Ja genau.
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Waffenentzugsverfahren
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
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- Registriert: Di 31. Mai 2016, 10:04
Re: Waffenentzugsverfahren
Re: Waffenentzugsverfahren
Grundsätzlich alles mit Einverständnis des Besitzers der Waffe (Einvernehmen herstellen!) - wenn er selber WBK hat, Waffe "zur Überprüfung" zum Waffenhändler bringen. Und/oder Munition dem Besitzer der Waffe selbst zum Einlagern übernehmen.
Ohne WBK: ebenfalls mit Einverständnis des Besitzers den Waffenhändler des Vertrauens anrufen, ob dieser nach Dienstschluss eventuell die Waffe vorübergehend übernehmen kann. Und/oder vom Besitzer der Waffe das Griffstück der Waffe aushändigen lassen. Ohne diesem grundsätzlich freien Teil wird er es sonst schwierig haben wenn er sich selbst oder Anderen etwas antun will.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenentzugsverfahren
Da sehe ich auch das Problem -- im einleitenden Text sind die Zeitabläufe etwas ungenau dargestellt, aber irgendwie sieht es für mich so aus, als hätte sich die Besitzerin bereits selbst eingewiesen und in ihrer Abwesenheit kam es zur Safe-Öffnung. Selbst wenn es hier nicht so gewesen ist, wie wäre das im "Allgemeinen Fall" sinnvoll zu regeln?
Mir wäre ja noch eingefallen, als Besorgter die Kombination des Safes zu ändern -- kurze Wege, keine langen Diskussionen, aber halt auch wieder rechtswidrige Inbesitznahme. Das mit dem Waffenhändler, der vorbeikommt, liegt da in derselben Liga: Dem müsste der Besorgte ja auch den Safe öffnen können, somit der gleiche Tatbestand. Also bliebe nur die Möglichkeit, den Safe ohne Öffnung zugriffssicher zu machen -- zu schweißen, Abtransport, was auch immer …
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
Re: Waffenentzugsverfahren
Bitte gewöhnt euch diese Stigmatisierung psychisch Kranker ab! Depressionen gibt es in vielen Formen und haben genau so oft nichts mit Suizidabsichten zu tun. Nur weil jemand an einer psychischen Krankheit leidet, ist er nicht sofort "labil" oder unfähig mit Waffen korrekt umzugehen. Genau solche Aussagen wie die deine führen zu diesem falschen Bild, dass jeder mit "Depressionen" (oder anderen stark stigmatisierten Krankheiten) ja jede Sekunde die Waffe in den Mund nehmen wird.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 4. Aug 2022, 15:26Prinzipiell bin ich aber schwer dafür, dass psychisch labile Menschen keine Waffen verfügbar haben.
Wir kennen die Details dieses Falls nicht, aber offenbar wurde bei der Betroffenen ja im Krankenhaus auch keine Eigen- oder Fremdgefährdung festgestellt, wodurch die von dir unterstellte "Labilität" mehr oder weniger hoch offiziell NICHT vorhanden ist.
Wusstest du, dass jeder Mensch z.B. durch akute Erlebnisse psychisch erkranken kann? Eine Akute Belastungsreaktion ist z.B. etwas ganz alltägliches. Die Betroffenen sind psychisch krank und von mir aus auch definitiv "labil" in einem gewissen Kontext. Aber sie sind deswegen nicht plötzlich weniger Zuverlässig oder sonst was.
Die Abgabe "gefundener" Waffen bei der nächsten Sicherheitsbehörde ist explizit erlaubt, unter dem Deckmantel des rechtfertigenden Notstandes könnte man das hier also genauso machen. Beim Händler abgeben ist natürlich schon mehr eine Straftat in sich selbst, da es ja Eigentumsentzug darstellt. Es bleibt aber auch hier "Wo kein Kläger, da kein Richter".Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 4. Aug 2022, 15:26Der selben Logik nach müsste jeder Witwe, die die alte PPK vom verstorbenen Ehemann auf einer PI abgibt, ja lebenslang Kerker ausfassen.
Im geschilderten Fall gibt es keine Gefahr im Verzug, die Betroffene ist im Krankenhaus in Behandlung und der einzige der behauptet, dass es zum Missbrauch der Waffe kommen könnte ist der Ehegatte. Hat dieser Bedenken, kann er sich an die Sicherheitsbehörden wenden, diese werden dann im Zweifelsfall mit den behandelnden Ärzten abstimmen ob eine Gefährdung tatsächlich anzunehmen ist. Nachdem das im vorliegenden Fall nicht zutrifft, gibt es auch keinen Interventionsbedarf.angryscientist hat geschrieben: ↑Sa 6. Aug 2022, 15:07Ok, aber trotzdem, was wäre die korrekte Vorgehensweise hier? Polizei anrufen, und sie brechen den Safe wegen Gefahr im Verzug auf?
Abgesehen von echter "Gefahr im Verzug" (Könnte man bei akuter Suizidandrohung oder vielleicht Suizidgedanken ohne Behandlung annehmen), hat der Gatte kein Recht sich Zugriff auf die Waffe zu verschaffen oder diese der Eigentümerin zu entziehen.
Da dies nicht vorliegt war sein verhalten grob rechtswidrig, das der Eigentümerin aber auch, da Dritte Zugriff auf ihre Waffe hatten.
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Re: Waffenentzugsverfahren
Ich weiß nicht, welche praktischen Erfahrungen du schon mit "psychisch labilen" Menschen gemacht hast.
Ich hatte mit ein paar zu tun.
Meine Erfahrungen reichen von einigen zwangsweisen Einweisungen tobender Psychosen (auch mit nötiger Gewalt) bis hin zur Abnahme einer Waffe wegen möglicher Selbstgefährdung. Und besonders gschmackig ist es, wenn du die Seriennummer einer Waffe abzulesen versuchst, auf der noch Hirnmasse vom Besitzer pickt. Im Nachhinein in aller Ruhe zu attestieren, dass ja überhaupt keine Anzeichen zu erkennen gewesen wären, ist keine akzeptable Lösung für mich.
Wenn nix ist, gibts die Gun retour. Aber wenn was ist, solls keine(n) Toten geben.
Es geht mir hier nicht um Stigmatisierung, sondern ums Retten von Leben.
Ich hatte mit ein paar zu tun.
Meine Erfahrungen reichen von einigen zwangsweisen Einweisungen tobender Psychosen (auch mit nötiger Gewalt) bis hin zur Abnahme einer Waffe wegen möglicher Selbstgefährdung. Und besonders gschmackig ist es, wenn du die Seriennummer einer Waffe abzulesen versuchst, auf der noch Hirnmasse vom Besitzer pickt. Im Nachhinein in aller Ruhe zu attestieren, dass ja überhaupt keine Anzeichen zu erkennen gewesen wären, ist keine akzeptable Lösung für mich.
Wenn nix ist, gibts die Gun retour. Aber wenn was ist, solls keine(n) Toten geben.
Es geht mir hier nicht um Stigmatisierung, sondern ums Retten von Leben.
Re: Waffenentzugsverfahren
Absolute Zustimmung.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 11. Aug 2022, 13:39Ich weiß nicht, welche praktischen Erfahrungen du schon mit "psychisch labilen" Menschen gemacht hast.
Ich hatte mit ein paar zu tun.
Meine Erfahrungen reichen von einigen zwangsweisen Einweisungen tobender Psychosen (auch mit nötiger Gewalt) bis hin zur Abnahme einer Waffe wegen möglicher Selbstgefährdung. Und besonders gschmackig ist es, wenn du die Seriennummer einer Waffe abzulesen versuchst, auf der noch Hirnmasse vom Besitzer pickt. Im Nachhinein in aller Ruhe zu attestieren, dass ja überhaupt keine Anzeichen zu erkennen gewesen wären, ist keine akzeptable Lösung für mich.
Wenn nix ist, gibts die Gun retour. Aber wenn was ist, solls keine(n) Toten geben.
Es geht mir hier nicht um Stigmatisierung, sondern ums Retten von Leben.
Noch viel schlimmer ist, das diese Leute auch noch meistens eine Lenkerberechtigung besitzen. Das ist noch viel gefährlicher, das wird von vielen Angehörigen übersehen. Jeder labile psychisch Kranke ist dadurch eine potenzielle Bedrohung für seine Mitmenschen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Waffenentzugsverfahren
Ich bin der meinung wenn sich ein "Psychisch labiler" wirklich umbringen möchte, machter er das sicher mit oder ohne Waffe. Dann kannst halt die Hirnmasse von der Straße abkratzen. Finde ich jetzt unbedingt auch nicht besser.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Do 11. Aug 2022, 13:39Ich weiß nicht, welche praktischen Erfahrungen du schon mit "psychisch labilen" Menschen gemacht hast.
Ich hatte mit ein paar zu tun.
Meine Erfahrungen reichen von einigen zwangsweisen Einweisungen tobender Psychosen (auch mit nötiger Gewalt) bis hin zur Abnahme einer Waffe wegen möglicher Selbstgefährdung. Und besonders gschmackig ist es, wenn du die Seriennummer einer Waffe abzulesen versuchst, auf der noch Hirnmasse vom Besitzer pickt. Im Nachhinein in aller Ruhe zu attestieren, dass ja überhaupt keine Anzeichen zu erkennen gewesen wären, ist keine akzeptable Lösung für mich.
Wenn nix ist, gibts die Gun retour. Aber wenn was ist, solls keine(n) Toten geben.
Es geht mir hier nicht um Stigmatisierung, sondern ums Retten von Leben.
Besser ist es doch dem Menschen eine gute Behandlung zukommen zu lassen, da scheitert es aber wieder an unserem Gesunheitssystem.
