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Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von fast12 » Mo 21. Feb 2022, 16:53

und a Massagestab daheim im Saunakammerl ist a Wellnessgerät (oder so). Hätte da in Ö keine Bedenken. Im Bermudadreieck solltests halt nicht mithaben.

A Stanleydreieck im Auto ist auch a normales Werkzeug das man täglich braucht

Die Deutschen sehn das halt alles anders und die deutschen Grünen fordern ja eine EU-weite Vereinheitlichung des Waffenrechts. Aber lass ma das...

Schuttwegraeumer
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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Schuttwegraeumer » Mo 21. Feb 2022, 20:49

Wie sieht es denn mit Dolchen aus bei denen Die Klinge zwischen den Fingern durchsteht?
Also Stoßdolche.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von fast12 » Mo 21. Feb 2022, 21:00

Es gibt keinerlei Verbote oder Einschränkungen bei Messern.

zu beachten sind nur die "Waffenverbotszonen" und Messer "deren Form geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen" (also zB Stockdegen oder im Fall vom Stoßdolchen wenns zB in der Gürtelschnalle sind)

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Kapselpracker » Di 22. Feb 2022, 07:25

Schuttwegraeumer hat geschrieben:
Mo 21. Feb 2022, 20:49
Wie sieht es denn mit Dolchen aus bei denen Die Klinge zwischen den Fingern durchsteht?
Also Stoßdolche.
Die sind verboten.
fast12 hat geschrieben:
Mo 21. Feb 2022, 21:00
Es gibt keinerlei Verbote oder Einschränkungen bei Messern.
...
Also so ganz stimmt das nicht:
viewtopic.php?f=20&t=5642&p=346903#p346903
Bild

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von fast12 » Di 22. Feb 2022, 08:32

Ok, dann lass mich das nachschärfen: Es gibt keinerlei Verbote oder Einschränkungen bei Messern, sofern man über 18 ist und kein Waffenverbot hat (mit Ausnahme der Waffenverbotszonen und der Sache mit "anderen Gegenstand vortäuschen").

Waffen nach § 1 des Waffengesetzes darf jeder über 18 (ohne Waffenverbot) besitzen, erwerben und führen.

Edit: Dein Link fasst es eh perfekt zusammen. Also für Personen über 18 ohne Waffenverbot ist der Besitz, Erwerb und das Führen zB eines Stoßdolches explizit erlaubt:
Kapselpracker hat geschrieben:
Di 22. Feb 2022, 07:25
viewtopic.php?f=20&t=5642&p=346903#p346903
Ein Detail ist da seit 2014 noch dazugekommen: Das Waffenverbot für Asylwerber

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Promo » Di 22. Feb 2022, 09:56

Kapselpracker hat geschrieben:
Di 22. Feb 2022, 07:25
Schuttwegraeumer hat geschrieben:
Mo 21. Feb 2022, 20:49
Wie sieht es denn mit Dolchen aus bei denen Die Klinge zwischen den Fingern durchsteht?
Also Stoßdolche.
Die sind verboten.
Nach meinem Kenntnisstand ist ein Faustdolch nicht verboten, sofern die Bauart nicht diesen zu einem Schlagring macht.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Huck_Finn » Di 22. Feb 2022, 10:24

Stimme Promo zu. Solange das Griffstück nicht als Schlagring ausgeführt ist sind diese legal. Egal ob als Dolch (zweischneidig), oder Klinge (nur eine Seite mit glatt oder Wellenschliff). Ein Messer mit einem als Schlagring ausgeführten Griff ist aber verboten.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Archbishop Gumby » Di 22. Feb 2022, 11:27

Ich habe vor ein paar Jahren eine ähnliche Frage gestellt, vielleicht hilft Dir das weiter: viewtopic.php?p=792033#p792033

Ein Forenteilnehmer war damals so nett und hat mir den relevanten Ausschnitt des Praxiskommentars zum WaffG zukommen lassen.

Sowohl in der Umgangssprache, als auch im Praxiskommentar wird unter "Morgenstern" eine Hiebwaffe verstanden, welche aus einem Griffstück und einem Gewicht besteht, die durch eine Kette, Schnur, Lederband,... verbunden sind. Diese Art Waffe gilt eindeutig als Totschläger (weil durch das Gewicht am Ende und das flexible Mittelstück mittels Schleudereffekt die Aufprallenergie stark gesteigert wird) und ist somit verboten.

In der historischen Waffenkunde würde man diese Waffe aber eher "Streitflegel" oder eventuell noch "Kettenmorgenstern" nennen. Während der Begriff "Morgenstern" eigentlich eher eine Art Streitkolben - mit durchgehendem, rigidem Schaft - bezeichnet (welcher mMn. nicht zu den verbotenen Waffen gehört).


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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Joewood » Di 22. Feb 2022, 11:33

bei dem Ding hier scheiden sich dann wohl die Geister...
https://de.wikipedia.org/wiki/Dreschflegel
Hängt durchaus in vielen Bauernhäusern herum...

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Archbishop Gumby » Di 22. Feb 2022, 12:22

Joewood hat geschrieben:
Di 22. Feb 2022, 11:33
bei dem Ding hier scheiden sich dann wohl die Geister...
https://de.wikipedia.org/wiki/Dreschflegel
Hängt durchaus in vielen Bauernhäusern herum...
Nein, das ist ganz einfach keine Waffe. Anders sieht's aus, wenn der Flegel mit Stahlbändern, Nägeln,... besetzt wird.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Davomon1979 » Di 22. Feb 2022, 12:57

Joewood hat geschrieben:
Di 22. Feb 2022, 11:33
bei dem Ding hier scheiden sich dann wohl die Geister...
https://de.wikipedia.org/wiki/Dreschflegel
Hängt durchaus in vielen Bauernhäusern herum...
Es ist nichtmal ein Nunchako eine verbotene Waffe wenn es aus Holz ist.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von fast12 » Di 22. Feb 2022, 13:13

Dreschflegel -> Werkzeug, wie ein Hammer
Nunchako aus Holz -> Waffe (aber keine verbotene!) und somit frei ab 18, ohne Waffenverbot etc.pp
Nunchako aus Stahl -> Stahlrute und damit eine verboten Waffe

Edit - das meint Wikipedia dazu (wobei ich den referenzierten Erlass nicht gefunden habe....)

Nunchaku werden in Österreich nicht mehr generell als Totschläger angesehen. Das Bundesministerium für Inneres, Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, hat mit Erlass vom 24. September 1981, Z. 59.30/29-II/13/81, unter anderem Folgendes bekannt gegeben:

Die vorbehaltlose Einstufung der Nunchaku-Schlagwaffe als verbotene Waffe (Totschläger) wird nicht aufrechterhalten.
Die Qualifikation eines Gegenstandes als Totschläger im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 6 des Waffengesetzes 1996 ist im Einzelfall zu prüfen, wobei Geräten mit zwei durch eine Gliederkette verbundenen Rundhölzern diese Qualifikation nicht zukommt.
Die Nichteinstufung eines Gegenstandes als Totschläger führt jedoch nicht automatisch dazu, dass auch die Qualifikation als Waffe im Sinne des § 1 WaffG 1996 verloren geht.

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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Promo » Di 22. Feb 2022, 15:26

[..]
2. "Schlagringe" sind massive metallene Vorrichtungen, die dem Querschnitt einer zur Faust geballten Hand angepasst sind und mittels deren die Wirkung eines Faustschlags in einem die körperliche Sicherheit in erheblicher Weise gefährdendem Maße verstärkt werden kann.

3. Als "Totschläger" - diese Begriffsbestimmung ergibt sich nicht zuletzt aus des Wortes eigentümlicher Bedeutung (§ 6 ABGB) - werden solche Hiebwaffen verstanden, die durch besondere Vorrichtungen dazu bestimmt und geeignet sind, einen Menschen durch Schlagwirkung zu töten.
In diesem Sinn (§ 17 Abs 1 Z 6 WaffG) handelt es sich um biegsame, an einem Ende durch Metall oder ähnlich gewichtetes Massivmaterial beschwerte Schlaggeräte, welche die menschliche Hiebenergie durch den Schleudereffekt zu einer erheblichen, zielbaren Auftreffenergie steigern und, so beschaffen, bei entsprechender Anwendung auch den Tod eines Menschen herbeifuhren können.
Hierunter fallen etwa all jene der mittelalterlichen Schlagwaffe "Morgenstern" vergleichbaren Gegenstände, die aus einer Stange und einem an einem beweglichen (biegsamen) Verbindungsstück (Lederriemen, Kette, Strick udgl) befestigten harten, gewichtigen Körper (zB Bleiklumpen oder einer allenfalls mit Stacheln versehenen Eisenkugel) oder aus zwei mit einem beweglichen Zwischenstück verbundenen Stangen bestehen, deren eine nach Art eines Dreschflegels eine ähnliche Endgewichtung aufweist.
§17 Abs 1 Z 6 WaffG (mit seiner Formulierung: "[...] bekannten Hiebwaffen") stellt nur auf die Bekanntheit der (drei) für verboten erklärten Waffentypen nach ihren allgemeinen - für "Totschläger" oben wiedergegebenen - Begriffsmerkmalen ab, nicht aber darauf, ob eine Hiebwaffe ihrer individuellen Beschaffenheit im Detail und ihrer (gebräuchlichen) Bezeichnung nach zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetzesnorm als solche bereits bekannt war - OGH 13.02.1980, 11 Os 116/79.

4. Die Qualifikation eines Gegenstands als "Totschläger" isd Z 6 (etwa der aus dem Fernen Osten stammenden, als Sportgerät angebotenen Schlagwaffe "Nunchaku") ist im einzelnen Falle zu prüfen, wobei Geräten mit zwei durch eine Gliederkette (oder Schnur) verbundenen Rundhölzern diese Qualifikation grundsätzlich nicht zukommt (s auch die unter 5. zitierten Erkenntnisse des OGH).
Die Nichteinstufung eines Gegenstands als Totschläger führt jedoch nicht ohne weiteres dazu, dass auch die Qualifikation als Waffe iSd § 1 WaffG verloren geht.

5. Ein als "Nunchaku" bezeichnetes (koreanisches) Gerät, das aus zwei gleich gestalteten, mit etwa 5 cm langen Schnüren verbundenen achteckigen, je 33 cm langen Holzstangen besteht und ein Gesamtgewicht von rund 25 dag aufweist, kann weder als "Totschläger" noch als "Schlagring" oder "Stahlrute" angesehen und somit nicht als verbotene Waffe iSd § 17 Abs 1 Z 6 WaffG beurteilt werden. (Im Übrigen wird hier der Begriff des "Totschlägers" an sich in gleicher Weise wie in der oben zit Entscheidung 13.02.1980 definiert.) - OGH 23.01.1986, 12 Os 169/85.

6. Als verbotene Waffen iSd Z 6 werden etwa anzusehen sein:
a) "Karate Hand". Diese als "Muskeltrainingsgeräte" bezeichneten Gegenstände bestehen in der Regel aus ca 6 cm breiten, mit mehreren aufgenieteten Bleiplatten versehenen Leder- oder Kunststoffriemen, die mittels zweier Schnallen um Hand- bzw Fußgelenke zu befestigen sind. Das Gewicht eines Paares von Armbändern beträgt durchschnittlich 50 dag, das eines Paares von Fußbändern 80 dag. Die Geräte sind geeignet, schwere Körperverletzungen zu bewirken (Totschläger).
b) "Manrikigusari". Dieser einem "Nunchaku" ähnliche Totschläger besteht aus zwei massiven Metallstäben, die mit einer Eisenkette verbunden sind.
c) "Handkrallen Ninja". Diese Hiebwaffe (Schlagring) besteht aus einem zirka 3 mm starken, 30 mm breiten, ovalen Ring aus Eisen oder Stahl mit vier aufgeschweißten, krallenähnlichen, gebogenen und zugefeilten, zirka 4 mm starken Rundeisenstäben. An den Metallring ist ein Gurt angenäht, der mittels eines querlaufenden, schmäleren Gurtes mit dem Handgelenk verbunden werden kann. Die Krallen sind in der Regel nach innen gerichtet, können aber auch an der Außenseite der Hand angebracht werden.

7. Hinsichtlich der Einstufung von Lederbändern mit Metallnieten s § 1 WaffG Anm 13.

8. Wurfgeräte (etwa Metallsterne "Shaken" und "RhodeShuriken") gehören nicht zu den gem § 17 WaffG verbotenen Waffen, mögen sie auch (durchaus gefährliche) Waffen iSd WaffG sein - OGH 17.07.1979, 9 Os 88/79.

9. Stahlruten sind Metallspiralen, Stahlstäbe udgl, die in der Regel in verkürztem (zusammengeschobenem) Zustand getragen und bei ihrer Verwendung als Schlagwaffe durch eine Schleuderbewegung auf ihre volle Länge gebracht werden können. Sie weisen häufig an einem Ende eine Haltevorrichtung (Handgelenksschlaufe) und am anderen Ende eine Verstärkung (zB Bleikugel) auf, mit ihnen kann eine dem Totschläger vergleichbare Wirkung erzielt werden.
Quelle: "Das neue österreichische Waffenrecht" von Grosinger/Siegert/Szymanski, Verein 978-3-214-17598-6
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Re: Streitkolben, Morgenstern - verboten?

Beitrag von Plinker » Mi 23. Feb 2022, 07:45

Wäre vielleicht hilfreich wenn man bei der Sache einfach den Hausverstand benutzt und den Kontext bedenkt. Ob man einen Streitkolben oder ein Schwert als Deko Zuhause an der Wand hängen hat interessiert niemanden. Hast du ein Baseballschläger offen im Auto liegen besteht bei einer Verkehrskontrolle Erklärungsbedarf.

Bei einen Lebewesen das ein eigenes "Nazizimmer" hat sieht man alles naturgemäß noch bedeutend enger.

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