Im Endeffekt lauft es ja darauf hinaus: Wenn du überprüft wirst, kannst die Waffen sonstwo haben. Die Argumentation der Vorhaltung zur SV reicht dabei vollkommen aus. Dass du so paranoid bist, und in jedem Zimmer eine Waffe offen am Tisch zwecks schnellem Zugriff hast, braucht den Beamten eigentlich nicht zu interessieren.John Connor hat geschrieben: ↑Fr 17. Jun 2022, 22:24Ist das jetzt echt so schwer zu verstehen? Wenn Du alleine wohnst und zu Hause bist, kannst natürlich die Waffe uneingeschlossen haben. Am Nachtkastl, im Holster am Küchentisch oder wo immer Du willst (Haustür sollt halt abgesperrt sein, wennst duscht, oder am Klo bist und die Waffe ist nicht in Deiner Reichweite.)Warum net? Warum sollt da SV net möglich sein? Was soll da dagegen sprechen?Joewood hat geschrieben: ↑Fr 17. Jun 2022, 22:01Sorry, der Satz ist eben nicht eindeutig.AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 16. Jun 2022, 22:03Der Satz ist doch eindeutig :
Die Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung von Waffen trifft zwar auch den Alleinbewohner eines Hauses bzw einer Wohnung; auch ein solcher hat Minimalanforderungen an die Verwahrung seiner Waffe (auch innerhalb einer stets versperrt gehaltenen Wohneinheit) zu erfüllen.
Was heißt "Minimalanfordeurngen"?
Und eben die Tatsache, dass es komplett aus dem Kontext gerissen ist, macht das noch viel weniger eindeutig.
Dann ist eine Sv-Situation es bei einem, der alleine wohnt (der ander emuss sich im sinne des Gesetzes halt nach der Decke strecken) halt schwierig bis unmöglich, halbwegs schnell zur Waffe zu kommen. Außer er/sie sie in der Wohnung/Haus ständig im Holster hängen.Irwin J. Finster hat geschrieben: ↑Fr 17. Jun 2022, 15:35Allein schon aus gesundem Hausverstand sollte man eine Waffe irgendwo einsperren und daß das Behältnis in dem es eingesperrt ist nicht einfach so wegnehmbar sein sollte, müsste doch wohl auch jedem einleuchten.
Wenn wer legal die Wohnung betreten müsste und Du zu Hause bist, wird der ja in der Regel anläuten und net durch den Rauchfang kommen.
Wennst die Waffe in der Wohnung zurücklässt, brauchts einen in Summe adäquaten Schutz mit zumindest minimalem Innenschutz (siehe mein Posting oben). Für die SV solltest halt ohnedies zumindest anwesend sein![]()
Gegebenenfalls wird der Beamte nach einem Tresor/versperrbares Behältnis fragen, wo du die Waffen dann in deiner jeweiligen Abwesenheit hinein tun kannst. Wenn der vorhanden ist und du ihm glaubwürdig versicherst, dass du eh brav bist und alle Waffen vor verlassen der Behausung weg räumst, wird er wohl zufrieden von Dannen ziehen und es kann dir nominell keiner nen Strick draus drehen.
Ob du die Waffen dann tatsächlich weg räumst, wird genau dann schlagend, falls einer bei dir rein kommt, der nominell da nix verloren hat (Feuerwehr, Handwerker von der Hausverwaltung getriggert) - wie groß man die Chance einschätzt, dass das tatsächlich passiert und welches Risiko man damit eingehen möchte, bleibt jedem selbst überlassen.
Kleiner Sideletter hinsichtlich SV: im Falle einer Home invasion, die in den letzten Jahren 2, 3x vorgekommen ist, stellt sich die grundlegende Frage, ob eine Waffe im Tresor überhaupt irgendwie sinnvoll ist und ob nicht ein - sagen wir - unvorhersehbarer Platz nicht die bessere Lagerstätte wäre...