Die anderen beiden zitierten Urteile habe ich aus einem anderen (& älteren) Praxiskommentar. Such es dir aus, welchen der beiden du glauben willstArchbishop Gumby hat geschrieben: ↑Mi 23. Feb 2022, 18:41Dass es das alleine ist, habe ich ja nicht behauptet, aber im Praxiskommentar klingt das für mich, als sei's eine Grundbedingung.

@waldkatzi: ich würde zu gerne wissen, welche Klassifizierung eine Waffe heimtückisch macht, wenn diese Klassifizierung nicht ohnehin vollkommen unnötig wäre, weil davon im Gesetz nichts steht. Außerdem ist deine Zuordnung zu "erfahrungsgemäß von gewaltbereiten, typischer Weise organisierten Kriminellen verwendet" vermutlich eine schwierige, denn all das was verboten ist, sollte naturgemäß nicht erfahrungsgemäß verwendet werden, oder?
Der Morgenstern ist eine mittelalterliche Hiebwaffe und zumindest mehrfach und eindeutig als verboten iSd WaffG bezeichnet. Nach der Logik hätte ich eine andere mittelalterliche Hiebwaffe, den Streitkolben, ebenfalls als verboten iSd WaffG angesehen. Eine Waffe iSd WaffG ist er jedenfalls, immerhin ist er seinem Wesen nach dazu bestimmt die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen. Ich würde mir daher keinen an die Wand hängen oder sonstwo daheim rumstehen lassen und empfehle es auch ausdrücklich nicht. Offenbar gibt es aber noch kein OGH Urteil dazu, welches dies klarstellen würde. Sehen aber andere in diesem Thread auch so: