Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Angefahrenes Tier erschießen?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Ich riskier doch nicht meine Zuverlässigkeit.
Wegfahren und "nicht bemerkt" sonst darf man dem Weidmann das Vieh auch noch bezahlen welches einem den Lack runiert hat.
Wegfahren und "nicht bemerkt" sonst darf man dem Weidmann das Vieh auch noch bezahlen welches einem den Lack runiert hat.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Es geht immer noch schlimmer.
- Wilhelmshoehe
- .308 Win
- Beiträge: 318
- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Ich würde mit solchen Aussagen auch aufpassen - auch diese Einstellung lässt an deiner Waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zweifeln.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Ach ich rede ja nur groß. Natürlich würde ich wie jeder besonnene, rechtstreue Bürger die Waffe zücken und das Vieh über den Jordan ballern, hab eh 15 Schuss dabei, da trefff ich schon was lebenswichtiges. Oder wenns ein kleines Vieh ist, es suchen und zertrampeln.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Nein, aber die Polizei verständigen und nicht Fahrerflucht begehenPaddy91 hat geschrieben: ↑Mi 16. Feb 2022, 09:10Ach ich rede ja nur groß. Natürlich würde ich wie jeder besonnene, rechtstreue Bürger die Waffe zücken und das Vieh über den Jordan ballern, hab eh 15 Schuss dabei, da trefff ich schon was lebenswichtiges. Oder wenns ein kleines Vieh ist, es suchen und zertrampeln.
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1700
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
ausserdem is da nix zu bezahlen, verbreite ned so an Muell
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
https://www.kleinezeitung.at/kaernten/5 ... tofahrerin
oder ohne Paywall:
https://www.krone.at/2584681
Fake News?
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Ich dachte zuerst an einen Schmäh.. Aber des is ka echt stark..
Dann braucht sich die Jägerschaft auch ned aufregen wenn die Fälle mit Fahrerflucht dann mehr werden sollten..
Dann braucht sich die Jägerschaft auch ned aufregen wenn die Fälle mit Fahrerflucht dann mehr werden sollten..
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Was glaubst, wie viele Wildunfälle in privaten Kochtöpfen landen?
Besonders bei Nacht ist es nicht zu kontrollieren.
Können aber nur Haftpflichtversicherte machen.
Für die Teilkasko brauchst du leider eine Anzeige.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Wer gern Hämatome jausnet, why not?
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Wobei man hier auch sagen muss,die Grundintention des Jägers/Anwalts war ja grundsätzlich eine Gute.
Im konkreten Fall ging es ja um einen Abschnitt in Kärnten,in denen es extrem häufig zu Wildunfällen kommt,weil die Leute sich an keine Limits/Warnhinweise halten.
Deshjalb spricht er ja auch von einer erzieherischen Maßnahme.
Weil Zeit hat ja heute sowieso niemand mehr,und den Schaden falls was is zahlt eh die Kasko.
Aber leider scheint das Ganze jetzt etwas zu entgleisen...wobei meiner Meinung nach auch viel Wirbel hineininterpretiert wird...
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
nunebner33 hat geschrieben: ↑Mi 16. Feb 2022, 15:40Wobei man hier auch sagen muss,die Grundintention des Jägers/Anwalts war ja grundsätzlich eine Gute.
Im konkreten Fall ging es ja um einen Abschnitt in Kärnten,in denen es extrem häufig zu Wildunfällen kommt,weil die Leute sich an keine Limits/Warnhinweise halten.
Deshjalb spricht er ja auch von einer erzieherischen Maßnahme.
Weil Zeit hat ja heute sowieso niemand mehr,und den Schaden falls was is zahlt eh die Kasko.
Aber leider scheint das Ganze jetzt etwas zu entgleisen...wobei meiner Meinung nach auch viel Wirbel hineininterpretiert wird...
wenn etwas wirklich etwas wert ist dann ist es auch dessen eigentum
ein aehnlich findiger anwalt koennte nun aufgrund genau dieser urteile eine obsorgeverpflicht durchzuprozzesieren beginnen
wem etwas gehoert der muss drauf achten und die kosten uebernehmen wenn was passiert
wenn dir dein hund davonlaeuft und vor ein auto zahlst als hundebesitzer den schaden
sinngemaess koennte man das auch von den jaegern fordern wenn *ihr* wild das revier verlaesst und auf die strasse laeuft und es zu einem unfall kommt …
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
-
- .308 Win
- Beiträge: 357
- Registriert: Fr 7. Jun 2013, 10:23
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Wild ist herrenlos bis es der Jagdausübungberechtigte, durch erlegen, in Besitz nimmt bzw aneignet.
Im Übrigen find ich diese Klagen nicht zielführend, da dadurch die Gefahr besteht, dass verletztes oder getötetes Wild nicht gemeldet wird. Ist jetzt häufig schon der Fall.
Im Übrigen find ich diese Klagen nicht zielführend, da dadurch die Gefahr besteht, dass verletztes oder getötetes Wild nicht gemeldet wird. Ist jetzt häufig schon der Fall.