ich wuerde das sogar akzeptieren wenn ich als buerger auch 6 monate zeit haette fuer meine reaktionen auf amts anschreiben .....AndyA hat geschrieben: ↑Mo 7. Feb 2022, 11:00In Ungarn die Behörden haben 8 Tage für gewisse Themen, und 30 Tage in generel für den Rest. Laut Last können sie die 8 Tage Themen einmal auf 30 verlängern, und die 30 Tage Themen einmal auf 60 Tage verlängern. Schluss, Ende der Geschichte, sie müssen in diesen Zeiten abarbeiten und antworten. Aber 6 Monate gleich ab Anfang...?!
am schlimmsten ist es bei verkehrsverfahren
hier gibts ueberhaupt keine verhaeltnissmaessigkeit
ich muss noch EIN JAHR nach einem vorfall detailliert darueber bescheid wissen denn der staat darf sich so lange zeit lassen ein verfahren zu eroeffnen
aber ich muss innerhalb von ZWEI WOCHEN reagieren
und das obwohl der staat unbegrenzte personelle ressourcen hat und ich bin nur einer ...
korrekt waere es dass der staat sich aussucht wie lange er zeit hat zu reagieren
und dass diese frist dann in diesem bereich auch fuer alle reaktionen des buergers die zulaessige frist ist