Unterschreiben mal so wird vermutlich...schwer gehen.Ares hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 08:04Natürlich der Vater (wenn ihm dass seine nette Familie Wert ist)! (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Threadersteller nicht schon im Vorfeld einen Blankokaufvertrag für die Rückabwicklung hat unterschreiben lassen.)
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Waffen nach Schlaganfall
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffen nach Schlaganfall
Re: Waffen nach Schlaganfall
Dann wartet doch die Reha ab. Ein Schlaganfall ist in der heutigen Zeit nicht das Ende der Welt. Eher noch die Einstellung der Familienangehörigen.PMR hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 08:06Unterschreiben mal so wird vermutlich...schwer gehen.Ares hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 08:04Natürlich der Vater (wenn ihm dass seine nette Familie Wert ist)! (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Threadersteller nicht schon im Vorfeld einen Blankokaufvertrag für die Rückabwicklung hat unterschreiben lassen.)
Jedenfalls eine interessante Thematik. Mal schaun was ein Waffenhändler dazu zu sagen hat ......
Zuletzt geändert von Ares am Mi 21. Sep 2022, 08:33, insgesamt 1-mal geändert.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis
Re: Waffen nach Schlaganfall
Meiner Meinung nach sind die Waffen nur noch im Erbfall für dich zu erwerben.PMR hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 08:06Unterschreiben mal so wird vermutlich...schwer gehen.Ares hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 08:04Natürlich der Vater (wenn ihm dass seine nette Familie Wert ist)! (Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Threadersteller nicht schon im Vorfeld einen Blankokaufvertrag für die Rückabwicklung hat unterschreiben lassen.)
Dein Vater ist derzeit nicht in der Lage sie irgendwem zu überlassen aus gesundheitlichen Gründen. Und du darfst sie nicht angreifen weil du dich sonst strafbar machst ( Zugriff auf fremde Waffen ohne Meldung und nebenbei eine Stückzahlüberschreitung! ). Bei der nächsten Kontrolle hat sich die Sache ebenfalls erledigt. Da wird sicher die WBK und die Waffen eingezogen. Sollte in dieser Situation nicht die Gesundheit des Vaters im Vordergrund stehen und nicht materielle Dinge?
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Waffen nach Schlaganfall
Das kann sich zum positiven Zustand bessern, aber auch ein gewisses Risiko sein.
Sollte da die Kontrolle dazwischengekommen ist es sicher vorbei mit der WBK.
MfG
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- Prometheus
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Re: Waffen nach Schlaganfall
Die teilweise unnötig gehässigen Antworten sind scho echt zum fremdschämen.
Der Mann hat gerade echt andere Probleme.
Zur Frage, vielleicht kennst du ja einen Waffenhändler ein wenig besser der die Waffen holen kommen könnte?
Eine weitere Variante wäre den Kasten (?) in dem die Waffen eingesperrt sind nochmal zusätzlich zu sichern zum Beispiel mit einer Kette und Vorhängeschloss. Dann müsstet ihr beide zustimmen um Zugriff auf die Waffen zu haben.
Natürlich nur so lange es deinem Vater schlecht geht.
Der Behörde würde ich wirklich nur etwas sagen wenn es überhaupt keinen Ausblick auf Besserung bei deinem Vater gibt. Ich hoffe das e snie so weit kommt.
Dann müsstet ihr das irgendwie deichseln das du die Waffen vorzeitig erbst. Da müssen sie dir die notwendigen WBK Plätze geben.
Der Mann hat gerade echt andere Probleme.
Zur Frage, vielleicht kennst du ja einen Waffenhändler ein wenig besser der die Waffen holen kommen könnte?
Eine weitere Variante wäre den Kasten (?) in dem die Waffen eingesperrt sind nochmal zusätzlich zu sichern zum Beispiel mit einer Kette und Vorhängeschloss. Dann müsstet ihr beide zustimmen um Zugriff auf die Waffen zu haben.
Natürlich nur so lange es deinem Vater schlecht geht.
Der Behörde würde ich wirklich nur etwas sagen wenn es überhaupt keinen Ausblick auf Besserung bei deinem Vater gibt. Ich hoffe das e snie so weit kommt.
Dann müsstet ihr das irgendwie deichseln das du die Waffen vorzeitig erbst. Da müssen sie dir die notwendigen WBK Plätze geben.
Re: Waffen nach Schlaganfall
@Prometheus: Wie soll der Händler die Waffen abholen?
Wenn jemand außer dem Vater auf Schlüssel oder Code Zugriff hat ist es schon illegal.
Meiner Meinung nach hat er keine Möglichkeit die 3 Waffen des Vater zu sichern oder ins Depot zu legen.
Nicht mal mit Blanko-Überlassungsschreiben, weil das alles nach den Schlaganfall geschieht.
Meiner Meinung kann er nur abwarten, weil alles andere führt meiner Meinung zum Entzug durch BH/Polizei,...
Wenn jemand außer dem Vater auf Schlüssel oder Code Zugriff hat ist es schon illegal.
Meiner Meinung nach hat er keine Möglichkeit die 3 Waffen des Vater zu sichern oder ins Depot zu legen.
Nicht mal mit Blanko-Überlassungsschreiben, weil das alles nach den Schlaganfall geschieht.
Meiner Meinung kann er nur abwarten, weil alles andere führt meiner Meinung zum Entzug durch BH/Polizei,...
- Wilhelmshoehe
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- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: Waffen nach Schlaganfall
Zu aller erst, es tut mir Leid dies zu hören und wünsche deinem Vater eine gute und schnelle Besserung! Wenn der Schlaganfall schnell bemerkt und behandelt wurde, stehen die Chancen nicht gar so schlecht wie viele meinen würden.
Ein paar Fragen die nicht mit dem WaffG direkt zu tun haben aber sehr wichtig sind:
1.) Ist der Vater momentan voll entscheidungsfähig? (Klingt deiner Beschreibung nach momentan eher nach einem nein)
2.) Gibt es eine Vorsorgevollmacht? Wenn ja wer hat die?
3.) Wenn nicht, wer wird gewählter bzw. gesetzlicher Erwachsenenvertreter, sofern der Vater eingeschränkt/nicht entscheidungsfähig ist/bleibt?
Wer eine Vorsorgevollmacht hat bzw. der Erwachsenenvertreter ist kann im Namen deines Vaters Rechtsgeschäfte tätigen, darunter fällt auch eine Überlassung der Schusswaffen bzw. eine Verwahrung beim Händler.
Ich rate dir schleunigst um eine Erweiterung deiner WBK auf 5 Plätze anzusuchen.
Ein paar Fragen die nicht mit dem WaffG direkt zu tun haben aber sehr wichtig sind:
1.) Ist der Vater momentan voll entscheidungsfähig? (Klingt deiner Beschreibung nach momentan eher nach einem nein)
2.) Gibt es eine Vorsorgevollmacht? Wenn ja wer hat die?
3.) Wenn nicht, wer wird gewählter bzw. gesetzlicher Erwachsenenvertreter, sofern der Vater eingeschränkt/nicht entscheidungsfähig ist/bleibt?
Wer eine Vorsorgevollmacht hat bzw. der Erwachsenenvertreter ist kann im Namen deines Vaters Rechtsgeschäfte tätigen, darunter fällt auch eine Überlassung der Schusswaffen bzw. eine Verwahrung beim Händler.
Ich rate dir schleunigst um eine Erweiterung deiner WBK auf 5 Plätze anzusuchen.
Zuletzt geändert von Wilhelmshoehe am Mi 21. Sep 2022, 09:19, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffen nach Schlaganfall
Es tut mir sehr Leid um die Situation deines Vaters und wünsche ihm gute Besserung und euch viel Kraft. Noch mehr tut es mir Leid, wie hier manche geantwortet haben. Ich hoffe du wirst die Angelegenheit zu aller Zufriedenheit klären können.
Schmeisser AR15 | .223
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Glock 19 Gen 4 | 9x19
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Re: Waffen nach Schlaganfall
Danke an alle für die netten Worte. Ich würde mir über das ganze nicht so viel sorgen machen, aber meine Mutter hat da doch Sorgen (ob die nun berechtigt oder nicht sind, sei dahingestellt).
2) Noch keiner. Das ganze ist erst diesen Samstag passiert, von daher gibt es weder ein gutachten über seinen geistigen zustand noch haben wir etwas bzgl. Vollmacht in die Wege geleiter.
3) Wird dann relativ sicher meine Mutter.
Ich denke du wirst recht haben, am besten irgendwie eine Vollmacht für die Mutter bekommen und dann geht das relativ leicht. Aber es ist noch alles sehr frisch, und wir haben noch zeit.
Jo, ich werde mir gleich von meinen Schießstand ne bestätigung schreiben lassen und die beim BH einreichen.
1) Meine Meinung nach nein.Wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 09:05Zu aller erst, es tut mir Leid dies zu hören und wünsche deinem Vater eine gute und schnelle Besserung! Wenn der Schlaganfall schnell bemerkt und behandelt wurde, stehen die Chancen nicht gar so schlecht wie viele meinen würden.
Ein paar Fragen die nicht mit dem WaffG direkt zu tun haben aber sehr wichtig sind:
1.) Ist der Vater momentan voll entscheidungsfähig? (Klingt deiner Beschreibung nach momentan eher nach einem nein)
2.) Gibt es eine Vorsorgevollmacht? Wenn ja wer hat die?
3.) Wenn nicht, wer wird gewählter bzw. gesetzlicher Erwachsenenvertreter, sofern der Vater eingeschränkt/nicht entscheidungsfähig ist/bleibt?
Wer eine Vorsorgevollmacht hat bzw. der Erwachsenenvertreter ist kann im Namen deines Vaters Rechtsgeschäfte tätigen, darunter fällt auch eine Überlassung der Schusswaffen bzw. eine Verwahrung beim Händler.
Ich rate dir schleunigst um eine Erweiterung deiner WBK auf 5 Plätze anzusuchen.
2) Noch keiner. Das ganze ist erst diesen Samstag passiert, von daher gibt es weder ein gutachten über seinen geistigen zustand noch haben wir etwas bzgl. Vollmacht in die Wege geleiter.
3) Wird dann relativ sicher meine Mutter.
Ich denke du wirst recht haben, am besten irgendwie eine Vollmacht für die Mutter bekommen und dann geht das relativ leicht. Aber es ist noch alles sehr frisch, und wir haben noch zeit.
Jo, ich werde mir gleich von meinen Schießstand ne bestätigung schreiben lassen und die beim BH einreichen.
- Wilhelmshoehe
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- Registriert: Mi 9. Okt 2019, 18:55
Re: Waffen nach Schlaganfall
Eine Vorsorgevollmacht müsste bereits bei noch voller Geschäftsfähigkeit von deinem Vater bei einem Notar gemacht worden sein. Gibt's sowas nicht, bleibt nur die Erwachsenenvertretung. Das dauert etwas länger bis das eingerichtet ist, das ganze ist aber dank der neuen Gesetzeslage nicht schlimm.
Infos zu Erwachsenenvertretung: https://www.oesterreich.gv.at/themen/so ... chaft.html
Infos zu Erwachsenenvertretung: https://www.oesterreich.gv.at/themen/so ... chaft.html
Re: Waffen nach Schlaganfall
Zuerst Mal wünsche ich alles Gute für den Vater und seinen Angehörigen.
Zum Thema. Macht Ihr die Sache nicht komplizierter als sie ist?
Das Krankenhaus wird die Habseligkeiten vom Vater an den nächsten Angehörigen übergeben. Wahrscheinlich der Ehefrau. Dadurch erhält Sie unfreiwillig Zugriff auf die Schlüssel von Waffenschrank. Als gesetzestreue Bürgerin packt sie die Schlüssel in ein Kuvert und übergibt diesen einer berechtigten Person zur Verwahrung. Die Sicherheit ist hergestellt,es wurde keine Behörde hineingezogen und kein Unberechtigter müsste eine Waffe in die Hand nehmen.
Zum Thema. Macht Ihr die Sache nicht komplizierter als sie ist?
Das Krankenhaus wird die Habseligkeiten vom Vater an den nächsten Angehörigen übergeben. Wahrscheinlich der Ehefrau. Dadurch erhält Sie unfreiwillig Zugriff auf die Schlüssel von Waffenschrank. Als gesetzestreue Bürgerin packt sie die Schlüssel in ein Kuvert und übergibt diesen einer berechtigten Person zur Verwahrung. Die Sicherheit ist hergestellt,es wurde keine Behörde hineingezogen und kein Unberechtigter müsste eine Waffe in die Hand nehmen.
Re: Waffen nach Schlaganfall
Das mit dem Schlüssel ist rechtlich nicht korrekt.Plinker hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 10:09Zuerst Mal wünsche ich alles Gute für den Vater und seinen Angehörigen.
Zum Thema. Macht Ihr die Sache nicht komplizierter als sie ist?
Das Krankenhaus wird die Habseligkeiten vom Vater an den nächsten Angehörigen übergeben. Wahrscheinlich der Ehefrau. Dadurch erhält Sie unfreiwillig Zugriff auf die Schlüssel von Waffenschrank. Als gesetzestreue Bürgerin packt sie die Schlüssel in ein Kuvert und übergibt diesen einer berechtigten Person zur Verwahrung. Die Sicherheit ist hergestellt,es wurde keine Behörde hineingezogen und kein Unberechtigter müsste eine Waffe in die Hand nehmen.
Wenn es keine Überlassung gibt ist Derjenige wegen unerlaubten Zugriff oder Stückzahlüberschreitung dran. Wie willst du das bei einer Kontrolle erklären?
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Waffen nach Schlaganfall
Mit berechtigter Person sind Waffenhändler oder Ähnliches gemeint. Eine Alternative sehe ich jetzt nicht wirklich. Wenn es blöd kommt hält die Polizei Nachschau und wie soll man dann erklären dass der
Schlüssel zugänglich ist.
Wäre ich der Betroffene würde ich zusätzlich das Waffenamt schriftlich über die Situation informieren und um eine schriftliche Stellungahme bitten.
Re: Waffen nach Schlaganfall
Vorab: Alles Gute für deinen Vater.
Amt informieren bedeutet Einleitung eines Entzugsverfahrens.
Selbst wenn man das macht sollte man immer noch vorsichtig sein, wie man formuliert...
Und dann kommen die Herren in Blau und stellen die Waffen sicher.
Auch wenn das ein möglicher Weg ist, ist es sicher nicht der einfachste.
ICH würde voraussichtlich (ohne die genauen Umstände zu kennen/einzubeziehen) eine Erweiterung der WBK auf 5 Plätze beantragen.
Je nach Behörde könnte das auch recht flott gehen, und wäre dann die einfachste Variante, da du dann als Berechtigter die Waffen in Gewahrsam nehmen kannst.
Das (am besten bezeugte) Einverständnis deines Vaters vorausgesetzt. Mündlich reicht hier sicherlich innerhalb der Familie.
Diebstahl o.ä. das bereits erwähnt wurde, müsste erst mal angezeigt werden, und wird bei einem angenommenen, guten Verhältnis zu deinen Eltern ja kein Thema sein.
Ähnlich würde ich auch Vorgehen, wenn die WBK-Erweiterung zu lange dauert.
Dann wird der Berechtigte eben ein Waffenhändler, der die Waffen auch einfach abholen kann.
Die Behörde würde ich nur einschalten, wenn sich kein anderer, sinnvoller Weg beschreiten lässt.
Amt informieren bedeutet Einleitung eines Entzugsverfahrens.
Selbst wenn man das macht sollte man immer noch vorsichtig sein, wie man formuliert...
Und dazu eine unklare Situation, wer Zugriff auf die Waffen hat, KÖNNTE durchaus "Gefahr im Verzug" rechtfertigen.Will auf keinen fall das er dann Waffen zuhause hat wenn er nur mit der Mutter alleine ist.
Und dann kommen die Herren in Blau und stellen die Waffen sicher.
Auch wenn das ein möglicher Weg ist, ist es sicher nicht der einfachste.
ICH würde voraussichtlich (ohne die genauen Umstände zu kennen/einzubeziehen) eine Erweiterung der WBK auf 5 Plätze beantragen.
Je nach Behörde könnte das auch recht flott gehen, und wäre dann die einfachste Variante, da du dann als Berechtigter die Waffen in Gewahrsam nehmen kannst.
Das (am besten bezeugte) Einverständnis deines Vaters vorausgesetzt. Mündlich reicht hier sicherlich innerhalb der Familie.
Diebstahl o.ä. das bereits erwähnt wurde, müsste erst mal angezeigt werden, und wird bei einem angenommenen, guten Verhältnis zu deinen Eltern ja kein Thema sein.
Ähnlich würde ich auch Vorgehen, wenn die WBK-Erweiterung zu lange dauert.
Dann wird der Berechtigte eben ein Waffenhändler, der die Waffen auch einfach abholen kann.
Die Behörde würde ich nur einschalten, wenn sich kein anderer, sinnvoller Weg beschreiten lässt.
Re: Waffen nach Schlaganfall
eine ploetzliche erkrankung oder ein unfall ist ein unvorhersehbarer schicksalshafter vorgang auf den in den verwahrungs und besitzbestimmungen nicht abzustellen ist.
daher ist das auch im gesetz nicht geregelt.
die waffen sind ja grundsaetzlich nur dem betroffenen zugaenglich
der liegt offenbar im spital
andere koennen auf die waffen nicht zugreifen
es gibt daher - bei rechtmaessiger verwahrung - derzeit auch gar keinen handlungsbedarf
fuer den fall dass spaeter mal die einwilligung des betroffen fuer eine ueberlassung an dritte vorliegen sollte wird man wege finden
wenn dass mit einer freiwilligen rueckgabe der WBK einhergehen sollte dann laesst sich so eine ueberlassung - unter verletzung der stueckzahlbegrenzung - durchaus auch mit zustimmung (bzw information an die) waffenbehoerde machen.
das ist ned unueblich und kommt durchaus vor
an meinem meinung zu dem vorgang aendert sich aber trotzdem nix
irgendwie scheint der gesellschaft zug um zug das faktum der unverletzlichkeit des eigentums abhanden zu kommen ...
nur um es mal plakativ darzustellen
und ausdruecklich ohne es so grob zu meinen wie es klingt:
aber autofahren nach einem schlaganfall ist auch gefaehrlich .. habt ihr vor der fuehrerscheinstelle seine dzt erkrankungszustand zu melden um einen fuehrerscheinentzug zu bewirken und seid ihr schon dabei das auto wegzubringen ....?
daher ist das auch im gesetz nicht geregelt.
die waffen sind ja grundsaetzlich nur dem betroffenen zugaenglich
der liegt offenbar im spital
andere koennen auf die waffen nicht zugreifen
es gibt daher - bei rechtmaessiger verwahrung - derzeit auch gar keinen handlungsbedarf
fuer den fall dass spaeter mal die einwilligung des betroffen fuer eine ueberlassung an dritte vorliegen sollte wird man wege finden
wenn dass mit einer freiwilligen rueckgabe der WBK einhergehen sollte dann laesst sich so eine ueberlassung - unter verletzung der stueckzahlbegrenzung - durchaus auch mit zustimmung (bzw information an die) waffenbehoerde machen.
das ist ned unueblich und kommt durchaus vor
an meinem meinung zu dem vorgang aendert sich aber trotzdem nix
irgendwie scheint der gesellschaft zug um zug das faktum der unverletzlichkeit des eigentums abhanden zu kommen ...
nur um es mal plakativ darzustellen
und ausdruecklich ohne es so grob zu meinen wie es klingt:
aber autofahren nach einem schlaganfall ist auch gefaehrlich .. habt ihr vor der fuehrerscheinstelle seine dzt erkrankungszustand zu melden um einen fuehrerscheinentzug zu bewirken und seid ihr schon dabei das auto wegzubringen ....?