hobbycaptain hat geschrieben: ↑Sa 19. Feb 2022, 12:58
Naja, das kann man durchaus in beide Richtungen interpretieren, was man unter lückenhafter Umzäunung versteht.
Eine kaputte Tuje in einer Tujenhecke kann da u.U. schon reichen.
Doktorarbeit hat geschrieben:
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Für eine künstliche Einfriedung reicht insb ein Zaun oder eine Hecke. Ist ein Grundstück nicht eingefriedet, dann führt man die Waffe stets, wenn man sie bei sich trägt. Dies liegt bereits bei lückenhafter Umzäunung vor.
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mit einer "lueckenhaften umzaeunung" ist eher das fehlen von 20meter zaun zu betrachten als eine fehlende thuje
es ist ganz einfach:
immer dann wenn der subjektive beobachter eine abgrenzung als trennung zwischen "oeffentlichem grund" (der von jedermann zu gleichen bedingungen benuetzt werden kann) und "privatem grund" (der nur zur benutzung durch den eigentuemer und den von ihm dazu berechtigten gedacht ist) empfindet, DANN ist es eine einfriedung.
beispiele:
wenn da a ELEKTRO WEIDEZAUN ist dann ist es KEINE einfriedung
denn ein weidezaun ist nicht dazu da um oeffentlichen von privatem grund zu trennen sondern er ist dazu da um jenen teil auf dem die rindviecher weiden von jenem teil der wiese zu trennen wo sie nicht hinkacken sollen.
wenn ich da am wandern bin dann steig ich da drueber wenn ich auf die andere seite weiter muss.
bin ja kein rindviech
bin daher nicht betroffen von dem zweck dieses zauns
wenn da aber an stelle des elektro weidezauns ein gleich hoher und gleich leicht zu uebersteigender lattenzaun ist, evt noch mit einer gleich niedrigen hecke (mit oder ohne fehlenden thujen) und der zaun zieht sich ersichtlich rund um ein alleinstehendes haus herum, dann ist das wohl als einfriedung zu werten.
ich wuerde wenn ich da am wandern bin NICHT druebersteigen, weil fuer mich erkennbar ist dass dieser Bereich rund um das haus offenbar diesem (privatem) haus zugehoerig ist, und dazu gedacht ist Fremde vom betreten des betreffenden Teil des Grundstueckes nahe dem Haus abzuhalten der NICHT fuer die oeffentlichkeit bestimmt ist.
genauso die schottergrube aus dem VfgH urteil. eine 35meter breite offene seite, zt verstellt durch baucontainer, mit einer acht meter breiten offenen strassenzufahrt mit schildern mit "betreten verboten, privatbesitz" links und rechts.
ohne tor
ohne schranken
einfach offen
wenn DAS als eingefriedet vor dem VfgH durchgegangen ist dann geht die fehlende thuje in der privatgartenhecke auch
aus praxis sicht denke ich dass auch das thema "Blickschutz" und "Lärmschutz" in irgendeiner Weise in die betrachtung zur eignung als schiessort zusaetzlich einfliessen muesste, dazu ist mir aber keine judikatur bekannt
und sorry wenn das alles jetzt a bisserl ruppig rueber kommt
es ist eh ok wenn leut versuchen ihr wissen oder koennen zu €€€,- zu machen, aber dann sollens bei "fachvortraegen" ned an schmarrn - noch dazu ohne quellen - von sich geben
hier auf PD kriegst das alles gratis und vielfach sogar mit quellen dazu
und die leut die bei mir um ab € 15,- fuer den theoriekurs die auffrischung fuer den waffenfuehrerschein machen kriegen das auch ....
und wenn ma schon beim kritisieren sind und es so gut passt grad:
das gilt mancherorts auch fuer schiesstrainer
"zertifizierte Tactical Operator mit Kampferfahrung" die Newbies direkt nach dem Waffenfuehrerschein in Haeuserkampfszenarien und Over-the-Beach Operationen einweisen.
das sind alles Profis und die Wissen auch wie es geht,
ja, eh, ist komplett unbestritten.
aber nur weil wer was kann ist er ned unbedingt in der Lage jene Teile seines Wissens die fuer einen zivilen anfaenger sinn machen auch so weiter zu geben das der davon profitiert.
ich kenn da einige "Profis" die waeren ned mal in der Lage jemand ordentlich zu unterweisen wo das naechste Klo zu finden ist....