Teal'c hat geschrieben:Also würds aber auch reichen, wenn ich den Schrankraum einfach abschliesse oder?
Das hängt davon ab, wie dieser "Schrankraum" beschaffen ist (Tür, Fenster, Wände, ...). Es geht wie gesagt darum, dass keine Unbefugten Zugriff auf die dort gelagerte Munition haben. Dafür bist du verantwortlich! Siehe WaffG:
§ 11. (1) Der Besitz von Waffen, Munition und Knallpatronen ist Menschen unter 18 Jahren verboten.
§ 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten, wenn ...
§ 24. Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
Dazu kommt noch die Stückzahlbegrenzung: max. 5000 Stk., sonst wird eine Meldung and die Behörde notwendig. Außerdem möchtest Du ja bestimmt auch nicht, dass "Gelegenheitspersonen" oder "Umverteiler" sich ohne Probleme eine Munikiste mit Deiner wertvollen Munition krallen können...