indem der verhaftete amoklaeufer nachher aussagt dass er sie von dir erhalten hat
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Munition von privat an privat
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Munition von privat an privat
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Re: Munition von privat an privat
§ 155 StGB SachwucherLaubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 15:08Sagt dir der Begriff "Wucher" etwas?Exitus hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 15:03Also diese Preisdiskussionen sind, ich nenne as mal nett, lächerlich.
Ich habe Ware X
Du möchtest Ware X
Ich sage Betrag Y
Und du sagst ja passt oder nein passt nicht.
Was ich jemals dafür gezahlt habe spielt absolut keine Rolle!
Außerdem, wer sagt dir dass ich nicht vor zwei Jahren so dumm war und 1000 Stk. 9mm um 499€ gekauft habe?
Nur weil irgendwann mal irgendwo 9mm um 179€/1000Stk verkauft wurden kannst du doch nicht von dem Preis ausgehen.
(1) Wer außer den Fällen des § 154 (Geldwucher im Zusammenhang mit zB Darlehen...) gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder den Mangel an Urteilsvermögen eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten für eine Ware oder eine andere Leistung einen Vermögensvorteil versprechen oder gewähren läßt, der in auffallendem Mißverhältnis zum Wert der eigenen Leistung steht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn er jedoch durch die Tat eine größere Zahl von Menschen schwer geschädigt hat, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine solche Forderung, die auf ihn übergegangen ist, gewerbsmäßig wucherisch verwertet.
a) gewerbsmäßig
b) Zwangslage
c) Leichtsinn
d) Unerfahrenheit
e) Mangel an Urteilsvermögen
triff alles nicht zu, weil wenn ich von privat an privat verkaufe, kann ich als Verkäufer davon ausgehen, dass der Käufer, welcher einer WBK inne hat, über die derzeitige Marktlage was Versorgung und Preis von 9x19 Bescheid weiß... meine Einkaufspreis steht überhaupt nicht als relevante Größe zur Diskussion..
anders würde es aussehen wenn gewo selber um 299/1000 einkauft und verkaufte es gleichzeitig um 699/1000 im Zuge eines Waffenführerscheinkurses weiter.. gewerbsmäßig und unerfahrenheit..
aber jeder wie er will.. Moral Apostel braucht in der jetzigen Situation keiner aus diese Forum sein.. alle wissen wie der Hase läuft
Re: Munition von privat an privat
Den Begriff kannst dir rechtlich gesehen in diesem Falle aufmalen...Laubmasta_reloaded hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 15:08Sagt dir der Begriff "Wucher" etwas?Exitus hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 15:03Also diese Preisdiskussionen sind, ich nenne as mal nett, lächerlich.
Ich habe Ware X
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Und du sagst ja passt oder nein passt nicht.
Was ich jemals dafür gezahlt habe spielt absolut keine Rolle!
Außerdem, wer sagt dir dass ich nicht vor zwei Jahren so dumm war und 1000 Stk. 9mm um 499€ gekauft habe?
Nur weil irgendwann mal irgendwo 9mm um 179€/1000Stk verkauft wurden kannst du doch nicht von dem Preis ausgehen.
https://www.verbraucherzentrale.de/wiss ... hoch-51981
Ein elementarer Punkt ist :
Um einen Preis als Wucher zu bezeichnen, muss er mindestens doppelt so hoch sein wie marktüblich.
Außerdem muss der Anbieter eine Notlage ausnutzen.
Dh es juckt genau niemanden um was du es eingekauft hast,sondern es wird sich am aktuellen Marktwert orientiert.
Dh ich könnte aktuell auch 600€ für 1k 9mm verlangen,und wäre immer noch unter der Definition.
Zudem wirst du es auch nicht konstruiert bekommen,das Nichtvorhandensein von Munition in deinem Schrank,als "Notlage" zu deklarieren.
Der straftrechtliche Tatbestand des Wuchers,ist hier also nichtmal ansatzweiße gegeben.
Edit: Der Vorposter war etwas schneller
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
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Re: Munition von privat an privat
Angebot - Nachfrage!Prometheus hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 13:08Siehst du daran nichts verwerfliches? Hoffentlich schon.
Verwerflich ist es (in meinen Augen) bei lebensnotwendigen Dingen
aber doch nicht bei einem Hobby. Niemand muss - jeder kann.
Auch meine Vorräte gehen zu Ende.
Sowohl bei Fabriksmuni als auch bei Wiederladekomponenten.
Ich bin also auch nicht glücklich damit aber so funktioniert der Markt.
Angebot - Nachfrage!
Ich werde mich einschränken und jeden Schuß noch bewusster abgeben.
Positive Randerscheinung:
Die Geiselbefreier am Nebenstand welche ein Magazin nach dem anderen in Richtung Zombiefratze entleeren werden auch weniger.
Am Rande:
Wie sehr haben selbst Händler die MaXXXtek verteufelt.
Jetzt werden sie plötzlich wie Gold gehandelt.
Wer ist der moralische Buhmann?
Derjenige der sie jetzt plötzlich trotzdem kauft oder der, der sie anbietet zum aktuellen Marktpreis?
on topic:
Fast jeder von uns hat schon Muni gekauft, wo der Blick des Verkäufers auf die WBK mehr als flüchtig war oder sie überhaupt verlangt wurde. Kann mir gut vorstellen, daß in diese Richtung auch einmal verschärft wird. Was ich sogar begrüßen würde.
Wieder ein Angriffspunkt weniger. Denn mit Eigenverantwortung haben nicht alle was am Hut. Hauptsache das Geschäft hat gepasst.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
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Re: Munition von privat an privat
Wenn jemand mit Gold oder Aktien mit Gewinn verkauft ist er ein Held.Prometheus hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 12:32Im besten Fall bekommst tatsächlich neue wirst aber trotzdem beschissen weil sie der Verkaufer vor einer Weile um 180€ gekauft hat und jetzt 400€ "verlangen kann".
Solche Schlaumeier sind grundsätzlich zu verachten.
Wenn jemand mit Munition Geld verdient ist er zu verachten?
Das nennt man freie Marktwirtschaft.
Bist du sauer weil du die jetzige Situation verschlafen hast?
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Munition von privat an privat
haendler muessen die daten der WBK/ des WP im munitionsbuch aufzeichnengynta hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 15:59on topic:
Fast jeder von uns hat schon Muni gekauft, wo der Blick des Verkäufers auf die WBK mehr als flüchtig war oder sie überhaupt verlangt wurde. Kann mir gut vorstellen, daß in diese Richtung auch einmal verschärft wird. Was ich sogar begrüßen würde.
Wieder ein Angriffspunkt weniger. Denn mit Eigenverantwortung haben nicht alle was am Hut. Hauptsache das Geschäft hat gepasst.
wenn irgendwelche "neuen" ned verstehen dass es ausser dem waffengestz noch mind a dutzend rechtsnormen gibt der sie unterliegen dann werden die schon draufkommen beizeiten
im normalfall ist da nix mit "WBK nicht verlangt"
das gibts normal ned
was schreibst denn ins munitionsbuch fuer diese menge?
ein- und ausgangsmenge muss auf die patrone genau passen
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Re: Munition von privat an privat
Ich sehe bei Händlern mit angehängten Schießständen folgendes Muster:
ich komm rein, nimm mir 1 - n Packerl Muni und geh wieder --> Munitionsbuch
Ich komm rein, nimm mir 1-n Packerl Muni (wobei n ca. <= 3) , gehe dann direkt schießen --> Nix Munibuch, weil wahrscheinlich direkt verbraucht
Re: Munition von privat an privat
Topic = "Munition von privat an privat"
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
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Re: Munition von privat an privat
Joewood hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 16:43Ich sehe bei Händlern mit angehängten Schießständen folgendes Muster:
ich komm rein, nimm mir 1 - n Packerl Muni und geh wieder --> Munitionsbuch
Ich komm rein, nimm mir 1-n Packerl Muni (wobei n ca. <= 3) , gehe dann direkt schießen --> Nix Munibuch, weil wahrscheinlich direkt verbraucht
am schiesstand ist das schiesstaettenprivileg gueltig, dh ich darf mengen die zum sofortigen verbrauch als geeignet erscheinen auch an personen ohne waffendokument abgeben
trotzdem ist jede abgabe von munition im munitionsbuch einzutragen mit den personendaten der person
siehe waffenbuecherverordnung des wirtschaftsministeriums
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Re: Munition von privat an privat
Bedeutet für Privat zu Privat daher auch, dass ich am Schießstand dem Nachbarn mit einem Päckchen Muni zum Selbstkostenpreis aushelfen darf, ohne irgendwelche Dokumente zu prüfen, Kaufvertrag etc.gewo hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 16:49am schiesstand ist das schiesstaettenprivileg gueltig, dh ich darf mengen die zum sofortigen verbrauch als geeignet erscheinen auch an personen ohne waffendokument abgeben
trotzdem ist jede abgabe von munition im munitionsbuch einzutragen mit den personendaten der person
siehe waffenbuecherverordnung des wirtschaftsministeriums
Ist das sachlich korrekt?
Re: Munition von privat an privat
Kann ich mir net vorstellen. Das untergräbt ja das Gesetz und es gebe dann wohl einige Deals an Schießständen!MikeV hat geschrieben: ↑Fr 22. Apr 2022, 12:01Bedeutet für Privat zu Privat daher auch, dass ich am Schießstand dem Nachbarn mit einem Päckchen Muni zum Selbstkostenpreis aushelfen darf, ohne irgendwelche Dokumente zu prüfen, Kaufvertrag etc.gewo hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 16:49am schiesstand ist das schiesstaettenprivileg gueltig, dh ich darf mengen die zum sofortigen verbrauch als geeignet erscheinen auch an personen ohne waffendokument abgeben
trotzdem ist jede abgabe von munition im munitionsbuch einzutragen mit den personendaten der person
siehe waffenbuecherverordnung des wirtschaftsministeriums
Ist das sachlich korrekt?
Re: Munition von privat an privat
Es wird auch Kurzwaffenmunition an Leute ohne WBK verkauft die mit einer Leihwaffe schießen an diversen Ständen. Es kontrolliert auch keiner ob was überbleibt.Mr_M hat geschrieben: ↑Fr 22. Apr 2022, 12:47Kann ich mir net vorstellen. Das untergräbt ja das Gesetz und es gebe dann wohl einige Deals an Schießständen!MikeV hat geschrieben: ↑Fr 22. Apr 2022, 12:01Bedeutet für Privat zu Privat daher auch, dass ich am Schießstand dem Nachbarn mit einem Päckchen Muni zum Selbstkostenpreis aushelfen darf, ohne irgendwelche Dokumente zu prüfen, Kaufvertrag etc.gewo hat geschrieben: ↑Di 22. Mär 2022, 16:49am schiesstand ist das schiesstaettenprivileg gueltig, dh ich darf mengen die zum sofortigen verbrauch als geeignet erscheinen auch an personen ohne waffendokument abgeben
trotzdem ist jede abgabe von munition im munitionsbuch einzutragen mit den personendaten der person
siehe waffenbuecherverordnung des wirtschaftsministeriums
Ist das sachlich korrekt?
MfG
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Re: Munition von privat an privat
Vor allem wird keiner durchsucht... das leere Packerl könnt ich ja zurückgeben abe das heißt nicht, dass nicht eine gewisse Menge an Murmeln in der Hosentasche gelandet ist...
Re: Munition von privat an privat
Und mit den Murmeln begeilt sich dann einer, der keine Waffe dazu hat ? ...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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