Cool, immerhin stammt diese Aussage ja nicht von mir sondern vom BMI:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/ ... BCrger.pdf
Als Service wurden für Bürger nachstehende Informationsmöglichkeiten mittels seiner
Bürgerkarte/Handysignatur im ZWR vorgesehen:
die Auflistung aller auf ihn aktuell registrierten Schusswaffen und Zubehör
der Ausdruck einer Waffenregisterbescheinigung gemäß § 33 Abs. 10 WaffG
der (erneute) Ausdruck von Registrierungsbestätigungen für Schusswaffen der Kat.
C und D, die während der Übergangsfrist bis 01.07.2014 vom Bürger selbst mittels
Bürgercard registriert wurden
Mit Bürgerkarte/Handysignatur des Bürgers ist nicht möglich:
die Einsicht in Datensätze anderer Personen
die Registrierung von Schusswaffen der Kategorien C und D
die Meldung der Erwerbs oder der Überlassung von Schusswaffen der Kategorien A
und B
der Ausdruck einer Registrierungsbestätigung für Schusswaffen für Schusswaffen der
Kat. C und D, die vom Waffenfachhändler registriert wurden
die Anzeige und Auflistung von Schusswaffen, welche nicht mehr auf den Bürger registriert sind.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
