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Angefahrenes Tier erschießen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Prometheus
- .50 BMG
- Beiträge: 795
- Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Als wenn man dafür zahlen soll dann würde ich auf jedenfall aufs Wildbret und die Trophäe bestehen. 

Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Wenn etwas nicht überfahren werden soll muss ich dafür sorgen dass es nicht auf der Strasse ist. Eigentlich ganz einfach. Als nächstes klagt irgendein Besitzer eine überfahrenen Katze weil die arme Minki ja im Ortsgebiet überfahren wurde. DENKT DENN KEINER AN DIE KINDER 11!!!!!!111
Mal sehen wohin sich die Judikatur in dem Fall entwickelt. Oder ob ich als KFZ Lenker dann nicht vielleicht einen Anspruch habe wenn der Jäger den Abschlussplan nicht erfüllt hat. Man kann Mirko Silvo Tischler, der ja weniger Ferlacher ist als Slowene und ansonsten seine Brötchen mit Parkabmahnungen und grenzwertigen Inkassoverwaltungen verdient, nur gratulieren dass er wieder ein Streitthema gestartet hat.
Mal sehen wohin sich die Judikatur in dem Fall entwickelt. Oder ob ich als KFZ Lenker dann nicht vielleicht einen Anspruch habe wenn der Jäger den Abschlussplan nicht erfüllt hat. Man kann Mirko Silvo Tischler, der ja weniger Ferlacher ist als Slowene und ansonsten seine Brötchen mit Parkabmahnungen und grenzwertigen Inkassoverwaltungen verdient, nur gratulieren dass er wieder ein Streitthema gestartet hat.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
find nur ich die summen in dem artikel teilweise haushoch überzogen?
ich mein - schadenersatz schön und gut aber ein wildsau kann doch niemals beinahe 5k "wert" sein
ich mein - schadenersatz schön und gut aber ein wildsau kann doch niemals beinahe 5k "wert" sein

- Wilhelmshoehe
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Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Als echter Nordslowene hat er dort aber mehr Daseinsberechtigung als manche Kärntner 

-
- .357 Magnum
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Re: Angefahrenes Tier erschießen?
wie sprach (angeblich) Einstein schon?
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
Mit solchen Urteilen die gegen jeglichen gesunden Menschenverstand sind, macht sich die Gerichtsbarkeit schlichtweg lächerlich und will irgendwie dafür sorgen, nicht mehr ernst genommen zu werden

"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."
Mit solchen Urteilen die gegen jeglichen gesunden Menschenverstand sind, macht sich die Gerichtsbarkeit schlichtweg lächerlich und will irgendwie dafür sorgen, nicht mehr ernst genommen zu werden


- hari
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Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Wenn ueberhaupt zahlt dann die Haftpflicht, nicht Du. Ich finde es aber sehr bedenklich was diese Kanzlei da gemeinsam mit dieser J.Gesellschaft betreibt. In unserem Revier musste einmal eine Dame ein Reh bezahlen - es zwar das zweite Reh welches von ihren *erneut* nicht angeleinten Hunden zerfleischt wurde. Es wird - auch bei angepasster Fahrweise - immer Situationen geben wo man einem Wildtier nicht gefahrlos ausweichen oder reichtzeitig reagieren kann. Wir kaemen gar nie auf die Idee da Schadenersatz zu fordern. Zum Glueck sind die meissten Fahrer bei uns verantwortungsvoll und begehen keine Fahrerflucht sondern melden den Unfall der Polizei. Braucht man dann ja auch fuer die Kasko.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
das ist die aktuelle rechtslage, hjawolpertinger hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 08:19Wild ist herrenlos bis es der Jagdausübungberechtigte, durch erlegen, in Besitz nimmt bzw aneignet.
nur die wird gerade "gedreht" durch diese urteile in kaernten
denn wild ist offenbar eben nun nach diser neuen judikatur nicht "herrenlos" denn der paechter hat nun offenbar ein recht auf schadenersatz
ohne ein jurist zu sein ...... aber dieses neue recht auf schadenersatz koennte durchaus auch bedeuten dass damit nun auch die pflicht zur obsorge entsteht
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Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Mhm, na bei sowas ists eh klar. Ich lass es mir auch einreden wenn einer so fährt dass er ein auf der Straße stehendes Reh erwischt weil er zu schnell war und den Anhalteweg unterschätzt hat. Aber so wie das die Kanzlei gerade in Kärnten beginnt, und -warum auch immer- von Gericht bestätigt bekommt ist es für mich nicht angemessen. Außer bei einem Bären, der ist mit 5k ja geradezu ein Schnäppchen. Das wäre mir eine ordentliche Bärenfleischgrillerei und der Bettvorleger tatsächlich wert.
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Wäre ja an der Zeit.gewo hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 11:39das ist die aktuelle rechtslage, hjawolpertinger hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 08:19Wild ist herrenlos bis es der Jagdausübungberechtigte, durch erlegen, in Besitz nimmt bzw aneignet.
nur die wird gerade "gedreht" durch diese urteile in kaernten
denn wild ist offenbar eben nun nach diser neuen judikatur nicht "herrenlos" denn der paechter hat nun offenbar ein recht auf schadenersatz
ohne ein jurist zu sein ...... aber dieses neue recht auf schadenersatz koennte durchaus auch bedeuten dass damit nun auch die pflicht zur obsorge entsteht
Immer nur die Annehmlichkeiten bei jeder Waffenrechtsnovelle genießen, und jetzt groß Abkassieren.
Das wird Spannend in der Zukunft.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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- hari
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Re: Angefahrenes Tier erschießen?
und wie willst diese Obsorgepflicht gestalten? Anbindehaltung fuer Wildtiere? Einzaeunen des Waldes? Nichtmal bei einem erhoehten Wildbestand (z.B. nichterfuellung der Abschussplaene) und erhoehter Wahrscheinlichkeit kannst einen kausalen Zusammenhang im Einzelfall herstellen.
Wenn z.B. ein Stueck aus einem Landwirtschaftlichen Produktionsgatter ausbricht dann gibt es eh eine Halterhaftung. Aber wild lebende Tiere werden nunmal nicht "gehalten".
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
also ich bin ned sicher ob da jemand der jaegerschaft nicht einen baerendienst geleistet hat.punk-of-vk hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 09:58
Dieses Schreiben haben viele Jagdausübungsberechtigte in Kärnten erhalten.
ich hatte mal frueher kontakte zum versicherungsverband
da gibts assekuranzuebergreifende arbeitsgruppen
sowohl was die sachverstaendigenarbeit als auch was die rechtsthemen betrifft
die wildschaeden stellen einen massiven anteil an den kaskoschaeden dar
wenn dieses neue urteil, in dem erstmals ein "eigentum" des jagdpaechters an einem bisher als herrenlosen geltendem gut erstritten wurde, die moeglichkeit eroeffnet diesen neuen "eigentuemer" nun auch die generelle haftung fuer sein eigentum und somit fuer solche wildschaeden "umzuhaengen" dann wird der versicherungsverband das vermutlich versuchen
und zwar ggf bis ganz rauf zum EugH so wie ich den laden kenne
bei ca 75.000 bis 100.000 wildschaeden jaehrlich in oesterreich gehts um halbe milliarden euro im jahr ...
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Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Es kann auch anders gesehen werden: es wurden durch die Waldgebiete Fahrbahnen ohne entsprechende Schutzmaßnahmen gebaut. Wild war vor den Autos da (ist derzeit unbestritten, auch wenn man über einzelne Arten diskutieren kann)gewo hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 11:51also ich bin ned sicher ob da jemand der jaegerschaft nicht einen baerendienst geleistet hat.punk-of-vk hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 09:58
Dieses Schreiben haben viele Jagdausübungsberechtigte in Kärnten erhalten.
ich hatte mal frueher kontakte zum versicherungsverband
da gibts assekuranzuebergreifende arbeitsgruppen
sowohl was die sachverstaendigenarbeit als auch was die rechtsthemen betrifft
die wildschaeden stellen einen massiven anteil an den kaskoschaeden dar
wenn dieses neue urteil, in dem erstmals ein "eigentum" des jagdpaechters an einem bisher als herrenlosen geltendem gut erstritten wurde, die moeglichkeit eroeffnet diesen neuen "eigentuemer" nun auch die generelle haftung fuer sein eigentum und somit fuer solche wildschaeden "umzuhaengen" dann wird der versicherungsverband das vermutlich versuchen
und zwar ggf bis ganz rauf zum EugH so wie ich den laden kenne
bei ca 75.000 bis 100.000 wildschaeden jaehrlich in oesterreich gehts um halbe milliarden euro im jahr ...
Von der Jägerschaft wurden die Versicherungen schon mehrmals um Zuzahlung für Wildwarneinrichtungen etc. gebeten - diese wurde, abgesehen von Einzelfällen, immer abgelehnt.
Jetzt hat eine RA Kanzlei den Spies umgedreht und verdient nicht schlecht daran.
OB es sinnvoll ist bin ich mir auch nicht wirklich sicher - aber bei uns werden nur Wildunfälle von Kaskobesitzern gemeldet. Alle anderen orientieren sich an der Einstellung von Paddy91 und begehen Fahrerflucht. Wir können die Quote eigentlich eh nicht mehr verschlechtern.
Andererseits sind die Summen meiner Meinung nach Utopisch
Re: Angefahrenes Tier erschießen?
das ist aber nicht aufgabe des gerichtes das zu klaeren und dafuer interessiert sich das gericht auch ganz sicher nicht
da ist eine klassische haftungsfrage
nebenbei und off topic:
es interessiert sich auch kein mensch dafuer wie ich meinem hund dem tiergerechten auslauf ermoeglich soll wenn ich ihn defacto ueberall ausser auf den 80m2 grossen hundezonen an der leine halten muss ...
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- .308 Win
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Re: Angefahrenes Tier erschießen?
Jetzt hast du mich neugierig gemacht? Hast du eine Lösung dafür oder gehts nur darum den dir verhassten Jäger etwas reinzuwürgen?AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 11:44Wäre ja an der Zeit.gewo hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 11:39das ist die aktuelle rechtslage, hjawolpertinger hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 08:19Wild ist herrenlos bis es der Jagdausübungberechtigte, durch erlegen, in Besitz nimmt bzw aneignet.
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Ausser Schalldämpfer...was sind genau die Annehmlichkeiten der letzten Waffenrechtsnovelle?