ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Wechselsysteme... Anzahl+++
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- Sidekix
- .50 BMG
- Beiträge: 1320
- Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
- Wohnort: östlich von Wien
- Kontaktdaten:
Wechselsysteme... Anzahl+++
das leidige Thema
doppelte Anzahl der Ka.B Plätze für Wechselsysteme, genehmigungsfrei
soweit bekannt, Grund Verwaltungsvereinfachung
ebenso das der Vermerk "Zubehör gefallen ist
wenn ma drüber kommt muß ma eben bei der BH wieder den altbekannten Weg gehen
und jedes Wechselsystem beantragen...
auch klar...
bei mir wars so, das ich mit der Anzahl ohnehin drüber war, als ma die Magazinumschreibung gemacht haben
(eben nach "alten" System)
eben nen Anruf bekommen: neue WBK fällig, auf der die Anzahl der Wechselsysteme angegeben sein muß,
incl Vermerk "Zubehör" und für jedes mal (!) wenn ich wieder a WS haben will, das selbe nochmal
(also Passbild und ca98,-€ löhnen)
hat da schon wer diesbezüglich Erfahrungen?
bin halt der erste mit dem Sachverhalt in meinen Bezirk...
mfg Bertl
doppelte Anzahl der Ka.B Plätze für Wechselsysteme, genehmigungsfrei
soweit bekannt, Grund Verwaltungsvereinfachung
ebenso das der Vermerk "Zubehör gefallen ist
wenn ma drüber kommt muß ma eben bei der BH wieder den altbekannten Weg gehen
und jedes Wechselsystem beantragen...
auch klar...
bei mir wars so, das ich mit der Anzahl ohnehin drüber war, als ma die Magazinumschreibung gemacht haben
(eben nach "alten" System)
eben nen Anruf bekommen: neue WBK fällig, auf der die Anzahl der Wechselsysteme angegeben sein muß,
incl Vermerk "Zubehör" und für jedes mal (!) wenn ich wieder a WS haben will, das selbe nochmal
(also Passbild und ca98,-€ löhnen)
hat da schon wer diesbezüglich Erfahrungen?
bin halt der erste mit dem Sachverhalt in meinen Bezirk...
mfg Bertl
Re: Wechselsysteme... Anzahl+++
du hast doch für die alten systeme jeweils bescheide, oder?
die wurden ja nicht ungültig durch die neue zubehörregel.
deshalb denke ich, brauchst keine neue wbk (vermutung)
die wurden ja nicht ungültig durch die neue zubehörregel.
deshalb denke ich, brauchst keine neue wbk (vermutung)
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
- Sidekix
- .50 BMG
- Beiträge: 1320
- Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
- Wohnort: östlich von Wien
- Kontaktdaten:
Re: Wechselsysteme... Anzahl+++
leider, eben nicht
die meisten stammen noch aus der papierWBK, da wurdens einfach draufgeschrieben
(bzw nach heftigen Protest meines damaligen Sachbearbeiters eine Seite dazugeheftet... )
bzw hams nicht immer einen Bescheid dazu gegeben, weil damals eh egal...
beim wechsel auf die neue Umstellung wurden einfach alle auf "frei" gestellt,
ok, mitn SB muss i nicht streiten,
schliesslich gibts auch nach der Überschreitung keine Begrenzung, nur der Amtsweg is länger...
aber wenn ma jetzt erfährt das mit jedem neuen WS a neue WBK fällig wird,
schaut die Sache anders aus...
Re: Wechselsysteme... Anzahl+++
also die, für ein bescheid vorhanden (eigentlich alle?, sonst könntest sie ja nicht haben), tatert ich mit dem sb besprechen, dass er die nachträgt. die sind ja "Zubehör" (den auswahlpunkt gibt es ja noch im zwr) , die anderen sind mM "freies Zubehör".
da kommst sicher hin.
da kommst sicher hin.
"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
Re: Wechselsysteme... Anzahl+++
Nur um das zu verstehen... zu den alten WS gibt es gar keine Bescheide oder hast die nur du nimmer bei dir herumliegen? Weil wenn letzteres der Fall, müssten die Bescheide eigentlich bei der Behörde im Archiv herumliegen.Sidekix hat geschrieben: ↑Do 17. Feb 2022, 15:19leider, eben nicht
die meisten stammen noch aus der papierWBK, da wurdens einfach draufgeschrieben
(bzw nach heftigen Protest meines damaligen Sachbearbeiters eine Seite dazugeheftet... )
bzw hams nicht immer einen Bescheid dazu gegeben, weil damals eh egal...
beim wechsel auf die neue Umstellung wurden einfach alle auf "frei" gestellt,
ok, mitn SB muss i nicht streiten,
schliesslich gibts auch nach der Überschreitung keine Begrenzung, nur der Amtsweg is länger...
aber wenn ma jetzt erfährt das mit jedem neuen WS a neue WBK fällig wird,
schaut die Sache anders aus...
Wenn es gar nie Bescheide gegeben hat, ist das natürlich spannend, weil - wenn ich die Gesetzteslage richtig im Kopf hab - da hat dann irgendwer im Amt massiv gepfuscht. Oder gilt der Eintrag auf der Papier-WBK implizit als Bescheit? Weil so oder so müssten die das eigentlich korrigieren..
-
- .50 BMG
- Beiträge: 568
- Registriert: Di 6. Jun 2017, 21:57
- Wohnort: Wien
Re: Wechselsysteme... Anzahl+++
Eine WBK/ein WP (somit auch alle Einträge darauf) ist als Bescheid anzusehen (VwGH 99/20/0489, 98/20/0471 sowie 811/65). Das heißt, wird einem Antrag stattgegeben, bekommst die WBK/den WP wie beantragt. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, bekommst du einen Bescheid, den du bekämpfen kannst. Die Einträge auf der WBK/ WP werden daher rechtskräftig.
Re: Wechselsysteme... Anzahl+++
es war in den bundeslaendern ned unueblich dem buerger einfach am telefon zu sagen:Joewood hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 07:34Nur um das zu verstehen... zu den alten WS gibt es gar keine Bescheide oder hast die nur du nimmer bei dir herumliegen? Weil wenn letzteres der Fall, müssten die Bescheide eigentlich bei der Behörde im Archiv herumliegen. Wenn es gar nie Bescheide gegeben hat, ist das natürlich spannend, weil - wenn ich die Gesetzteslage richtig im Kopf hab - da hat dann irgendwer im Amt massiv gepfuscht.
wechselsystem, ja klar, hols dir einfach, du hast eh einen rechtsanspruch drauf und wenn dann die ueberlassungsmeldung reinkommt leg ichs zum akt und feddich, viel spass
tw sogar auch noch zu zeiten des ZWRs wo vereinzelt WS garnicht ins ZWR reingenommen wurde ("...ist ja keine waffe ....")
arbeitseinsparung halt
das war wohl schlamperei wenn nicht sogar amtsmissbrauch
hat aber keinen gestoert
der buerger hat sich gefreut dass er ned vom haendler die reservierungsbestaetigung anfordern musste
der haendler hat sich gefreut dass er ned fuer den kunden die reservierungsbestaetigung ausstellen musste
der Sb hat sich gefreut dass er keinen bescheid ausstellen musste
dass den betroffenen das spaeter auf den kopf fallen wuerde hat damals ja niemand ahnen koennen ....
die meisten behoerden haben aber so wie es gesetzlich gefordert wurde (§23 WaffG alt vor Dez 2019) den bescheid ausgestellt dass das entsprechende wechselsystem YYY keinen platz beansprucht da es der basiswaffe XXX zugeordnet wurde.
solche bescheide gelten - meiner meinung nach - immer noch, und zwar jetzt ZUSAETZLICH zur neuen "2 bewilligungsfreie WS pro kat B platz" regel seit dez 2019
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
- Mountain Man
- .223 Rem
- Beiträge: 223
- Registriert: Mo 18. Sep 2017, 17:47
Re: Wechselsysteme... Anzahl+++
Meine BH hat das Anfang 2020 in diesem Sinn geregelt, da ich für die Zubehörbescheide vorher ja gezahlt hatte ....gewo hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 13:34
die meisten behoerden haben aber so wie es gesetzlich gefordert wurde (§23 WaffG alt vor Dez 2019) den bescheid ausgestellt dass das entsprechende wechselsystem YYY keinen platz beansprucht da es der basiswaffe XXX zugeordnet wurde.
solche bescheide gelten - meiner meinung nach - immer noch, und zwar jetzt ZUSAETZLICH zur neuen "2 bewilligungsfreie WS pro kat B platz" regel seit dez 2019
Vor 2019
Ab 2020
ich wurde allerdings darauf aufmerksam gemacht, verkaufe ich eines der vor 2019 mit Bescheid eingetragenen Zubehör-teile, erlischt dieser Platz unwiderruflich, da er nur für diesen einen speziellen Bescheid gilt ....
Signatur gelöscht wegen einem Besserwisser ....
- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2346
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Wechselsysteme... Anzahl+++
@maountain man ... genau so hab ich das auch ... und genau so erkenne ich es auch gemäß gültigem WaffG wieder
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
- Sidekix
- .50 BMG
- Beiträge: 1320
- Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
- Wohnort: östlich von Wien
- Kontaktdaten:
Re: Wechselsysteme... Anzahl+++
wie gewo oben schon schrieb, war eine Ausstellung eines Bescheides eher selten...
und leider sind die Auslegungen mancher SB unterschiedlich, das die "alten" Zubehörplätze betrifft...
bekomme jetzt (wieder) mal a neue WBK, mit dem "Zubehör +##" Vermerk,
so wie von maountain man angegeben
Danke für die Infos
lg Bertl
und leider sind die Auslegungen mancher SB unterschiedlich, das die "alten" Zubehörplätze betrifft...
bekomme jetzt (wieder) mal a neue WBK, mit dem "Zubehör +##" Vermerk,
so wie von maountain man angegeben
Danke für die Infos
ein sehr guter Hinweis, werd das mal vorlegenJohn Connor hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 09:43Eine WBK/ein WP (somit auch alle Einträge darauf) ist als Bescheid anzusehen (VwGH 99/20/0489, 98/20/0471 sowie 811/65). Das heißt, wird einem Antrag stattgegeben, bekommst die WBK/den WP wie beantragt. Wird dem Antrag nicht stattgegeben, bekommst du einen Bescheid, den du bekämpfen kannst. Die Einträge auf der WBK/ WP werden daher rechtskräftig.
lg Bertl