Nyl hat geschrieben: ↑Di 23. Aug 2022, 14:23
Hat eigentlich irgendwer von euch, der jetzt sowas hängen hat, mit der HV Probleme bekommen?
Ich hab bei meiner angefragt, weil ich vom Stromanbieter noch immer keine Rückmeldung bekommen hab und die wills mir nicht erlauben, weil:
"...
zum ersten wollen wir noch einmal darauf hinweisen, dass die NBG als Eigentümer der WHA derartige Montagen an allgeneinen Flächen nicht erlaubt.
Derartige Montagen sind bewilligungspflichtig (Bauanzeige, etc. ..), Anm.: baubewilligtes und eingereichtes Projekt
Derartige Montagen verändern das Fassadenbild der WHA und ist daher die Montage untersagt
Montagen auf allgemeinen Flächen sind generell untersagt"
Ehrlich gsagt, fühl ich mich a Bissl verarscht im Jahre 2022 und der aktuellen Lage.
Wisst ihr mehr? Habt ihr mehr Erfahrungen?
miteigentuemer in einem eigentumswohnhaus?
dann brauchst an umlaufbeschluss und mind 50% zustimmung
die restlichen 50% kann das ausserstreitgericht ersetzen
aber ohne gerichtsverfahren "gegen" deine nachbarn geht das nicht
genauso wie bei
- markise
- rolladen
- aussenleuchte am balkon
- entlueftungs an der aussenwand
- klimaanlage
- waermepumpe
usw
sollte die hausverwaltung der meinung sein dass eine zustimmung zur nutzung eine sache der ordentlichen verwaltung ist dann waere das einfacher.
dann musst du nur der HV sagen dass du das machen willst
und die HV muss die miteigentuemer in kenntnis setzen
wenn die dann nicht mehr als 50% der eigentuemeranteile zusammenbekommen die DAGEGEN sind dann darfst du errichten lassen
schaut aber ned so aus als ob den HV das so sieht
gibts ka judikatur dazu
hast schon mal gesucht?
oder bist du simpler hauptmieter?
dann vergiss es einfach
das geht ned
du darfst das als mieter nicht