Hast du dir das Video dass du gepostet hast überhaupt angschaut, oder nur die Überschrift glesen?gewo hat geschrieben: ↑Mi 30. Mär 2022, 11:51trotzdem a hammer das ganze
holens jetzt dann bald alle kinder ausm kindergarten ab die a Zorro t-shirt anham ..?
die welt wird tag fuer tag bloeder
als alter mensch hat ma den vorteil das ma ja die gnade des baldigen versterbens hat
die jungen muessen sich das alles noch laenger geben ...
ich hab a "Z" bei mir im kennzeichen auf an auto....
was mach ich jetzt?
Da wurde kein neues Verbot eingeführt, es gibt lediglich die Gesetzesinterpretation, dass es rechtswidrig sein könnte. Es wurde von Politikern auf "mögliche rechtliche Folgen hingewiesen".
§ 140
Belohnung und Billigung von Straftaten
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d
1. belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Immer diese Dauerempörung, wird euch das ned fad?