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Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

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John Connor
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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von John Connor » Di 3. Mai 2022, 22:07

Mr. Danger hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 21:59
Und was macht Österreich mit den legalen Doppelstaatsbürgern, wenn Österreich von den anderen Staatsbürgerschaften nicht einmal etwas weiß? Das sind viel mehr Fälle als die, die eine weitere Staatsbürgerschaft nicht korrekt annehmen.
Grau ist jede Theorie .... ;)
Ich versteh ehrlich gesagt nicht was Du meinst, wenn Du einerseits von „legalen Doppelstaatsbürgern“ sprichst und andererseits sagst, Österreich „weiß von der zweiten Staatsbürgerschaft“ nix. Meinst Du bei der Aberkennung?
Kannst das bitte die Frage anders formulieren, dann kann ich sie Dir vielleicht beantworten.

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von eXistenZ » Di 3. Mai 2022, 22:16

John Connor hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 21:38
@ eXistent: Zu „nicht auf der höhe der Zeit“ schaust bitte in den § 33 Abs 2 Staatsbürgerschaftsgesetz.
Ja, zahnlos.

"Einem Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er dadurch nicht staatenlos wird."


Also für jemanden der nur die österreichische Staatsbürgerschaft hat, wie die meisten Österreicher, ist das eine leere Drohung.

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von Mr. Danger » Di 3. Mai 2022, 22:34

Beispiel aus meinem Bekanntenkreis.
Er: Doppelstaatsbürger (von Geburt an also Legal) Österreicher und Pole
Seine Frau: Doppelstaatsbürgerin China und Australien
Das Kind ist in den USA zur Welt gekommen.

Das Kind kann somit 5 Staatsbürgerschaften haben! Ganz Legal.

In Österreich wird die Staatsbürgerschaft auf Basis der Staatsbürgerschaft vom Vater beantragt.
Er lebt und arbeitet mit seiner Frau in Wien. Das Kind bekommt somit die österreichische Staatsbürgerschaft.

Ob die Eltern für das Kind andere Staatsbürgerschaften (ganz legal) beantragen oder das Kind später eine oder mehrere der oben genannten Staatsbürgerschaft ganz normal beansprucht (das ist nicht annehmen!) ist für Österreich nicht relevant.

Wie soll Österreich jetzt wissen wie viele Staatsbürgerschaften das Kind hat?

Beispiel 2 vom Bundesheer:
Bei der Offiziersausbildung wurde nach weiteren Staatsbürgerschaften gefragt. Die, die eine weitere Staatsbürgerschaft angeben wurden vor die Wahl gestellt: weitere Staatsbürgerschaften zurücklegen oder Kurs verlassen. Manche haben sich so oder so entschieden.
Die Person welche eine weitere Staatsbürgerschaft hatte, Sie aber NICHT bekannt gab, konnte den Kurs fortsetzen :whistle: Der ist jetzt Milizoffizier. Die Anderen nicht (oder nicht mehr Doppelstaatsbürger).

So, und jetzt setze das Staatsbürgerschaftsgesetz fair und korrekt um :mrgreen:

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von rand00m » Di 3. Mai 2022, 23:05

bino71 hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 17:31
Problem ist Du verlierst sofort die AT Staatsbürgerschaft wennst erwischt wirst.
Nope, die Staatsbürgerschaft verlierst maximal wenns zwei hast, sonst wirst staatenlos. Wennst nur die von AT hast, kannst die von AT nicht verlieren.

Es haben nichtmal die ganzen IS Kämpfer ihre Staatsbürgerschaft verloren.

Und JA, der IS war/ist ein Staat lt. Vökerrecht.
Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates: eine Bevölkerung (Staatsvolk), einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet), eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt).

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von John Connor » Di 3. Mai 2022, 23:18

Mr. Danger hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 22:34

Wie soll Österreich jetzt wissen wie viele Staatsbürgerschaften das Kind hat?
Gar nicht, warum auch?

Beispiel 2 vom Bundesheer:
Bei der Offiziersausbildung wurde nach weiteren Staatsbürgerschaften gefragt. Die, die eine weitere Staatsbürgerschaft angeben wurden vor die Wahl gestellt: weitere Staatsbürgerschaften zurücklegen oder Kurs verlassen. Manche haben sich so oder so entschieden.
Die Person welche eine weitere Staatsbürgerschaft hatte, Sie aber NICHT bekannt gab, konnte den Kurs fortsetzen :whistle: Der ist jetzt Milizoffizier. Die Anderen nicht (oder nicht mehr Doppelstaatsbürger).
Ich kenn die Ausschlussgründe nicht, um (Miliz-)Offizier werden zu können. Kannst mir bitte sagen wo das steht? Bin da kein Experte.
So, und jetzt setze das Staatsbürgerschaftsgesetz fair und korrekt um :mrgreen:
Wo ist das Problem? Wenn jemand 5 Staatsbürgerschaften legal haben kann, dann darf er das eben. Wenn einer eine fremde Staatsbürgerschaft ohne Einwilligung Österreichs annimmt, verliert er hingegen die Österreichische automatisch (auch wenn Österreich mitunter davon nix weiß ). In den anderen Fällen kann sie allenfalls entzogen werden.

Korrekt umsetzen kann man alles. Obs „fair“ ist, ist immer eine ideologische Frage, keine primär rechtliche.

Wenn man im Beispielfall draufkommt, dass jemand falsche Angaben gemacht hat, wird das wohl einen Wiederaufnahmegrund darstellen. Dass es aber mitunter Menschen gibt, die auch vor einer Behörde die Unwahrheit sagen, reißt mich jetzt ehrlich nicht so vom Hocker, hat aber mit dem Gesetz an sich nix zu tun.

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von John Connor » Di 3. Mai 2022, 23:47

rand00m hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 23:05

Und JA, der IS war/ist ein Staat lt. Vökerrecht.
Das klassische Völkerrecht kennt drei Merkmale des Staates: eine Bevölkerung (Staatsvolk), einen geographisch abgrenzbaren Teil der Erdoberfläche (Staatsgebiet), eine stabile Regierung, die effektive Gewalt ausübt (Staatsgewalt).
Der „Islamischer Staat“ war/ist eine Terrororganisation und kein Staat.

Zudem ist die 3-Elemente Lehre nach Jellinek alleine heutzutage im modernen Völkerrecht sehr umstritten. Die Diskussion zwischen konstitutiver und deklarativer Theorie(oder einer Mischform) würde wohl den Rahmen hier sprengen und hat auch mit dem Diskussionsthema (Munitionsverfügbarkeit) gar nix mehr zu tun.

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von rand00m » Mi 4. Mai 2022, 00:18

John Connor hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 23:47
Zudem ist die 3-Elemente Lehre nach Jellinek alleine heutzutage im modernen Völkerrecht sehr umstritten. Die Diskussion zwischen konstitutiver und deklarativer Theorie(oder einer Mischform) würde wohl den Rahmen hier sprengen und hat auch mit dem Diskussionsthema (Munitionsverfügbarkeit) gar nix mehr zu tun.
aso?
Die so genannte Drei-Elemente-Lehre wurde von dem Staats- und Völkerrechtler Georg Jellinek entwickelt. Sie gilt heute als allgemein anerkannt. Bei Erfüllung der drei Merkmale liegt ein Staat im Sinne des Völkerrechts und damit ein Völkerrechtssubjekt vor.
Es war halt kein "anerkannter" Staat.

Die haben sogar steuern eingehoben in Raqqa, und Pässe ausgegeben, über jahre hinweg.

Die sind nur kein anerkannter Staat, weil sie nicht anerkannt wurden. Das ist ein politischer Willensakt der anderen Staaten. defakto, war das schon ein Staat.

Es will aber keiner zugeben, das würde der IS sonst als Erfolg reklamieren. Und dann müsste man die ganzen IS-Kämpfer und IS-Kämpfer-Frauen ausbürgern. Das nicht zu tun, ist auch ein politischer Willensakt es nicht zu tun.

Ob das mit Munition zu tun hat, jo eh.
Das hat der ganze Thread schon seit vielen Seiten nicht mehr.

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von John Connor » Mi 4. Mai 2022, 00:49

Sei ma net bös. Aber wenn das völkerrechtliche Wissen „was allgemein anerkannt ist“ das des Wikipediartikels (draus scheint dein Zitat zu stemmen) zum Thema Staat ist, hats wahrscheinlich wenig Sinn (das ist im Übrigen net abwertend gemeint).
Dann wärs besser, wir kehren rasch zur Frage zurück, warum die Muni so schlecht verfügbar ist und wanns billiger wird (oder auch teurer).

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von Mr_M » Mi 4. Mai 2022, 01:18

Verfügbarkeit wegen der Ukraine...
Aber hier haben öfters Leute geschrieben die Muni geht in die USA und ist auch deswegen ein Grund? Warum eigentlich?

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von Lexman1 » Mi 4. Mai 2022, 08:14

Mal zur Überraschung aller - BTT!

Die Amis waren bedingt durch Corona und die mangelnde Versorgungslage durch Rohstoffe in der Produktion von Munition eingeschränkt. Dies führte zu höheren Preisen, was wiederum die Panik während der Pandemie zusätzlich befeuerte, weil einige immer noch auf die Zombies warteten, andere den 2 Bürgerkrieg herannahen sahen (gibt ja bei uns auch so Tr.... welche Ärzte bedrohen wenn sie Impfen), weil Corona in deren Augen nur verwendet wird um ihnen die Waffen wegzunehmen.

Nach dem Bide'schn Wahlsieg, stieg die Panik nochmals massiv, dass A) Waffen verboten werden und B) es zu einem Bürgerkrieg kommt. Diese schwachsinnigen Ängste verbunden mit der beschränkten Produktionskapazität, brachte uns zum point of no return in sachen Munpreise. Über Nacht wurden ganze Regale voll Munition und Waffen leergekauft und die Nachfrage übersteigt das Angebot seitdem um ein vielfaches. Es wurden dort drüben für 1 Pkg S&B Schütte teilweise über 100$ bezahlt. Preise für 1k 9mm waren/ sind teilweise immer noch um die 600$ (einfach Videos aktueller Gunshows ansehen). 223 ist um die 1k...

Also haben die europäischen Produzenten den dezenten Hilferuf aus den USA gehört und verschiffen alles zum 3 bis 4 fachen Preis über den Atlantik. Bei uns ist der Markt zu uninteressant.

Die Ukraine und die damit einhergehende Wiederaufrüstung der europäischen Heere, beschert uns gerade diese Mangelsituation. So einfach und besch... ists leider.
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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von Mr. Danger » Mi 4. Mai 2022, 08:26

John Connor hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 23:18
Ich kenn die Ausschlussgründe nicht, um (Miliz-)Offizier werden zu können. Kannst mir bitte sagen wo das steht? Bin da kein Experte.
Nach dem ersten Teil des Einjährigen Freiwilligen (EF) Kurses, der 4 Monate dauert, werden die angehenden Berufs- und Milizoffiziere vom Heeresabwehramt sicherheitsüberprüft, bevor Sie nach 6 Monaten Militärperson auf Zeit werden. Das ist der Stand vor einigen Jahren. Das Heeresabwehramt ist in solchen Belangen nicht verpflichtet Auskunft zu geben (wäre doch ein bisschen kontraproduktiv ;) ).
Korrekt umsetzen kann man alles. Obs „fair“ ist, ist immer eine ideologische Frage, keine primär rechtliche.
Korrekt umsetzen kann man Gesetze nur dann, wenn man über die relevanten Basisinformationen, welche für die Umsetzung notwendig sind, verfügt. Basisinformationen über weitere Staatsbürgerschaften sind im Regelfall nicht vorhanden (weil Sie nicht gesammelt werden) und können auch nicht leicht beschafft werden. Man muss sich auf die Aussage der betreffenden Person verlassen. Und was wird diese Person wohl sagen, wenn Ihr ein Aberkennungsverfahren droht?
Deshalb habe ich geschrieben "Grau ist jede Theorie ..." und "wie will man es korrekt umsetzen?".

Zur Munition:
Wenn der amerikanische Händler deutlich mehr bezahlt als der Europäische, wo geht die Munition dann hin? Munition gibt es noch immer genug. Das Verfügbarkeitsproblem ist eine Folge der Preisschwankungen.
Nachtrag: Lexman1 hat es ausführlich erklärt!

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von Coolhand1980 » Mi 4. Mai 2022, 08:29

Soweit ich weiß sind so gut wie alle großen Mun Hersteller mit Behördenaufträgen schwer ausgelastet.
Ob Muni aus Europa in die USA geht, weiß ich nicht, aber in der EU werdens auch grad viel kaufen.

Das Problem mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft wäre folgendes:
Würde einem Ö die Stbg. aberkannt werden, und er keine andere haben, was soll man dann mit ihm machen? Er ist dann wie jeder andere Staatenlose zu behandeln und würde eine der vielen verschiedenen Arten einer Aufenthaltsbewilligung benötigen, da er ja unmöglich in ein Land abgeschoben werden kann, wo er auch keine Stbg. hat. Wir schieben nur Menschen ab, die von den anderen Land zurückgenommen werden. Wenn die nein sagen, geht das nicht. Und was gaubt ihr, wann die ja sagen? Richtig, das kostet extra.
Unabhängig davon hat sich ein solcher Söldner nach seiner Rückkehr voll vor Gericht für etwaige Taten zu verantworten. Obs nun bei Fernsehverbot bleibt, oder in den Häfen geht, ist eine andere Frage, aber unbemerkt von Unseren Diensten auszureisen, zu kämpfen und wieder einzureisen ist nur sehr schwer möglich. Da wird einiges an Ressourcen dafür aufgewendet.

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von John Connor » Mi 4. Mai 2022, 09:43

Mr. Danger hat geschrieben:
Mi 4. Mai 2022, 08:26
John Connor hat geschrieben:
Di 3. Mai 2022, 23:18
Ich kenn die Ausschlussgründe nicht, um (Miliz-)Offizier werden zu können. Kannst mir bitte sagen wo das steht? Bin da kein Experte.
Nach dem ersten Teil des Einjährigen Freiwilligen (EF) Kurses, der 4 Monate dauert, werden die angehenden Berufs- und Milizoffiziere vom Heeresabwehramt sicherheitsüberprüft, bevor Sie nach 6 Monaten Militärperson auf Zeit werden. Das ist der Stand vor einigen Jahren. Das Heeresabwehramt ist in solchen Belangen nicht verpflichtet Auskunft zu geben (wäre doch ein bisschen kontraproduktiv ;) ).
Nein, da hast mich missverstanden. Ich hab gemeint, wo steht, dass man die andere(n) Staatsbürgerschaft(en) ablegen muss, damit man (Miliz-)Offizier wegen kann.
Korrekt umsetzen kann man alles. Obs „fair“ ist, ist immer eine ideologische Frage, keine primär rechtliche.
Korrekt umsetzen kann man Gesetze nur dann, wenn man über die relevanten Basisinformationen, welche für die Umsetzung notwendig sind, verfügt. Basisinformationen über weitere Staatsbürgerschaften sind im Regelfall nicht vorhanden (weil Sie nicht gesammelt werden) und können auch nicht leicht beschafft werden. Man muss sich auf die Aussage der betreffenden Person verlassen.
Da haben wir eine unterschiedliche Auffassung von “korrekt“ gehabt. Ich weiß was Du meinst (materiell korrekt) und Deine Ansicht ist auch verständlich.
Ich hab mit „korrekt umsetzen“ „auf korrektem Weg“ (formell, also verfahrensmäßig, korrekt) gemeint. Deswegen gibts ja auch die Wiederaufnahme (§ 69 AVG).
Und was wird diese Person wohl sagen, wenn Ihr ein Aberkennungsverfahren droht?
Deshalb habe ich geschrieben "Grau ist jede Theorie ..." und "wie will man es korrekt umsetzen?".
Wenn ihr ein Aberkennungsverfahren droht (oder sie schon „Scheinstaatsbürger“ ist) natürlich nix. Das ist halt so, dass Ermittlungsverfahren nicht immer die volle Wahrheit zu Tage fördern. Das regt mich nicht mehr sehr auf, dass Rechts- von Beweisfragen zu trennen sind.

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von rand00m » Mi 4. Mai 2022, 10:07

John Connor hat geschrieben:
Mi 4. Mai 2022, 00:49
Sei ma net bös. Aber wenn das völkerrechtliche Wissen „was allgemein anerkannt ist“ das des Wikipediartikels (draus scheint dein Zitat zu stemmen) zum Thema Staat ist, hats wahrscheinlich wenig Sinn (das ist im Übrigen net abwertend gemeint).
jo eh.
Nö, bin kein Jurist mit Fokus Völkerrecht. Aber was halt trotzdem stimmt, der IS war kein anerkannter Staat, weil er absichtlich nicht anerkannt wurde.

Ist Transnistrien jetzt ein Staat, oder die Volksrepubliken Lugansk und Donetsk? Aus Sicht Russlands, ja.
Ist der Kosovo ein eigener Staat?

Das ist alles eine politische Masse um die gefeilscht wird. Das Völkerrecht gebogen wird wie mans grad braucht.

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Re: Die aktuelle Situation bei der Munitionsverfügbarkeit...

Beitrag von Mr. Danger » Mi 4. Mai 2022, 10:39

John Connor hat geschrieben:
Mi 4. Mai 2022, 09:43
Nein, da hast mich missverstanden. Ich hab gemeint, wo steht, dass man die andere(n) Staatsbürgerschaft(en) ablegen muss, damit man (Miliz-)Offizier wegen kann.
Die Geschichte war so:
Viele hatten bereits bei der Stellung ihre Doppelstaatsbürgerschaft angegeben.
Trotzdem durften alle Personen den EF Kurs starten.
Nach dem ersten Teil (4 Monate) hat das HAA die Sicherheitsüberprüfung durchgeführt.
Die Einheiten, wo die (Miliz)Offiziere in Spe ausgebildet wurden, wurden vom HAA nun informiert, dass die betroffene Person eine Gefährdung für die militärische Sicherheit darstellt und den (EF) Kurs mit sofortiger Wirkung nicht mehr fortsetzen dürfen.
Eine Beschwerde bei der Bundesheer-Beschwerdekommision hat dann den Grund (Doppelstaatsbürgerschaft) ans Licht gebracht.
Erst dann wurde die Option mit dem Zurücklegen der anderen Staatsbürgerschaft erwähnt.

Ob es dazu eine Weisung, Vorschrift, ... gibt kann ich nicht sagen.

Die ganze Geschichte wurde von den Betroffenen und großen Teilen des Bundesheeres selbst als unlogisch aufgefasst.

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