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von milu » So 13. Feb 2022, 17:37
Camare hat geschrieben: ↑So 13. Feb 2022, 16:29
milu hat geschrieben: ↑So 13. Feb 2022, 16:20
Camare hat geschrieben: ↑So 13. Feb 2022, 16:17
nun wenn jeder auf alle Waffen zugriff beziehungsweise diese gemeinsam verwahrt werden schon, auch wenn du es nicht glaubst.
nein.
wie oft sollen wir es noch schreiben?
nun ich halte es trotzdem so, will das nicht mit der Behörde ausdiskutieren müssen.
So steht geschrieben:
Die sich aus § 6 Abs 1 Z 2 und 3 des Waffengesetzes 1967 ergebende Verpflichtung zur sorgfältigen Verwahrung von Faustfeuerwaffen und zur Nichtweitergabe an zum Waffenbesitz nicht Berechtigte wirkt grundsätzlich und rechtlich uneingeschränkt auch gegenüber dem Ehepartner des Inhabers der waffenrechtlichen Urkunde
ich bin kein Jurist aber vermute wenn du deiner Frau Zugang zu 6 Waffen gewährst aber sie nur für 2 berechtigt ist, könnte die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden
1. quelle bitte
2. steht da, dass der ehepartner kein waffenrechtliches dokumrnt hat. " auch gegenüber dem Ehepartner DES INHABERS der waffenrechtlichen Urkunde"
die eigenen zitate sollten schon vorm posten gelesen werden.
edit sagt: das hast aus dem 1. rechtssatz aus 3580 aus dem zusammdnhang gerissen. da musst du ALLES lesen.
da steht auf österreichischv wenn dei oida/oide an pecka had, darfs ka puffn derglangen.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine