Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Der Saufänger
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Der Saufänger
Hy
Ich wollte mal fragen ob jemand über Messer hier bescheid weiß, beim Saufänger bin ich mir gesetzlich nicht ganz so sicher zudem er auch eine beidseitige Scharfe Klinge verfügt, weiß da jemand Genaueres gesetzlich darüber? Besitz, Verwahrung usw. als Deko währe es schön aber ob das als Deko so erlaubt ist ..?
Der Saufänger
https://www.frankonia.at/p/walther/mess ... %C3%A4nger
Ich wollte mal fragen ob jemand über Messer hier bescheid weiß, beim Saufänger bin ich mir gesetzlich nicht ganz so sicher zudem er auch eine beidseitige Scharfe Klinge verfügt, weiß da jemand Genaueres gesetzlich darüber? Besitz, Verwahrung usw. als Deko währe es schön aber ob das als Deko so erlaubt ist ..?
Der Saufänger
https://www.frankonia.at/p/walther/mess ... %C3%A4nger
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: Der Saufänger
Blankwaffen sind in Österreich nur sehr rudimentär vom WaffG erfasst und darum beneiden uns sicher viele im Norden.
Das Messer im Link würde ich als Dolch, da 2 schneidig, sehen und daher Innehabung nur ab 18 Jahren zulässig. An die Wand hängen wohl nur wenn die Klinge stumpf ist da Verletzungsgefahr, oder nur gemeinsam mit der Lederscheide und man den Gegenstand nicht einfach herunternehmen kann.
Anm. Das ein Dolch unter das WaffG fällt und daher Beschränkungen zum Führen und Besitz unterliegt habe ich nicht extra erwähnt.

Anm. Das ein Dolch unter das WaffG fällt und daher Beschränkungen zum Führen und Besitz unterliegt habe ich nicht extra erwähnt.
Zuletzt geändert von Huck_Finn am Di 20. Dez 2022, 01:23, insgesamt 1-mal geändert.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker

Re: Der Saufänger
Das gezeigte Messer ist eindeutig als Waffe einzustufen, und damit ergibt sich auch die Verwahrung. Du musst Sorge dafür tragen, dass kein Unberechtigter darauf Zugriff erhält, also v.a. U18 und Menschen mit Waffenverbot, bestimmte Personengruppen mit xyz Asylstatus,…
Besitz ist für eben jene verboten, ansonsten nicht weiter reguliert.
Selbst das Führen ist in Österreich nicht weiter reguliert, mit Ausnahme der wenigen Waffenverbotszonen und besonderen Gebäuden ( Gerichte, Behörden, etc.)
ABER: Offenes Tragen würde ich v.a. In Städten tunlichst unterlassen. Sollte sich jemand daran stören oder sogar „bedroht fühlen“, gehts in Ö leider schnell in Richtung (gefährliche) Drohung, selbst wenn man nur rumgesessen ist. Und das KÖNNTE sehr unangenehme Folgen haben, auch waffenrechtliche.
Irgendwo am Land oben auf der Alm wird’s vermutlich weniger problematisch sein
Als Deko durchaus denkbar… an die Wand geschraubt, so dass sie nicht „einfach“ genommen werden kann, ist sicher ausreichend.
Besitz ist für eben jene verboten, ansonsten nicht weiter reguliert.
Selbst das Führen ist in Österreich nicht weiter reguliert, mit Ausnahme der wenigen Waffenverbotszonen und besonderen Gebäuden ( Gerichte, Behörden, etc.)
ABER: Offenes Tragen würde ich v.a. In Städten tunlichst unterlassen. Sollte sich jemand daran stören oder sogar „bedroht fühlen“, gehts in Ö leider schnell in Richtung (gefährliche) Drohung, selbst wenn man nur rumgesessen ist. Und das KÖNNTE sehr unangenehme Folgen haben, auch waffenrechtliche.
Irgendwo am Land oben auf der Alm wird’s vermutlich weniger problematisch sein

Als Deko durchaus denkbar… an die Wand geschraubt, so dass sie nicht „einfach“ genommen werden kann, ist sicher ausreichend.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 45
- Registriert: Mi 11. Dez 2019, 11:50
Re: Der Saufänger
Würde ich stark bezweifeln, dass ein Saufänger (inkl. klar jagdlichen Motiven auf der Klinge) seinem Wesen nach dazu bestimmt ist die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen und somit lt. WaffG als Waffe anzusehen ist.
Aber es schadet ja nicht, auf der sicheren Seite zu sein.
Re: Der Saufänger
Im Gegenteil, die Saufeder darf man gerade eben nur in der Stadt tragen, aber nicht auf Wald und Flur, weil das Jagdgesetz (zumindest in NÖ) das Führen von jagdüblichen Waffen für Nichtjäger verbietet.
Daher führen wir in Österreich Kriegslanzen, Speere und Langschwerter und sind damit sowohl in der Stadt als auch am Land juristisch auf der sicheren Seite.
Re: Der Saufänger
Dafür sind sie liberaler bei Flegeln (Morgenstern mit Kette) und ähnlichen Dingen, die von der Haager Lankriegsordnung her verboten sind.
Du hast aber auch nicht erwähnt, daß die Bestimmungen zum Führen nur speziell für Feuerwaffen gelten und nicht für alle (anderen) Waffen.
Re: Der Saufänger
Weißt du da zufällig den Paragraphen? Ich habe beim Überfliegen (Suche nach Begriff "Waffe") keinen Eintrag dazu gefunden.Waldkatzi hat geschrieben: ↑Di 20. Dez 2022, 12:40Im Gegenteil, die Saufeder darf man gerade eben nur in der Stadt tragen, aber nicht auf Wald und Flur, weil das Jagdgesetz (zumindest in NÖ) das Führen von jagdüblichen Waffen für Nichtjäger verbietet.
Daher führen wir in Österreich Kriegslanzen, Speere und Langschwerter und sind damit sowohl in der Stadt als auch am Land juristisch auf der sicheren Seite.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000559
Re: Der Saufänger
Ja das denke ich mir fast das da nicht so eindeutig alles hervorgeht was gesetzlich speziell mit solchen Waffen zu tun hat, der Waffenhändler sagt zwar frei ab 18 Jahren ABER das ist eher ein Logischer begriff und hat mit den tatsächlichen Kleinigkeiten nicht wirklich was zu tun, mir machte es stutzig da es erstens mal Bajonett artig aussieht zudem auch eine beidseitige Klinge hat heißt das es gesetzlich wie ein Gummiband ist jede Auslegung dazu könnte zutreffen.
wobei das mit der Jagd mit solchen Gegenständen ich nicht mehr als Jagd ansehe sondern eher als Tierquälerei.
Wozu bitte muss man ein solches Messer in der Stadt mit sich führen..? Würde mich nicht Wundern das da Schwierigkeiten mit der Polizei auftauchen und gefährliche Wildschweine gibt es auch nicht in der StadtIm Gegenteil, die Saufeder darf man gerade eben nur in der Stadt tragen,


Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: Der Saufänger
Naja... das WOZU ist rechtlich gesehen nicht die Frage... man DARF es...
In der Stadt wird man aber vermutlich Probleme bei der Argumentation bekommen, wenn man darauf besteht, dass es ein Jagt-"Werkzeug", und keine Waffe ist.
Die Jagt selbst wird man vermutlich nie mit solch einer Waffe durchführen, wie denn auch.
Für einen Blattfang https://de.wikipedia.org/wiki/Abfangen# ... _Brustfang bei Schwarzwild ist das aber genau das richtige "Werkzeug", und dieser ist ab und an nicht zu vermeiden, soweit ich das verstanden habe.
In der Stadt wird man aber vermutlich Probleme bei der Argumentation bekommen, wenn man darauf besteht, dass es ein Jagt-"Werkzeug", und keine Waffe ist.
Die Jagt selbst wird man vermutlich nie mit solch einer Waffe durchführen, wie denn auch.
Für einen Blattfang https://de.wikipedia.org/wiki/Abfangen# ... _Brustfang bei Schwarzwild ist das aber genau das richtige "Werkzeug", und dieser ist ab und an nicht zu vermeiden, soweit ich das verstanden habe.
Re: Der Saufänger
Gefunden hab ich es in einer Broschüre und in der wird genannt:
§ 94 niederösterreichisches Jagdgesetz
https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/6 ... Jagdgesetz
Also man möge dem Herrn Rat glaubhaft versichern können, daß man den eigenen Spieß zur Abwehr feindlicher schwerer Reiterei sicherheitshalber bei der Naturwanderung mitgehabt hat und tunlichst darauf achten, daß darauf nur ja eben gerade keine jagdliche Gravur zu erkennen ist!

Wortlaut gekürzt: "Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet [...] ohne Bewilligung [...] mit einem Gewehre, mit Fallen oder anderen Geräten, die zum Fangen und Töten von Wild gewöhnlich verwendet werden, [...] zu durchstreifen [...]."
PS: Der § 83 des Wiener Jagdgesetzes ist noch etwas strenger:
..."mit einem Gewehre, mit Fallen und anderen Gegenständen oder Tieren, die zum Fangen oder Töten von Wild geeignet sind oder dies erleichtern"...
(In der Schule bestünde nun der dringende Verdacht, daß einer vom anderen die Hausübung abgeschrieben und nur leicht verändert hat.)
Man beachte das "oder" zwischen Fangen und Töten - in Wien reicht es also ganz unzweifelhaft schon aus, wenn etwas nur zum Fangen (z.b. ein Wurfnetz, eine Bola) oder nur zum Töten (diverse "Fänger" zum "Abfangen") geeignet ist - und noch dazu, ob etwas das (also mindestens eines von beiden) auch nur "erleichtert". Aber ob einem in Niederösterreich das "und" beim Saufänger und/oder der Saufeder schützen würde? Ganz wortwörtlich ausgelegt und ernst genommen wären in Wien auch ganz normale Handschuhe verboten, weil sie es einem zweifelsohne "erleichtern", einem Vogel den Hals umzudrehen.
Zuletzt geändert von Waldkatzi am Di 20. Dez 2022, 20:33, insgesamt 1-mal geändert.
- Salem
- .50 BMG
- Beiträge: 3228
- Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
- Wohnort: Im Schatten der Karawancos
Re: Der Saufänger
Denkanstoß: Saufänger und Saufeder sind nicht das gleiche.
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.
Re: Der Saufänger
OK… dem könnte man tatsächlich entnehmen, dass man nicht mit dem Jagtmesser auf Schwammerlsuche gehen darf.(1) Es ist jedermann verboten, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzelstehenden Baulichkeiten benützt werden, ohne Bewilligung des Jagdausübungsberechtigten mit einem
Auf den üblichen Straßen und Wegen sehe ich aber auch kein Problem…
Re: Der Saufänger
Ich habe ein US Video gesehen da hat eine Frau mit einem Saufänger ähnlichem Messer Wildschweine gejagt, sie hat da etwa 10-15 mal auf das Tier in den Oberen Brust Bereich eingestochen bis das arme Tier endlich Tod war, und genau darum sehe ich es als Tierquälerei an, sowas muss wirklich nicht sein.
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt

Re: Der Saufänger
Womit haben die Arschlöcher im Lainzer Tiergarten die Frischlinge eigentlich umgebracht? Mit Schlachtmesser Messer um €7,99 vom Hofer oder Aldi?Maria hat geschrieben: ↑Mi 21. Dez 2022, 17:39Ich habe ein US Video gesehen da hat eine Frau mit einem Saufänger ähnlichem Messer Wildschweine gejagt, sie hat da etwa 10-15 mal auf das Tier in den Oberen Brust Bereich eingestochen bis das arme Tier endlich Tod war, und genau darum sehe ich es als Tierquälerei an, sowas muss wirklich nicht sein.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis
~~~
Dulce bellum inexpertis