Natürlich nicht zutreffend.gewo hat geschrieben: ↑Di 27. Dez 2022, 19:15das ist nicht zutreffendTrijikon hat geschrieben: ↑Di 27. Dez 2022, 18:31Kauft im österreichischen Handel!
Als Patriot halte ich Trottel mich daran und zahl heurigen Sommer etwas mehr für einen Super Tuper Side by Side
Kühlschrank im Mediamarkt statt online.
Am24. Dezember geht das Teil mit Gänsehaut verursachendem Getöse ein. Natürlich voll mit Feiertagsleckereien.
Heute Anruf bei Mediamarkt- Ja do könn ma nix machen da miassans LG verständigen, mir ham nachm Verkauf nix mehr zum tun damit!
die gesaetzliche gewaehrleistung ist die sache des haendlers und nicht die des herstellers
der haendler muss dafuer sorgen dass der schaden behoben wird
nicht der hersteller
garantie ist ganz was anderes wie gewaehrleistung
damit die garantie gilt musst du zb bei den meisten herstellern das produkt nach dem kauf registrieren online ect ect
ABER soll man darauf klagen und ewig warten oder zähneknirschend den schnelleren Weg gehen und sich direkt an LG wenden?
Lustig LG Österreich meldet es an LG Deutschland welche dann einen Techniker in Österreich beauftragen

Wie es dann weitergeht? KA
LG Wolfgang