Schöne Geschichte. Egal ob Zivil oder in Uniform, wenn er im Dienst war: Ein Polizist hat im Dienst seine Dienstwaffe zu tragen und in der ist Dienstmunition geladen, Punkt. Hat er was anderes geladen wird das untersucht, aber nicht explizit wegen "Hohlspitzmunition ist verboten". Hast Du zur Geschichte auch Beweise? Links? Oder ist das Hörensagen?Camare hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 02:45vor ca 35 Jahren war es schon so, dass sich ein Polizist der in Zivil in einer Bank dienst hatte und im Zuge eines Überfalls mit 'Hohlspitzmunition' eine Bankräuber erschoss nach dem er selbst 2 Bauchschüsse erhielt, sich wegen der Verwendung selbiger vor Gericht verantworten musste.
Notwehr und Schusswaffen ist schon sehr heikel auch mit Vollmantelmunition.
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9mm Hohlspitz...
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- Salem
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Re: 9mm Hohlspitz...
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
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Re: 9mm Hohlspitz...
Quelle?Camare hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 02:45vor ca 35 Jahren war es schon so, dass sich ein Polizist der in Zivil in einer Bank dienst hatte und im Zuge eines Überfalls mit 'Hohlspitzmunition' eine Bankräuber erschoss nach dem er selbst 2 Bauchschüsse erhielt, sich wegen der Verwendung selbiger vor Gericht verantworten musste.
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Re: 9mm Hohlspitz...
Auch geschlossener TMHS ist TMHSRcL hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 02:12Ich grab den Thread mal aus - ist Hornady Critical Defense eine TMHS Patrone? Oder entfällt HS, weil mit Plastik zugestopft?
Frage deshalb, weil ich tatsächlich aktuell TMHS vorgeladen habe und nach Überlegung zum Schluss komme, dass der Gesetzgeber es offensichtlich explizit nicht will, dass diese zur Verteidigung verwendet wird und einem daraus evtl. schon ein Strick gedreht werden könnte vor Gericht. Denn zum WBK Antrag reicht "Selbstverteidigung" bekanntlich aus, zum Erwerb von TMHS jedoch nicht.
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Re: 9mm Hohlspitz...
Quelle war der Kommandant von dem Wachzimmer in dem der Angeschossene stationiert war. Ist 100% zuverlässiggewo hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 09:08Quelle?Camare hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 02:45vor ca 35 Jahren war es schon so, dass sich ein Polizist der in Zivil in einer Bank dienst hatte und im Zuge eines Überfalls mit 'Hohlspitzmunition' eine Bankräuber erschoss nach dem er selbst 2 Bauchschüsse erhielt, sich wegen der Verwendung selbiger vor Gericht verantworten musste.
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Re: 9mm Hohlspitz...
und ........ist er verurteilt worden ? auch Kommandanten können Irgendwelche Geschichten erzählen ...
Re: 9mm Hohlspitz...
keine Ahnung - ich habe die Angelegenheit nicht weiter verfolgt. Schätze ganz ungeschoren wird er nicht davon gekommen sein da die Waffe eine private war und auch die Munition. Zu der Wirkung der damals noch verwendeten 7,65 Vollmantelgeschosse in den Dienstwaffen gibt es nichts hinzuzufügen.
Auf alle Fälle war diese Ereignisse Grund genug, für einen eingefleischten Polizisten die erste Chance auf Pensionierung zu nutzen und wie er sagte keinen Tag länger als erforderlich Dienst zu Verrichten. Seine Rede die Verbrecher haben mehr Rechte als rechtschaffene Bürger.
Re: 9mm Hohlspitz...
Welche Munition ein privater bei gegebener Notwehr geladen hat ist komplett egal. Panzerbrechende, Brandgeschosse oder sonstiges in die Richtung außen vor gelassen. Das wird zwar immer wieder erzählt wie der Schmarrn das man sich gegen einen Angriff mit einem Messer nur mit einem Messer wehren darf. Selbst wenn zufällig ein Behörden AUG neben einem liegt und man sich damit gegen einen rechtswidrigen Angriff wehrt ist das zulässig. Egal was ein Kommandant oder der Freund eines Bekannten von der Cobra sagt. Der Besitz dieser Art von KW Munition ist eingeschränkt, nicht die Verwendung.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
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Re: 9mm Hohlspitz...
"..vor Gericht verantworten musste. ..." hinterlaesst spurenCamare hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 09:24Quelle war der Kommandant von dem Wachzimmer in dem der Angeschossene stationiert war. Ist 100% zuverlässiggewo hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 09:08Quelle?Camare hat geschrieben: ↑Do 24. Feb 2022, 02:45vor ca 35 Jahren war es schon so, dass sich ein Polizist der in Zivil in einer Bank dienst hatte und im Zuge eines Überfalls mit 'Hohlspitzmunition' eine Bankräuber erschoss nach dem er selbst 2 Bauchschüsse erhielt, sich wegen der Verwendung selbiger vor Gericht verantworten musste.
Notwehr und Schusswaffen ist schon sehr heikel auch mit Vollmantelmunition.![]()
es entstehen rechtssaetze
es gibt eintraege im RIS
wenn der herr "private" muni in seiner waffe hatte dann hat er damals wohl dienstrechtlich eine aufs kapperl bekommen
und war es egal ob JHP oder FMJ
soweit mir bekannt duerfe die beamten nur und ausschliesslich mit dienstmunition fuehren
ein gericht wird sich mit dem theam damals wohl eher nicht beschaeftigt haben
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Re: 9mm Hohlspitz...
so ist es.. es geht teilweise sogar soweit, dass andere als dienstliche Holster untersagt sind... dienstrechtlich halt..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: 9mm Hohlspitz...
Bei den dienstlichen Banksicherungen in Zivilkleidung in den 80er Jahren zu Zeiten der Manurhin (Walther) 7.65 DienstPistolen, hatten viele Kollegen ihre privaten grosskalibrigen 357 Revolver mit JHP-Muni geladen, geholstert. Eigensicherung gegen Dienstrechtverletzung, war bei vielen Kollegen die Devise!
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Re: 9mm Hohlspitz...
Ich hab mich hier jetzt aus initialem Interesse (und einigen sehr großen Fragezeichen) mal durchgewühlt, da es zumeist um die häusliche Verteidigungssituation geht und muss jetzt einfach ein kurzes Gleichniss anstellen, weil es aussieht, als würden die Leute mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen...
In Ö werden an jeder Ecke auf Mindestlänge gekürzte Schrotflinten groß in Aktionen angeworben, zumeist mit Munition (von Gummi bis Buckshot) verkauft und oft inkl. einem Kurs im Selbstverteidigungsschießen angeboten.
Bei einer klassischen Notwehrsituation im eigenen Haushalt reden wir von einer Schussdistanz von maximal 3-5m?! Bei einem sehr wahrscheinlich körpermittigen Treffer auf diese Distanz wird der Angreifer mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit an einer äußerst hässlichen Wunde krepieren - ungeachtet ob Rubber-, Bird-, Buckshot, Slugs oder so kreative - und legal erwerblich auf maximalen Schaden ausgelegte - Munition wie diese Hexolite und dergleichen.
Ich bin zwar Mediziner, aber ihr braucht auf meine Meinung nichts geben: Der geneigte Philosoph darf nun die einfachste Recherche auf der Welt anstellen - nämlich Youtube - und sich die Wundwirkung bei Vergleichen mit Schussabgaben auf ballistische Dummies mit 9mm HP, .45ACP HP und Schrot auf kurze Distanz zu Gemüte führen. Davon ist etliches zu finden, auch auf brauchbaren Kanälen wie GarandThumb (edit: sogar sehr aktuell, wie ich gerade sehe).
Den Fachleuten vor Gericht ist das selbstverständlich auch bekannt.
BITTE: Bei Entscheidungen/Fragen, bei denen es letztlich um Leben und Tod geht, fragt man einen ANWALT und kein Forum! Es kostet nicht die Welt und Juristen, die mit der Thematik bewandt sind, sind im Netz leicht zu finden - viele bieten sogar online vorab ausreichend Informationen an.
Der dienstliche Gebrauch einer Waffe wird vor Gericht anders beurteilt, als die zivile Notwehrsituation! Da reden wir von ausgebildetem Personal in einer Situation, für die im Idealfall trainiert wird. Das ist in der gesamten Arbeitswelt so! Warum wird hier immer das eine mit dem anderen vermischt???
In einer Notwehrsituation ist die Schussabgabe selbst zu rechtfertigen - ich denke, das weiß mittlerweile jeder hier.
Die negativen Eigenschaften von Vollmantel auf kurze Distanz und die fragliche Sinnhaftigkeit von Munition mit mangelnder Stoppwirkung in einer Notsituation brauchen hier wohl nicht weiter diskutiert werden und da selbst Gummischrot die Schussabgabe in einer Notwehrsituation rechtlich nicht sicherer macht (wurde hier schon an x anderen Stellen ausführlich diskutiert)... warum solltes es sich bei Hohspitz dann anders verhalten?
In Ö werden an jeder Ecke auf Mindestlänge gekürzte Schrotflinten groß in Aktionen angeworben, zumeist mit Munition (von Gummi bis Buckshot) verkauft und oft inkl. einem Kurs im Selbstverteidigungsschießen angeboten.
Bei einer klassischen Notwehrsituation im eigenen Haushalt reden wir von einer Schussdistanz von maximal 3-5m?! Bei einem sehr wahrscheinlich körpermittigen Treffer auf diese Distanz wird der Angreifer mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit an einer äußerst hässlichen Wunde krepieren - ungeachtet ob Rubber-, Bird-, Buckshot, Slugs oder so kreative - und legal erwerblich auf maximalen Schaden ausgelegte - Munition wie diese Hexolite und dergleichen.
Ich bin zwar Mediziner, aber ihr braucht auf meine Meinung nichts geben: Der geneigte Philosoph darf nun die einfachste Recherche auf der Welt anstellen - nämlich Youtube - und sich die Wundwirkung bei Vergleichen mit Schussabgaben auf ballistische Dummies mit 9mm HP, .45ACP HP und Schrot auf kurze Distanz zu Gemüte führen. Davon ist etliches zu finden, auch auf brauchbaren Kanälen wie GarandThumb (edit: sogar sehr aktuell, wie ich gerade sehe).
Den Fachleuten vor Gericht ist das selbstverständlich auch bekannt.
BITTE: Bei Entscheidungen/Fragen, bei denen es letztlich um Leben und Tod geht, fragt man einen ANWALT und kein Forum! Es kostet nicht die Welt und Juristen, die mit der Thematik bewandt sind, sind im Netz leicht zu finden - viele bieten sogar online vorab ausreichend Informationen an.
Der dienstliche Gebrauch einer Waffe wird vor Gericht anders beurteilt, als die zivile Notwehrsituation! Da reden wir von ausgebildetem Personal in einer Situation, für die im Idealfall trainiert wird. Das ist in der gesamten Arbeitswelt so! Warum wird hier immer das eine mit dem anderen vermischt???
In einer Notwehrsituation ist die Schussabgabe selbst zu rechtfertigen - ich denke, das weiß mittlerweile jeder hier.
Die negativen Eigenschaften von Vollmantel auf kurze Distanz und die fragliche Sinnhaftigkeit von Munition mit mangelnder Stoppwirkung in einer Notsituation brauchen hier wohl nicht weiter diskutiert werden und da selbst Gummischrot die Schussabgabe in einer Notwehrsituation rechtlich nicht sicherer macht (wurde hier schon an x anderen Stellen ausführlich diskutiert)... warum solltes es sich bei Hohspitz dann anders verhalten?
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
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Re: 9mm Hohlspitz...
Auch wenn es in der Theorie natürlich richtig ist - die VERWENDUNG von HP Munition ist nicht geregelt sondern nur Erwerb und Besitz.
Das ändert aber nichts daran, dass es vor Gericht anders bewertet wird.
Als Jäger-/Sportschütze - also Personen die HP Munition erwerben und besitzen dürfen - weiß man, einfach weil es lebensnahe ist, um die Wirkung von HP Geschossen. Ich bin sicher nicht der Einzige hier, der sich schon mal das ein oder andere Video auf YouTube dazu angeschaut hat, wo auf ballistische Gelatine geschossen wird wo man genau sieht, was für einen Wundkanal ein HP Geschoss reißt.
Das heißt der Richter geht sehr wahrscheinlich davon aus, dass du um die stärkere Verwundung weißt und wird dich sehr wahrscheinlich fragen, warum du trotzdem so eine Munition geladen hast. Dass man das nur vorbereitet hat, weil man am nächsten Tag auf den Schießstand gehen wollte, wird eher unglaubwürdig wirken.
Auch die Argumentation, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist, ist bestimmt keine ausreichende Rechtfertigung.
Das ändert aber nichts daran, dass es vor Gericht anders bewertet wird.
Als Jäger-/Sportschütze - also Personen die HP Munition erwerben und besitzen dürfen - weiß man, einfach weil es lebensnahe ist, um die Wirkung von HP Geschossen. Ich bin sicher nicht der Einzige hier, der sich schon mal das ein oder andere Video auf YouTube dazu angeschaut hat, wo auf ballistische Gelatine geschossen wird wo man genau sieht, was für einen Wundkanal ein HP Geschoss reißt.
Das heißt der Richter geht sehr wahrscheinlich davon aus, dass du um die stärkere Verwundung weißt und wird dich sehr wahrscheinlich fragen, warum du trotzdem so eine Munition geladen hast. Dass man das nur vorbereitet hat, weil man am nächsten Tag auf den Schießstand gehen wollte, wird eher unglaubwürdig wirken.
Auch die Argumentation, dass alles erlaubt ist, was nicht verboten ist, ist bestimmt keine ausreichende Rechtfertigung.
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Re: 9mm Hohlspitz...
Octavian, hast Du jemals die Voraussetzungen für eine Rechtfertigung nach § 3 StGB in einem qualifizierten Werk (gelindestes, aktuell zur Verfügung stehendes Mittel zur sicheren Abwehr) gelesen (bitte in welchem) Judikatur dazu (bitte GZ) oder denkst Du Dir das alles nur spontan aus?
Ich glaub eher Letzteres.
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Re: 9mm Hohlspitz...
Diese Diskussion ist etwas sehr sinnlos - sorry.
Die Fiocchi EMB entsprechen im Großen und Ganzen den selben Kriterien und werden von Polizeit und Sicherheitsdiensten verwendet. Wenn du nun als privater diese Munition zur SV verwendest (so wie auch ich), kann dies nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden, da diese Munition extra dafür konzipiert wurde, die sekundärgefährung zu minimieren.
Zusätzlich - sollte es jemals dazu kommen, dass ich diese Muntion verwenden muss, so sind die im Nachgang etwaigen weiterne Folgen aufgrund der Munitonswahl mein geringstes Problem.
Die Fiocchi EMB entsprechen im Großen und Ganzen den selben Kriterien und werden von Polizeit und Sicherheitsdiensten verwendet. Wenn du nun als privater diese Munition zur SV verwendest (so wie auch ich), kann dies nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden, da diese Munition extra dafür konzipiert wurde, die sekundärgefährung zu minimieren.
Zusätzlich - sollte es jemals dazu kommen, dass ich diese Muntion verwenden muss, so sind die im Nachgang etwaigen weiterne Folgen aufgrund der Munitonswahl mein geringstes Problem.
From My Cold, Dead Hands