zur SV und wenn die beim Büchsner ist, hast eh eine 2. Also wofür mehr Plätze).
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- Chris Mannix
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- Beiträge: 714
- Registriert: Mo 28. Jan 2019, 18:30
- Wohnort: Wien
Re: WBK Antrag als Sportschütze
SV ,denn darauf hast du rechtsanspruch !
"Hängen muss man nur miese Bastarde. Aber miese Bastarde muss man hängen." .... John Ruth
Re: WBK Antrag als Sportschütze
Richtig!
Hab ich auch so gemacht. Trotz "genuschel" des Beamten bei der Anmeldung!
Stichwort: Rechtsanspruch!