twin2000 hat geschrieben: ↑Mi 21. Sep 2022, 13:24
nur um es mal plakativ darzustellen
und ausdruecklich ohne es so grob zu meinen wie es klingt:
aber autofahren nach einem schlaganfall ist auch gefaehrlich .. habt ihr vor der fuehrerscheinstelle seine dzt erkrankungszustand zu melden um einen fuehrerscheinentzug zu bewirken und seid ihr schon dabei das auto wegzubringen ....?
Ich bin an und für sich schon bei dir, aber der Vergleich hinkt.
Meinem Vater nach einem Schlaganfall den Autoschlüssel zu enthalten, wird mit Sicherheit ein geduldetes Mittel sein, um ihn vor Schaden zu bewahren. Auch vor Gericht sehe ich da kein Problem, darf ja schon ein Wirt einem betrunkenen Gast rechtens den Schlüssel entziehen ...
Meinem Vater den Schlüssel zu seinem Waffenschrank enthalten >> Zugriff auf mehr Waffen als erlaubt >> strafbar, WBK Entzug für meinen Vater UND mich eventuell
Aber auch hier... wo kein Kläger, da kein Richter... erstmal ruhig und besonnen an die Sache herangehen...
In 3 Monaten (diese Zeitspanne erwähnte der TO) kann viel geschehen, bis dahin kann der Vater auch wieder "fit" sein.