Ein EU-Bürger darf eh kaufen. Nur muss er die Waffe dann offiziell mit Ausfuhrpapieren ausführen oder hier melden. Weil ansonsten ist die Waffe in AT illegal. Denke schon das Das ein Thema / Aufgabe für den österreichischen Staat ist.hari hat geschrieben: ↑Do 27. Jan 2022, 18:19Wer soll da bitte versagt haben? Wieso soll man an EWR Buerger keine Waffen verkaufen duerfen. Was ist mit dem freien Warenverkehr. Dass es in DE ein strengeres WaffG gibt geht ja hierzulande keinen was an. Die deutschen Gesetze einzuhalten obliegt dem Kaeufer aus Deutschland. Andere Laender, andere Sitten.Mr. Danger hat geschrieben: ↑Do 27. Jan 2022, 17:29In dem Fall hat dann die Legislative versagt weil Sie eine Lücke gelassen haben.
Die Tat wurde ja auch nicht von der Waffe begangen, sonderm vom Taeter.
Freier Warenverkehr und Waffen? Glaubst Du das selbst ?
LG, Hans