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Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
Für die Pumpgun bekommt man Zirka 50 Euro wenn es gut geht/sie noch in brauchbarem Zustand ist. Ohne dir genauen Modelle der KatB zu kennen liest sich die Auflistung jedenfalls gar nicht so schlecht. Aus dem Bauch raus sollten jedenfalls zumindest 2000 Euro raus schauen, eventuell sogar mehr, dazu müsste man sie aber sehen.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
Dazu weiss ich nicht mehr und es geht mich auch nichts an.
Fakt ist.
Der Vater ist leider verstorben und der Sohn hat geerbt.
Fakt ist.
Der Vater ist leider verstorben und der Sohn hat geerbt.
Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
---Kat.B---Promo hat geschrieben: ↑Mo 15. Aug 2022, 18:38Für die Pumpgun bekommt man Zirka 50 Euro wenn es gut geht/sie noch in brauchbarem Zustand ist. Ohne dir genauen Modelle der KatB zu kennen liest sich die Auflistung jedenfalls gar nicht so schlecht. Aus dem Bauch raus sollten jedenfalls zumindest 2000 Euro raus schauen, eventuell sogar mehr, dazu müsste man sie aber sehen.
Möchte die Erbin/der Erbe bzw. die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer die geerbten Schusswaffen nicht besitzen, dann kann sie/er diese binnen sechs Monaten auch einer Person, die eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass besitzt, oder einer Waffenfachhändlerin/einem Waffenfachhändler verkaufen oder überlassen. Der Verkauf bzw. die Überlassung muss der Waffenbehörde gemeldet werden.
---
Die eigentlich Frage ist, ob er sie nur beim Waffenfachhändler verkaufen muss oder auch auf Waffengebraucht ?
Wenn ich die Waffen an mich nehme, (Kat.B / sollte ich die Plätze bekommen) kostet uns mal nur die Neuregistrierung auf mich ein wenig. Aber danach kann ich sie auf Waffengebrauch legal verkaufen.
Damit wären zumind. die Kat.B Waffen erledigt.
Kat.A werden ich morgen bei der BH anrufen. Die wird einfach entsorgt und gut is.
Danach kümmern wir uns um die Kat.C Waffen.
Gut finde ich, dass man dafür 6 Monate Zeit bekommt.
Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
Du darfst bei den Waffen erst was machen, wenn eine Einantwortungsurkunde da ist, wo der Erbe bestimmt wurde. Erst dann kann er darüber verfügen.
Pumpgun einfach so verfallen lassen, kann man auch, muss man nicht. Wird dann vermutlich beim Springer eh in der Auktion wieder auftauchen, da liefert die BPD dann ein. Kassieren tut dann den Auktionserlös der Staat.
Pumpgun einfach so verfallen lassen, kann man auch, muss man nicht. Wird dann vermutlich beim Springer eh in der Auktion wieder auftauchen, da liefert die BPD dann ein. Kassieren tut dann den Auktionserlös der Staat.
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
wenn die pumpgun ok ist bekommst bei jedem haendler 40,- bis 50,-
auch bei uns
is ned viel
aber besser als nix
ist aber erst moeglich wenn die ein antwortung da ist
so lange das erbschaftsverfahren laeuft darf aus der erbmasse nix veraeussert, verschenkt, verzichtet, ueberlassen usw werden
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
der erbe (mit ein antwortungsurkunde) darf sie jedem berechtigten verkaufen
bei der pump-gun waren das im wesentlichen nur haendler sein, das stimmt
die kat B und Kat C kann aber aber jedem anderen (berechtigten) auch ueberlassen
ummelden kat A bzw kat B kostet garnix
ummelden kat C kostet je nach haendler zwischen 14,- und 50,-
ummelden kat C geht auch per email, zu mindestens bei uns
falls er "hysterisch" die waffen unbedingt aus dem haus haben will:
was theoretisch schon VOR der einantwortung gehen wuerde, waere die waffen auf depot zu legen
das geht allerdings tatsaechlich nur bei einem haendler
sie werden der erbmasse dabei nicht entzogen sondern die erbmasse (bzw nach der einantwortung der erbberechtigte) hat/haben einen anspruch auf jederzeitige rueckgabe.
kosten fallen dabei kaum an
das kann aber je nach haendler variieren
bei uns liegen depotwaffen drei monate kostenlos, danach € 1,50/ monat ...
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
Als mein Onkel verstarb, wollte meine Tante seine Waffen (alles Kat. B) auch möglichst schnell aus dem Haus haben. Ich habe sie bis zur Klärung der Verlassenschaft zu mir genommen und die Behörde über diesen Umstand informiert - also auch, dass es sich um die Waffen meines Onkels handelt und nicht von "irgendwen" und eine genaue Auflistung von Anzahl/Marke/Type/Kaliber/SN) wurde von mir übermittelt.
Zusätzlich habe ich mitgeteilt, dass die Anzahl der von mir in dieser Causa in Verwahrung genommenen Waffen nicht zu der mir erlaubten maximalen Anzahl von Kat. B Waffen hinzugezählt werden möge.
Beides wurde anstandslos akzeptiert. Als die Einantwortungsurkunde vorlag, habe ich den Verkauf der Waffen organisiert - nur an privat, denn Händler hätten vergleichsweise so gut wie nichts bezahlt; außerdem waren die Waffen neuwertig und top gepflegt. Unterschrieben hat die Überlassungsanzeige aber natürlich die Erbin.
Zusätzlich habe ich mitgeteilt, dass die Anzahl der von mir in dieser Causa in Verwahrung genommenen Waffen nicht zu der mir erlaubten maximalen Anzahl von Kat. B Waffen hinzugezählt werden möge.
Beides wurde anstandslos akzeptiert. Als die Einantwortungsurkunde vorlag, habe ich den Verkauf der Waffen organisiert - nur an privat, denn Händler hätten vergleichsweise so gut wie nichts bezahlt; außerdem waren die Waffen neuwertig und top gepflegt. Unterschrieben hat die Überlassungsanzeige aber natürlich die Erbin.
Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
ja kann man versuchenLagavulin hat geschrieben: ↑Di 16. Aug 2022, 14:43Als mein Onkel verstarb, wollte meine Tante seine Waffen (alles Kat. B) auch möglichst schnell aus dem Haus haben. Ich habe sie bis zur Klärung der Verlassenschaft zu mir genommen und die Behörde über diesen Umstand informiert - also auch, dass es sich um die Waffen meines Onkels handelt und nicht von "irgendwen" und eine genaue Auflistung von Anzahl/Marke/Type/Kaliber/SN) wurde von mir übermittelt.
Zusätzlich habe ich mitgeteilt, dass die Anzahl der von mir in dieser Causa in Verwahrung genommenen Waffen nicht zu der mir erlaubten maximalen Anzahl von Kat. B Waffen hinzugezählt werden möge.
Beides wurde anstandslos akzeptiert. Als die Einantwortungsurkunde vorlag, habe ich den Verkauf der Waffen organisiert - nur an privat, denn Händler hätten vergleichsweise so gut wie nichts bezahlt; außerdem waren die Waffen neuwertig und top gepflegt. Unterschrieben hat die Überlassungsanzeige aber natürlich die Erbin.
wird aber auf die behoerde ankommen ob die das akzeptieren
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
nö
wenn uns haendlern fad ist dann treff ma uns mit den maedls auf einschlaegigen schiessstaenden und ballern mit den dingern bis die laeufe gluehen...
na im ernst
die stehen im tresorraum rum
ausfuhr zahlt sich fast ned aus
kostet uns ja auch was und auch in DE ist der anteil der leut die das haben duerfen eher sehr gering
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
Könntest die du nicht auf einem (wos erlaubt ist) Schiesstand im Beisein verleihen?gewo hat geschrieben: ↑Di 16. Aug 2022, 18:00nö
wenn uns haendlern fad ist dann treff ma uns mit den maedls auf einschlaegigen schiessstaenden und ballern mit den dingern bis die laeufe gluehen...
na im ernst
die stehen im tresorraum rum
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kostet uns ja auch was und auch in DE ist der anteil der leut die das haben duerfen eher sehr gering
100 Euro für 10 Minuterln wär´s mir schon wert als Reminiszenz an die gute alte Zeit.
LG Wolfgang
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
wir sind hier ziemlich OT mit dem themaTrijikon hat geschrieben: ↑Di 16. Aug 2022, 18:29Könntest die du nicht auf einem (wos erlaubt ist) Schiesstand im Beisein verleihen?gewo hat geschrieben: ↑Di 16. Aug 2022, 18:00nö
wenn uns haendlern fad ist dann treff ma uns mit den maedls auf einschlaegigen schiessstaenden und ballern mit den dingern bis die laeufe gluehen...
na im ernst
die stehen im tresorraum rum
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kostet uns ja auch was und auch in DE ist der anteil der leut die das haben duerfen eher sehr gering
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Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
In Sollenau gibts immer wieder mal Bewerbe wo man sich für kleines Geld eine Pumpe leihen kann. Ende September wäre der nächste.
Re: Freund hat Waffen geerbt und möchte damit nichts zu tun haben
Danke für die Info
LG Wolfgang
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