Ich bin beim Surfen über folgendes Urteil gestoßen, wobei mich ein Teil dabei doch irritiert hat:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 01_2021_00
und zwar:
Ist ein Streitkolben / Morgenstern tatsächlich eine Verbotene Waffe?eine verbotene Waffe, nämlich eine Hiebwaffe in Form eines Morgensterns
Ich hätte das aus dem Waffengesetz nicht herauslesen können..
Da aber in dem oben genannten Urteil eindeutig als verbotene Waffe deklariert wird, stellt sich mir die Frage, wo sich die Grenze ziehen lässt zwischen einem Deko-Stück welches an der Wand hängt, und einer verbotenen Waffe.§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
6. der unter der Bezeichnung „Schlagringe“, „Totschläger“ und „Stahlruten“ bekannten Hiebwaffen;
Und ist davon auch jeder Streitkolben (https://de.wikipedia.org/wiki/Streitkolben) betroffen, oder "nur" die Stachel- oder Dornbewährten Morgensterne (https://de.wikipedia.org/wiki/Morgenstern_(Waffe)).
Seit ich mich jetzt etwas mit der Thematik beschäftige, erkenne ich erst, wie leicht man sich in die Nesseln setzen kann
