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Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Meine Frau hat derzeit noch einen anderen Hauptwohnsitz, sie wird in den naechsten Wochen die WBK machen und sich dann eine Glock 19 kaufen. Ist es erlaubt die Waffe bei mir, an meinem Hauptwohnsitz, im Waffentresor zu verwahren damit sie sich nicht fuer ein paar Monate bis sie fix hier wohnt einen eigenen kaufen muss?
Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.
Aber es gibt da einige Urteile und hier schon einen langen Thread: viewtopic.php?f=20&t=40549
Aber es gibt da einige Urteile und hier schon einen langen Thread: viewtopic.php?f=20&t=40549
Zuletzt geändert von kuni am Mi 11. Mai 2022, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Da steht leider genau drinnen, dass sie dieses Thema hier nicht erklären, da zu komplexWolf1971 hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 10:24Schau mal da
https://iwoe.at/service/rechts-service/ ... nbesitzer/
Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
@Kuni - also prinzipiell verweist du ja auf den richtigen Thread - aber dein Text passt irgendwie nicht dazu.
Eine gemeinsame Verwahrung von Kat B von Eheleuten ist ok, sofern beide eine WBK haben. Also wenn beide 2 Plätze haben, dürfen alle 4 Waffen gemeinsam im Tresor liegen auf den beide Zugriff haben. Nachzulesen in dem von dir verlinkten Thread inkl. Runderlass
Eine gemeinsame Verwahrung von Kat B von Eheleuten ist ok, sofern beide eine WBK haben. Also wenn beide 2 Plätze haben, dürfen alle 4 Waffen gemeinsam im Tresor liegen auf den beide Zugriff haben. Nachzulesen in dem von dir verlinkten Thread inkl. Runderlass
Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Da wäre ich vorsichtig, sollte der eine Kat A Waffen oder Magazine besitzen und der andere hat keine Berechtigung dafür ist es definitiv nicht möglich gemeinsam zu verwahren.fast12 hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 10:45@Kuni - also prinzipiell verweist du ja auf den richtigen Thread - aber dein Text passt irgendwie nicht dazu.
Eine gemeinsame Verwahrung von Kat B von Eheleuten ist ok, sofern beide eine WBK haben. Also wenn beide 2 Plätze haben, dürfen alle 4 Waffen gemeinsam im Tresor liegen auf den beide Zugriff haben. Nachzulesen in dem von dir verlinkten Thread inkl. Runderlass
Auch ansonsten ist es eine Frage der Auslegung durch die Behörde.
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Das stimmt nicht.kuni hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 10:32Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.
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"Fatal ist mir das Lumpenpack, das, um die Herzen zu rühren,
den Patriotismus trägt zur Schau, mit allen seinen Geschwüren."
Heinrich Heine
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Es gibt dazu einen Runderlass und ich habe auch eine klare Aussage meiner Waffenbehörde dazu eingeholt.milu hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 11:12Das stimmt nicht.kuni hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 10:32Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.
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Für die gemeinsame Verwahrung unter Eheleuten sind "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen. Solange beide Ehepartner eine WBK besitzen halte ich (und meine Behörde) es nicht für erforderlich 2 separate Safes aufzustellen nur damit nicht einer Zugriff auf mehr Waffen als in der WBK eingetragen hat.
Ist wieder mal bedenklich, dass hier einige Leute die ganz klare Aussage machen das sei verboten, obwohl dem nicht so ist.
Und bitte benutzt doch die Suchfunktion! Das wurde hier im Forum schon abgehandelt und wird ganz leicht gefunden!
viewtopic.php?t=40549&p=880535
Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
aha.Tagnor hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 11:28Es gibt dazu einen Runderlass und ich habe auch eine klare Aussage meiner Waffenbehörde dazu eingeholt.milu hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 11:12Das stimmt nicht.kuni hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 10:32Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.
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Für die gemeinsame Verwahrung unter Eheleuten sind "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen. Solange beide Ehepartner eine WBK besitzen halte ich (und meine Behörde) es nicht für erforderlich 2 separate Safes aufzustellen nur damit nicht einer Zugriff auf mehr Waffen als in der WBK eingetragen hat.
Ist wieder mal bedenklich, dass hier einige Leute die ganz klare Aussage machen das sei verboten, obwohl dem nicht so ist.
Und bitte benutzt doch die Suchfunktion! Das wurde hier im Forum schon abgehandelt und wird ganz leicht gefunden!
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und warum zitierst dann mich?
ich hab den blödsinn ja nicht geschrieben.
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Stimmt so auch nicht, wenn man Kat A hat.Tagnor hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 11:28Es gibt dazu einen Runderlass und ich habe auch eine klare Aussage meiner Waffenbehörde dazu eingeholt.milu hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 11:12Das stimmt nicht.kuni hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 10:32Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.
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Für die gemeinsame Verwahrung unter Eheleuten sind "keine überspitzten Anforderungen" zu stellen. Solange beide Ehepartner eine WBK besitzen halte ich (und meine Behörde) es nicht für erforderlich 2 separate Safes aufzustellen nur damit nicht einer Zugriff auf mehr Waffen als in der WBK eingetragen hat.
Ist wieder mal bedenklich, dass hier einige Leute die ganz klare Aussage machen das sei verboten, obwohl dem nicht so ist.
Und bitte benutzt doch die Suchfunktion! Das wurde hier im Forum schon abgehandelt und wird ganz leicht gefunden!
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Waffenrecht-Runderlass 2015, Seite 99lalaton hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 10:14Meine Frau hat derzeit noch einen anderen Hauptwohnsitz, sie wird in den naechsten Wochen die WBK machen und sich dann eine Glock 19 kaufen. Ist es erlaubt die Waffe bei mir, an meinem Hauptwohnsitz, im Waffentresor zu verwahren damit sie sich nicht fuer ein paar Monate bis sie fix hier wohnt einen eigenen kaufen muss?
Von einer nachgeordneten Behörde wurde die Frage aufgeworfen, ob eine sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen der Kat. B vorliegt, wenn Ehepartner, die beide Inhaber waffenrechtlicher Urkunden sind, ihre Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahren. Dazu wird nachstehende Rechtsauffassung vertreten:
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom 29. April 1981, Zahl 3590/80).
Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind.
Aus der oben zitierten Judikatur des VwGH lassen sich nach ho. Ansicht nachstehende Grundsätze ableiten:
An die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des anderen Ehepartners sind keine überspitzten Anforderungen zu stellen.
Der VwGH unterscheidet, ob der Ehepartner selbst zum Besitz von Waffen berechtigt ist, oder nicht. Liegen besondere Umstände vor, etwa Selbstmordabsichten, Alkoholmissbrauch oder Aggressivität des Ehepartners, sind Waffen – unabhängig ob die Behörde davon Kenntnis hat – jedenfalls so zu verwahren, dass ein Zugriff des Ehepartners auf Waffen des anderen Ehepartners ausgeschlossen ist.
Für die gegenständliche Fallkonstellation könnte folgendes abgeleitet werden:
Ein Ehepartner, der selbst zum Besitz von Schusswaffen der Kat. B berechtigt ist, wurde von der Behörde auf seine Zuverlässigkeit i.S. des § 8 WaffG überprüft. Unter Zugrundelegung der obgenannten Judikatur des VwGH, erscheint es zulässig, wenn die Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahrt werden.
Liegen besondere Umstände vor, die eine missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen nicht ausschließen, ist – unabhängig davon, ob die Behörde Kenntnis dieser Umstände hat - eine getrennte Verwahrung der Schusswaffen jedenfalls erforderlich.
Auf Grundlage dieser Überlegungen stellt die gemeinsame Verwahrung von Schusswaffen in einem Tresor unter Verwendung von jeweils nur einem Ehepartner zugänglichen Stahlkassetten zwar eine erhöhte Verwahrungssicherheit dar, es erscheint jedoch mit dem
Schutzzweck der Norm des § 8 WaffG, dass nur Berechtigte Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben sollen, nicht im Widerspruch zu stehen, wenn die Verwahrung der Schusswaffen der Kat. B durch berechtigte Ehegatten in einem Tresor ohne Verwendung
von Stahlkassetten erfolgt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Personen, die nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde sind, jedenfalls keinen Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben dürfen.
Rechtssatz:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 29X02.html
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Laut unserer Behörde schon - ich habe WBK für 21, Sie für 2 - gemeinsame Verwahrung nicht zulässig, man darf die maximale Anzahl an Waffen lt. WBK für den Zugriff nicht überschreiten.milu hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 11:12Das stimmt nicht.kuni hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 10:32Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Dann schick ihnen mal den oben verlinkten Runderlass.kuni hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 13:48Laut unserer Behörde schon - ich habe WBK für 21, Sie für 2 - gemeinsame Verwahrung nicht zulässig, man darf die maximale Anzahl an Waffen lt. WBK für den Zugriff nicht überschreiten.milu hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 11:12Das stimmt nicht.kuni hat geschrieben: ↑Mi 11. Mai 2022, 10:32Wenn beide die Menge an maximal zugänglichen Waffen dadurch nicht überschreiten (jeder eine Waffe, aber beide ein Dokument für 2 Waffen) ist es theoretisch möglich. Wenn du aber 2 hast (und WBK für 2) und Sie eine Waffe - dann geht es schon mal auf keinen Fall. Du hättest Zugriff auf 3 Waffen.
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Mal schauen was sie dazu sagen.
Wir leben ja nicht in einer Bananenrepublik wo jeder seine eigenen Regeln aufstellen kann.
MfG
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Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Das ist falsch, vgl. hiezu Runderlass sowie VwGH Judikatur:
Promo hat geschrieben: ↑Di 28. Mär 2017, 16:15Runderlass des BMI (Hervorhebungen durch mich):Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind an die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners „keine überspitzten Anforderungen“ zu stellen (VwGH vom 22. Juni 1976, Zahlen 1055, 1056/76, vom 29. April 1981, Zahl 3590/80).
Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22. April 1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, dass gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keine „überspitzt stringenten Anforderung zu stellen“ sind. Aus der oben zitierten Judikatur des VwGH lassen sich nach ho. Ansicht nachstehende Grundsätze ableiten:
An die Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des anderen Ehepartners sind keine überspitzten Anforderungen zu stellen.
Der VwGH unterscheidet, ob der Ehepartner selbst zum Besitz von Waffen berechtigt ist, oder nicht.
Liegen besondere Umstände vor, etwa Selbstmordabsichten, Alkoholmissbrauch oder Aggressivität des Ehepartners, sind Waffen – unabhängig ob die Behörde davon Kenntnis hat – jedenfalls so zu verwahren, dass ein Zugriff des Ehepartners auf Waffen des anderen Ehepartners ausgeschlossen ist.
Für die gegenständliche Fallkonstellation könnte folgendes abgeleitet werden:
Ein Ehepartner, der selbst zum Besitz von Schusswaffen der Kat. B berechtigt ist, wurde von der Behörde auf seine Zuverlässigkeit i.S. des § 8 WaffG überprüft.
Unter Zugrundelegung der obgenannten Judikatur des VwGH, erscheint es zulässig, wenn die Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einem Tresor verwahrt werden.
Liegen besondere Umstände vor, die eine missbräuchliche Verwendung von Schusswaffen nicht ausschließen, ist – unabhängig davon, ob die Behörde Kenntnis dieser Umstände hat - eine getrennte Verwahrung der Schusswaffen jedenfalls erforderlich.
Auf Grundlage dieser Überlegungen stellt die gemeinsame Verwahrung von Schusswaffen in einem Tresor unter Verwendung von jeweils nur einem Ehepartner zugänglichen Stahlkassetten zwar eine erhöhte Verwahrungssicherheit dar, es erscheint jedoch mit dem Schutzzweck der Norm des § 8 WaffG, dass nur Berechtigte Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben sollen, nicht im Widerspruch zu stehen, wenn die Verwahrung der Schusswaffen der Kat. B durch berechtigte Ehegatten in einem Tresor ohne Verwendung von Stahlkassetten erfolgt.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Personen, die nicht Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde sind, jedenfalls keinen Zugang zu Schusswaffen der Kat. B haben dürfen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffen von Frau bei mir im Tresor erlaubt?
Wenn es jetzt aber keine Ehefrau, sondern nur " Freundin" ist , was ..... dann
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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