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von gewo » Do 10. Nov 2022, 19:50
foerderwahnsinn ...
aber echt
die richtlinen fuer den energiekostenzuschuss musst dir mal auf der zunge zergehen lassen
das nachstehende sind schon die FAQs, also die erklaerung fuer die "dummen" ...
anhand von dem sollst an antrag stellen koennen...
Mit dem Energiekostenzuschuss werden Unternehmen in einer von vier Stufen gefördert:
In der Basisstufe (Stufe 1)
werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen 30 Prozent der Preisdifferenz zum Durchschnittswert des
Jahres 2021 als Förderung vergeben. Die maximale Förderhöhe beträgt pro Unternehmen bzw.
verbundenen Unternehmen EUR 400.000. Der Zuschuss muss EUR 2.000 übersteigen.
Für den Zuschuss in Stufe 2
müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zum Vergleichsmonat des Vorjahres
verdoppelt haben, wobei der Verbrauch mit 70 % des Wertes im jeweiligen Vergleichsmonat des
Vorjahres begrenzt ist. Die förderungsfähigen Mehrkosten ergeben sich aus der Differenz der
Monatspreise 2022 und dem Doppelten des Durchschnittspreises im Vergleichszeitraum (Jänner bis
Dezember 2021), multipliziert mit dem jeweiligen Monatsverbrauch im Förderzeitraum. Die Förderung
deckt 30 Prozent hiervon ab. In Stufe 2 werden somit teilweise Energie-Mehrkosten aus einer
Preissteigerung, die über das Doppelte der Energiepreise 2021 hinausgehen, abgegolten. Die
maximale Förderungshöhe beträgt hier EUR 2 Mio. Treibstoffe können in der Stufe 2nicht gefördert
werden.
Ab Stufe 3
müssen Unternehmen für einen Zuschuss von 50% zudem zusätzlich im jeweiligen Förderungsmonat
einen Betriebsverlust (negatives EBITDA) vorweisen. Die Förderungsfähigen Kosten müssen sich auf
mindestens 50 Prozent des Betriebsverlustes im jeweiligen Monat belaufen. Zudem ist der Zuschuss
mit 80 % des Betriebsverlustes im förderungsfähigen Zeitraum (Februar bis September 2022) begrenzt.
Die Zuschusshöhe liegt zwischen EUR 2 Mio. und 25 Mio.
ist mir echt zu hoch
ehrlich
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