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Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Ja genau echt Lustig, ist eher so dass ihr keine Surplus bekommt und die eigene Muni auspacken könnt.
Wenns euch soviel spaß macht, meldet euch Freiwillig, die UA braucht fähige Kämpfer und Spezialisten.
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Das Reh springt hoch, Das Reh spring weit, es macht ja nix, es hat ja Zeit.
Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Problem ist Du verlierst sofort die AT Staatsbürgerschaft wennst erwischt wirst.
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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Du verlierst die AT Staatsbürgerschaft nur wenn Du eine weiterre Staatsbürgerschaft besitzt / Doppelstaatsbürger bist.
Österreich darf einem "nur" Österreicher die Staatsbürgerschaft nicht entziehen und damit Staatenlos machen.
Wird nicht auf sooo viele Leute hier im Forum zutreffen.
Gibt aber genug andere Punkte wo der österreichische Staat dann mit Dir "Schlitten fahren" kann.
Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Staatenlosigkeit bei Eintritt in ausländisches MilitärMr. Danger hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 18:15Du verlierst die AT Staatsbürgerschaft nur wenn Du eine weiterre Staatsbürgerschaft besitzt / Doppelstaatsbürger bist.
Österreich darf einem "nur" Österreicher die Staatsbürgerschaft nicht entziehen und damit Staatenlos machen.
Wird nicht auf sooo viele Leute hier im Forum zutreffen.
Gibt aber genug andere Punkte wo der österreichische Staat dann mit Dir "Schlitten fahren" kann.
Wer in den Militärdienst eines anderen Landes eintritt, verliert damit automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. „Da braucht es kein Verfahren, das passiert ex lege“, sagte Verfassungsexperte Heinz Mayer im Gespräch mit ZackZack. Damit ist man dann staatenlos. Pass und Personalausweis verlieren ihre Gültigkeit, eine Rückkehr nach Österreich wird damit schwierig. „Da muss man dann schauen, wo man bleibt“, so Mayer.
https://zackzack.at/2022/03/07/was-pass ... e-kaempfen
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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/ ... t/verlust/eXistenZ hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 18:34Staatenlosigkeit bei Eintritt in ausländisches MilitärMr. Danger hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 18:15Du verlierst die AT Staatsbürgerschaft nur wenn Du eine weiterre Staatsbürgerschaft besitzt / Doppelstaatsbürger bist.
Österreich darf einem "nur" Österreicher die Staatsbürgerschaft nicht entziehen und damit Staatenlos machen.
Wird nicht auf sooo viele Leute hier im Forum zutreffen.
Gibt aber genug andere Punkte wo der österreichische Staat dann mit Dir "Schlitten fahren" kann.
Wer in den Militärdienst eines anderen Landes eintritt, verliert damit automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. „Da braucht es kein Verfahren, das passiert ex lege“, sagte Verfassungsexperte Heinz Mayer im Gespräch mit ZackZack. Damit ist man dann staatenlos. Pass und Personalausweis verlieren ihre Gültigkeit, eine Rückkehr nach Österreich wird damit schwierig. „Da muss man dann schauen, wo man bleibt“, so Mayer.
https://zackzack.at/2022/03/07/was-pass ... e-kaempfen
...bei Eintritt in einen ausländischen Militärdienst:
Der freiwillige Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates (z.B. Fremdenlegion) führt zu einem Verfahren über die Entziehung der Staatsbürgerschaft; --> Nix automatisch
..bei aktiver Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland für eine organisierte bewaffnete Gruppe im Rahmen eines bewaffneten Konflikts:
Die freiwillige aktive Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland für eine organisierte bewaffnete Gruppe im Rahmen eines bewaffneten Konflikts führt zu einem Verfahren über die Entziehung der Staatsbürgerschaft. Voraussetzung ist, dass durch die Entziehung keine Staatenlosigkeit eintritt.
Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Aus deinem Link:Mr. Danger hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 18:41https://www.bmeia.gv.at/reise-services/ ... t/verlust/eXistenZ hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 18:34Staatenlosigkeit bei Eintritt in ausländisches MilitärMr. Danger hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 18:15Du verlierst die AT Staatsbürgerschaft nur wenn Du eine weiterre Staatsbürgerschaft besitzt / Doppelstaatsbürger bist.
Österreich darf einem "nur" Österreicher die Staatsbürgerschaft nicht entziehen und damit Staatenlos machen.
Wird nicht auf sooo viele Leute hier im Forum zutreffen.
Gibt aber genug andere Punkte wo der österreichische Staat dann mit Dir "Schlitten fahren" kann.
Wer in den Militärdienst eines anderen Landes eintritt, verliert damit automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft. „Da braucht es kein Verfahren, das passiert ex lege“, sagte Verfassungsexperte Heinz Mayer im Gespräch mit ZackZack. Damit ist man dann staatenlos. Pass und Personalausweis verlieren ihre Gültigkeit, eine Rückkehr nach Österreich wird damit schwierig. „Da muss man dann schauen, wo man bleibt“, so Mayer.
https://zackzack.at/2022/03/07/was-pass ... e-kaempfen
...bei Eintritt in einen ausländischen Militärdienst:
Der freiwillige Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates (z.B. Fremdenlegion) führt zu einem Verfahren über die Entziehung der Staatsbürgerschaft; --> Nix automatisch
..bei aktiver Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland für eine organisierte bewaffnete Gruppe im Rahmen eines bewaffneten Konflikts:
Die freiwillige aktive Teilnahme an Kampfhandlungen im Ausland für eine organisierte bewaffnete Gruppe im Rahmen eines bewaffneten Konflikts führt zu einem Verfahren über die Entziehung der Staatsbürgerschaft. Voraussetzung ist, dass durch die Entziehung keine Staatenlosigkeit eintritt.
Wer im Dienst eines fremden Staates steht und durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik Österreich erheblich schädigt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft durch Entziehung.
Was du zitiert hast wirkt so als ob es nur Gültigkeit hätte wenn man nicht für einen anderen Staat kämpft.
Ich glaube der Verfassungsjurist weiß schon wovon er redet.
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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Es gibt in der nahen Vergangenheit einige Beispiele wo Österreicher als Sölder im Ausland gekämpft haben und die Staatsbürgerschaft NICHT aberkannt wurde / werden konnte.
Gab sogar einen Bericht von einem Typen im ORF (am Schauplatz?) der im Donbass für die Ukrainer gekämpft hat.
Der Verfassungsjurist wird mit einem Satz in einem Artikel erwähnt und das war es dann auch.
Jeder bessere Jurist gewinnt so ein Verfahren.
Gab sogar einen Bericht von einem Typen im ORF (am Schauplatz?) der im Donbass für die Ukrainer gekämpft hat.
Der Verfassungsjurist wird mit einem Satz in einem Artikel erwähnt und das war es dann auch.
Jeder bessere Jurist gewinnt so ein Verfahren.
Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Meinst du die IS KämpferMr. Danger hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 19:01Es gibt in der nahen Vergangenheit einige Beispiele wo Österreicher als Sölder im Ausland gekämpft haben und die Staatsbürgerschaft NICHT aberkannt wurde / werden konnte.
Gab sogar einen Bericht von einem Typen im ORF (am Schauplatz?) der im Donbass für die Ukrainer gekämpft hat.
Der Verfassungsjurist wird mit einem Satz in einem Artikel erwähnt und das war es dann auch.
Jeder bessere Jurist gewinnt so ein Verfahren.

Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Das scheint leider eine Gesetzeslücke zu sein. Da ist das österreichisches Gesetz nicht am Puls der Zeit.Ares hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 19:11Meinst du die IS KämpferMr. Danger hat geschrieben: ↑Di 3. Mai 2022, 19:01Es gibt in der nahen Vergangenheit einige Beispiele wo Österreicher als Sölder im Ausland gekämpft haben und die Staatsbürgerschaft NICHT aberkannt wurde / werden konnte.
Gab sogar einen Bericht von einem Typen im ORF (am Schauplatz?) der im Donbass für die Ukrainer gekämpft hat.
Der Verfassungsjurist wird mit einem Satz in einem Artikel erwähnt und das war es dann auch.
Jeder bessere Jurist gewinnt so ein Verfahren.?
Es wird nämlich davon gesprochen das man automatisch die Staatsbürgerschaft verliert wenn man in einem Militärdienst eines fremden Staates eintritt.
Die Terrormilizen des Islamischen Staates sind zB. offiziell kein fremder Staat.
Und wenn es einen "nichtstaatlichen Verein zur Zerstörung von Russen" in der Ukraine geben sollte, der offiziell nicht dem ukrainischen Militär angehört, fällt das auch nicht unbedingt in diese Formulierung des österreichischen Gesetzes.
Ich habe aber meine Zweifel ob das im Sinne von Österreich ist und ob das im Hinblick was ich auch zitiert haben, wenn schon nicht automatisch, dann doch zu individuellen Aberkennung von Staatsangehörigkeiten führen kann.
Letztlich ist es eine Gesetzeslücke, die man schließen sollte.
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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Österreich tut sich beim Entziehen der Staatsbürgerschaft, was in Staatenlosigkeit resultieren würde, noch einmal schwerer, da sich in Wien eines der 4 Hauptbüros der Vereinten Nationen (UNO) befindet.
Österreich hat somit sehr früh auch das "Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit" unterzeichnet und hält sich natürlich schön brav daran.
Also, egal ob IS-Kämpfer, Söldner, .... als Österreicher, der sonst keine Staatsbürgerschaft hat (von der Österreich nichts weiß
) wird weiterhin Österreicher bleiben.
Österreich hat somit sehr früh auch das "Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit" unterzeichnet und hält sich natürlich schön brav daran.
Also, egal ob IS-Kämpfer, Söldner, .... als Österreicher, der sonst keine Staatsbürgerschaft hat (von der Österreich nichts weiß

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Tut sich eigentlich irgendjemand von euch an, ins Gesetz zu schauen bevor er postet?
@ eXistent: Zu „nicht auf der höhe der Zeit“ schaust bitte in den § 33 Abs 2 Staatsbürgerschaftsgesetz.
Und natürlich brauchts ein Aberkennungsverfahren (auch beim Militärdienst, siehe § 32 Staatsbürgerschaftsgesetz).
Ich hab euch die Normen hier verlinkt: §§ 32,33 https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe? ... tPage=true
Automatisch verliert man die Staatsbürgerschaft (§27) , wenn man ohne Zustimmung von Österreich eine fremde. Staatsbürgerschaft angenommen hat (drum ist der Ausdruck „illegale Doppelstaatsbürgerschaft“ den man oft hört deppat und falsch. Wenn man nicht weiß, daß die Person eine fremde Staatsbürgerschaft angenommen hat, wäre „Scheinstaatsbürger“ treffender. Er ist nimma Staatsbürger, scheint aber einer zu sein).
§ 27 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bu ... 205578.pdf
@ eXistent: Zu „nicht auf der höhe der Zeit“ schaust bitte in den § 33 Abs 2 Staatsbürgerschaftsgesetz.
Und natürlich brauchts ein Aberkennungsverfahren (auch beim Militärdienst, siehe § 32 Staatsbürgerschaftsgesetz).
Ich hab euch die Normen hier verlinkt: §§ 32,33 https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe? ... tPage=true
Automatisch verliert man die Staatsbürgerschaft (§27) , wenn man ohne Zustimmung von Österreich eine fremde. Staatsbürgerschaft angenommen hat (drum ist der Ausdruck „illegale Doppelstaatsbürgerschaft“ den man oft hört deppat und falsch. Wenn man nicht weiß, daß die Person eine fremde Staatsbürgerschaft angenommen hat, wäre „Scheinstaatsbürger“ treffender. Er ist nimma Staatsbürger, scheint aber einer zu sein).
§ 27 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bu ... 205578.pdf
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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...
Und was macht Österreich mit den legalen Doppelstaatsbürgern, wenn Österreich von den anderen Staatsbürgerschaften nicht einmal etwas weiß? Das sind viel mehr Fälle als die, die eine weitere Staatsbürgerschaft nicht korrekt annehmen.
Grau ist jede Theorie ....
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