Ich kenne da jemanden bei dem ist folgendes der Fall
- 2015 hat er 10 Stueck 42 Schuss original Steyr Aug Magazine gekauft... zusammen mit dem AUG Z A3
- 2015 hat er 5 Stueck 33 Schuss original Glock 9mm Magazine gekauft... zusammen mit einer G17 MOS gen4
- all das war ja damals noch unproblematisch und erlaubt... irgendwie hat der Mensch dann wegen Hausbau & Familie wenig bis gar keine Zeit fuer den Schiesssport gehabt... jetzt, wo das alles in trockenen Tuechern ist, kommt er interessanter Weise drauf das Waffengesetz hat sich geaendert, wohl 2019, und man spricht bei der Art von Magazinen nun von high capacity... tja... ja was eigentlich??!
- Was bedeutet das jetzt? Muss er die Magazine an die Behoerde melden oder nicht? Bei der letzten Verwahrungskontrolle vor gut 10 Monaten hat keiner der Beamten was dazu gesagt... war alles fein und in Ordnung Die Haben ueber die drei Tische geschaut, alle Seriennummern kontrolliert, dann hat man noch zusammen einen getrunken und ein bisschen ueber Gott & die Welt geredet und ueberhaupt war der Besuch sehr angenehm und nett.
- Bekommt der Jemand dann einen Paragraph 17 Eintrag auf der WBK und was bedeutet das eigentlich wenn er den bekommt weil er die Magazine nun an die Behoerde meldet? Kann man dann nur diese in Zukunft ersetzen oder kann man dann quasi auch noch Heute zusaetzliche hicap magazine, z.B. fuer das AUG, kaufen wenn man gerne noch ein paar 30 oder 42 Schuss AUG oder 33 Schuss Glock Magazine fuer IPSC haben will?