
Gruß,
Hans
Mr. Danger hat geschrieben:Diese ist zwar auch nicht in der Dokumentation allerdings wurde Diese schon eingestuft und ist verboten. Sie war der .50BMG zu ähnlich.
hiwarbird hat geschrieben:Joa, da ist die Frage WELCHEN Stahl?
...sowie...VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen.
KM sind.VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Munition für Kriegsmaterial der
lit. b.
Wenn sie erlaubt wäre, würde ich auch auf die 50 BMG hinarbeiten, einfach zum haben wollen und weils irgendwie schon pervers ist.martin01 hat geschrieben: darf ich fragen was du eigentlich mit einer solchen artillerie willst? (zugegeben es hat schon was so eine riesen patrone...)
Nach interner Evaluierung durch RD-ARWT sind Panzerbüchsen durch folgende hinreichende Merkmale gekennzeichnet:
Aufgelegte schultergestützte oder lafettierte Waffe Potenzial zur Bekämpfung gepanzerter Ziele
Geschossenergie größer 10.000 J
Alle 3 Punkte werden von der oa. Waffe erfüllt."
wobei es strenggenommen keine wirkliche erkenntnis ist.Maggo hat geschrieben:Hier die Erkenntnis nochmal über die .460 Steyr.
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