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Walther PP
Re: Walther PP
Jetzt hat die PP über 80 Jahre ohne Kratzer überstanden , wird auch so bleiben ....
zumindest solange es nach mir geht .
Zum schießen habe ich ein paar moderne , um die es nicht schade ist .
mfg
zumindest solange es nach mir geht .
Zum schießen habe ich ein paar moderne , um die es nicht schade ist .
mfg
Re: Walther PP
Guten Morgen, hätte bitte eine Frage an die Experten,sind die Abnahmestempel oder Beschusszeichen bei Waffen des 3.Reiches noch erlaubt? Adler mit bösen Kreuz. Denke verboten,da ich schon etliche SiPi 42 und 34 gesehen habe wo sie rausgeschliffen waren. Allso für Sammler wertloser Schrott. Danke.Gruß Caroli.
Re: Walther PP
noch ist das kein problem in ATcaroli hat geschrieben: ↑Mo 19. Dez 2022, 02:44Guten Morgen, hätte bitte eine Frage an die Experten,sind die Abnahmestempel oder Beschusszeichen bei Waffen des 3.Reiches noch erlaubt? Adler mit bösen Kreuz. Denke verboten,da ich schon etliche SiPi 42 und 34 gesehen habe wo sie rausgeschliffen waren. Allso für Sammler wertloser Schrott. Danke.Gruß Caroli.
soweit mir bekannt ist aber gerade ein gesetz in begutachtung
wenn das beschlossen wird so wie jetzt der entwurf ist dann sind danach saemtliche gegenstaende mit derartigen symbolen die sich ausserhalb von museen und ausstellungen befinden (im rahmen derer eine kritische auseinandersetzung mit dem 3.reich stattfindet) verboten und abzuliefern
privatpersonen sollen derartige gegenstaende dann nicht mehr besitzen duerfen
egal was es ist
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Walther PP
Es gibt was ich weiß bislang nur eine (Ministerium-interne?) Arbeitsgruppe. Veröffentlichten Gesetzesentwurf (geschweige denn in Begutachtung) gibt es nicht. Soweit mir bekannt zielt dieses aufgrund verfassungsrechtlicher Notwendigkeit einer abstrakten Gefährdungssituation, die im Zusammenhang mit dem einzuziehenden Gegenstand steht, nunmehr auf (den neu zu schaffenden Begriff) "nationalsozialistisches Propagandamaterial" ab, welches sodann eingezogen werden soll, wenn kein rechtmäßiger Verwendungszweck glaubhaft gemacht werden kann. Auch wollte man "Relikte vom Dachboden" nicht miteinbeziehen. Aus dieser Perspektive heraus würde ich zumindest für Schusswaffen jedenfalls keine Veränderung befürchten, insbesondere dann nicht, wenn man als seriöser Sammler hierfür auftritt, da spätestens dann mE ein rechtmäßiger Verwendungszweck gegeben sein sollte.gewo hat geschrieben: ↑Mo 19. Dez 2022, 07:51noch ist das kein problem in ATcaroli hat geschrieben: ↑Mo 19. Dez 2022, 02:44Guten Morgen, hätte bitte eine Frage an die Experten,sind die Abnahmestempel oder Beschusszeichen bei Waffen des 3.Reiches noch erlaubt? Adler mit bösen Kreuz. Denke verboten,da ich schon etliche SiPi 42 und 34 gesehen habe wo sie rausgeschliffen waren. Allso für Sammler wertloser Schrott. Danke.Gruß Caroli.
soweit mir bekannt ist aber gerade ein gesetz in begutachtung
wenn das beschlossen wird so wie jetzt der entwurf ist dann sind danach saemtliche gegenstaende mit derartigen symbolen die sich ausserhalb von museen und ausstellungen befinden (im rahmen derer eine kritische auseinandersetzung mit dem 3.reich stattfindet) verboten und abzuliefern
privatpersonen sollen derartige gegenstaende dann nicht mehr besitzen duerfen
egal was es ist
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Walther PP
Danke,habe ich mir gedacht. Wir sind das einzige Land auf der ganzen Welt wo §3g seit 2014 so gehandhabt wird,anscheinend dürften die wenigsten Personen wissen,daß der Verkauf von NS Devotionalien verboten ist. Siehe eGun. Die Behörde darf schon ohne jeden Grund NS Devotinalien beschlagnahmen,aber ich dachte da gehts nur um runiges Zeug, aber nein allles. Ob das gut geht weiß ich nicht. Unsere Obrigkeit lehnt sich schon zu weit aus dem Fenster raus. Es werden sogar schon Personen verfolgt die an einem gewissen Tag geboren sind. DANKE FÜR DIE INFO. Gruß Caroli.
Re: Walther PP
Was ist denn ein "rechtmäßiger Verwendungszweck"?Promo hat geschrieben: ↑Mo 19. Dez 2022, 11:40[...] wenn kein rechtmäßiger Verwendungszweck glaubhaft gemacht werden kann. Auch wollte man "Relikte vom Dachboden" nicht miteinbeziehen. Aus dieser Perspektive heraus würde ich zumindest für Schusswaffen jedenfalls keine Veränderung befürchten, insbesondere dann nicht, wenn man als seriöser Sammler hierfür auftritt, da spätestens dann mE ein rechtmäßiger Verwendungszweck gegeben sein sollte.
Und für Waffen muss man - finde ich - kein expliziter Sammler sein. Kann die Dinger ja auch für Ordonnanzbewerbe benutzen.
Was bitte heißt "verfolgt"?
Re: Walther PP
Diese Frage kann ich dir Stand heute nicht beantworten, das wird dann vermutlich aus den Unterlagen hervorgehen, die bei der Begutachtungsfrist mit publiziert werden, spätestens jedenfalls in der Judikatur beantwortet werden. Vermutlich weiß es aktuell dort selber noch keiner so genau.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Walther PP
Oje, wie ich beim Bundesheer war (1980) war bei den MG's 42 auch ein bisserl der Geier mit dem HK ....Also, dann sollte man die MG's auch gleich vernichten, falls es noch welche von denen gibt ...kranke Welt ..
Re: Walther PP
Seit mir nicht böse aber ich kapiere das nicht mit den Antworten drunter setzen. Bin ja schon ein älteres Semester. Das ganze Zeug was unser Heer vom 3.Reich 1956 übernommen hat und an die ersten Rekruten ausgab,liegt jetzt außerhalb einer Kaserne in Bunkern mitten im Wald. Es wissen aber nur ganz wenige Personen wo genau und da sich der Wald in den Jahrzehnten extrem verändert hat müssten die auch tagelang suchen. Das ist keine Geschichte von den Gebrüdern Grimm sondern Tatsachen.