Beispiel aus meinem Bekanntenkreis.
Er: Doppelstaatsbürger (von Geburt an also Legal) Österreicher und Pole
Seine Frau: Doppelstaatsbürgerin China und Australien
Das Kind ist in den USA zur Welt gekommen.
Das Kind kann somit 5 Staatsbürgerschaften haben! Ganz Legal.
In Österreich wird die Staatsbürgerschaft auf Basis der Staatsbürgerschaft vom Vater beantragt.
Er lebt und arbeitet mit seiner Frau in Wien. Das Kind bekommt somit die österreichische Staatsbürgerschaft.
Ob die Eltern für das Kind andere Staatsbürgerschaften (ganz legal) beantragen oder das Kind später eine oder mehrere der oben genannten Staatsbürgerschaft ganz normal beansprucht (das ist nicht annehmen!) ist für Österreich nicht relevant.
Wie soll Österreich jetzt wissen wie viele Staatsbürgerschaften das Kind hat?
Beispiel 2 vom Bundesheer:
Bei der Offiziersausbildung wurde nach weiteren Staatsbürgerschaften gefragt. Die, die eine weitere Staatsbürgerschaft angeben wurden vor die Wahl gestellt: weitere Staatsbürgerschaften zurücklegen oder Kurs verlassen. Manche haben sich so oder so entschieden.
Die Person welche eine weitere Staatsbürgerschaft hatte, Sie aber NICHT bekannt gab, konnte den Kurs fortsetzen
Der ist jetzt Milizoffizier. Die Anderen nicht (oder nicht mehr Doppelstaatsbürger).
So, und jetzt setze das Staatsbürgerschaftsgesetz fair und korrekt um