Du weisst genau dass es die exakt GLEICHEN waffen sind.Salem hat geschrieben: ↑Fr 18. Feb 2022, 09:15Ein letztes mal noch, nur zu meinem Spaß:Mhm:
https://anschlagschaft.de/
Offensichtlich hält sich der deutsche Sprachgebrauch nix an Deine Vorgaben, da werden doch glatt deine heißgeliebten "Einlegeschäfte" als "Anschlagschäfte" angepriesen.
Aber, hast Recht, den Begriff "Anschlagschaft" gibts im öst. WaffG. wirklich nit - aber wo steht denn der Begriff:??
Auch nirgends? Pech. Wenn man genau nachsieht bemerkt man aber folgendes:
Der Gesetzgeber stellt auf die "Gefährlichkeit" von Schußwaffen ab und will per §17, Abs.11 verhindern HA-LW schnell/werkzeuglos auf unter 60cm zu verkürzen, daher ist es nirgends im WaffG. ebenso ausdrücklich verboten FFW per Schaft auf über 60cm zu verlängern. Ein Schaft ändert an der Länge einer FFW nix, da sie unter 60cm ohnehin zu den "gefährlicheren" Waffen gehört. Deshalb ändert sich auch an der Kategorie nix. Eine FFW wird deshalb durch einen Schaft NICHT zur LW. Falls es im WaffG. einen Paragraphen gibt der Schäfte für FFW verbietet habe ich ihn wohl übersehen...
Ein 223rem halbautomat mit 10,5“ lauf der als“kurzwaffe“ „gemeldet“ ist weil er im eingeklappten schussbereiten zustand 55cm und daher ja ganz offensichtlich a kurzwaffe ist und im aufgeklappten zustand 72cm ist.
Der selbe 223rem halbautomat mit 10,5“ lauf ist um nix gefaehrlicher wenn er als „langwaffe“ „gemeldet“ ist weil er im ausgeklappten schussbereiten zustand 72cm lang und daher ja ganz offensichtlich a langwaffe ist die man verkuerzen kann.
Da is nix mit „gefaehrlicher“ und „weniger gefaehrlich“