Ich habe bei meiner BH (Tulln) eigentlich mal formlos per Email angefragt, ob eine Erweiterung meiner WBK (02/2022 erhalten), bereits jetzt möglich wäre und wie viele Plätze ich realistisch gesehen genehmigt bekommen könnte.
Begründet habe ich das mit verschiedenen Bewerben, Listen usw.
Gestern bekam ich dann einen Anruf, das die Email bereits als Antrag gewertet werden muss, und ich entweder den Antrag zurückziehen kann, oder ich eine Ablehnung mit Parteiengehör erhalte. (2x RSb Brief)
Um mir und dem Beamten jetzt weiteren Aufwand zu ersparen, habe ich den Antrag mal zurückgezogen, zumal die Email noch gar nicht als Antrag verfasst wurde, und auch Ranglisten etc. nur erwähnt, aber nicht mitgeliefert wurden.
Auch hatte ich da von insgesamt 7 Plätzen gesprochen, und mir war schon kalr, dass ich die NICHT bekommen würde.
Außerdem erhielt ich die Aussage: "Eine WBK kann erst nach 5 Jahren erweitert werden, und das wird bei uns auch so gehandhabt"
Nach meinem Einwand, dass es für Sportschützen doch auch früher möglich wäre, sagte er: mit einer §11b Bescheinigung können wir nochmal darüber reden, aber zum jetzigen Zeitpunkt würde der Antrag abgelehnt.
Daher habe ich mich jetzt nochmals eingelesen, und so ein-zwei Fragen dazu:
Soweit ich das deuten kann, kann eine "Sportschützenbestätigung" bereits VOR einem Jahr ausgestellt werden, WENN man bereits an mehreren Bewerben teilgenommen hat. Das Wort "durchschnittlich"bezieht sich imho "nur" auf das regelmäßige Ausüben, zumal unten ja nochmals genau festgelegt ist, wie regelmäßiges Teilnehmen an Schießwettbewerben zu definieren ist.Sportschützen
§ 11b.
(1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein
1.
Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder
2.
über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.
(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Wenn ich jetzt schon 3 Bewerbe geschossen habe, dann ist es unerheblich, ob ich die nächsten Monate noch welche absolviere oder nicht. Im Gegensatz zum "regelmäßigen Ausüben des Schießsports", da dort ein Schnitt der letzten 12 Monate gewertet werden muss.
Frage: sehe ich das korrekt?
Frage: der PDSV stellt solche §11b Bestätigungen nicht aus, oder?
Soweit ich diesen Paragraphen verstehe, besteht ein Rechtsanspruch auf Erhöhung der erlaubten Anzahl erst nach 5 Jahren, DANN aber ohne weitere Rechtfertigung.Anzahl der erlaubten Waffen
§ 23.
(1) Im Waffenpaß und in der Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, festzusetzen.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
(2a) Schusswaffen der Kategorie B, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, und Schusswaffen der Kategorie B, die vor 1900 erzeugt wurden, sind in die von der Behörde festgelegte Anzahl nicht einzurechnen.
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1.
seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2.
keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3.
glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Bei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.
...
Abs. 2 besagt jedoch, dass eine weitere Bewilligung erteilt werden DARF, wenn eine Rechtfertigung (zB §11b) glaubhaft gemacht werden kann.
Abs. 2b greift erst bei Erweiterung über 5 Stück, dafür wieder ohne Rechtfertigung.
Frage: Wenn die BH also nicht WILL, dann muss sie nicht und fertig?
Oder muss sie zumindest eine Begründung angeben, warum der Antrag abgelehnt wird?
Frage: Sollte ich, sobald ich eine §11b Bestätigung habe, direkt wieder einen Antrag stellen, jedoch mit weniger Plätzen (zb. +2 oder +3), und gleich mit Ranglisten usw. sowie der Begründung für die einzelnen Plätze (einen Platz für Waffe xy für Bewerb z usw.), oder gibt es einen besseren, eher erfolgsversprechenden Weg?
Ich will weder die Zeit des Beamten verschwenden, noch meine, und schon gar nicht mein Geld, aber mir wäre es schon recht, wenn ich jetzt nicht 5 Jahre warten müsste. Zwar könnte ich die meisten meiner Wünsche bereits jetzt mit 2+4 umsetzten, aber das wäre dann schon recht umständlich und finanziell aufwendig. (aktuelle Waffen verkaufen, selbe/ähnliche Waffen als WS anschaffen und die 2 "Haupt-Plätze" mit Waffen befüllen, die nicht als WS verfügbar sind (zB Revolver).
Das wäre alles rechtens, aber mir wäre es schon lieber, ich müsste nicht immer alles zerlegen für den Tarnsport und die Aufbewahrung.