Hallo Lukas,
nach dem bereits zitierten § 42 WaffG darfst du sehr wohl den Besitz daran anmelden und müsstest diese zurück bekommen. Ich hoffe du hast dir die Waffennummern aufgeschrieben oder zumindest diese fotografiert, bevor du den Fund abgegeben hast.
Theoretisch hätte die Möglichkeit bestanden, dass du diese (im Einvernehmen mit der lokalen Behörde) noch als Erbschaftswaffe deklarierst ("ich habe die Gewehre von meinem Opa endlich gefunden die wir bislang vergeblich gesucht hatten ..") und diese damit früher ausgehändigt zu bekommen, macht aber jetzt auch nichts, dauert nur länger.
Um aber wieder zurück zu kommen: wie gesagt empfehle ich dir unbedingt bereits jetzt den Besitzanspruch an den Waffen gegenüber deiner Waffenbehörde zu erheben. Hintergrund ist, dass diese dann die Waffen vor Ort belassen werden - andernfalls werden diese nach Wien gesendet, weil sie davon ausgehen, dass du diese nicht haben willst, und dann haben sie doppelte Arbeit mit dem hin- und wieder zurücksenden. Beispielsweise könntest du an deine Waffenbehörde schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am XX.01.2023 habe ich der Polizeiinspektion XY binnen der im § 42 Abs. 2 Waffengesetz 1996 vorgesehenen Frist von 3 Tagen folgende Schusswaffen abgeliefert:
1. Art, Hersteller, Seriennummer
2. Art, Hersteller, Seriennummer
3. ......
Da die Waffen an der Adresse von meinem am XX.XX.XXXX verstorbenen Großvater gefunden wurden und diese gemäß Aussagen zu Lebzeiten Waffen besessen hatte, die wir bis zum Zeitpunkt des Auffindens aber nicht kannten, gehe ich davon aus, dass es sich hierbei um Schusswaffen aus seinem Besitz handelt.
Gemäß § 42 Abs. 3 Z 1 WaffG 1996 darf die Behörde nach Ablauf der im § 395 ABGB vorgesehenen Jahresfrist die Waffe dem Finder überlassen, wenn dieser zur ihrem Besitz berechtigt ist. Entsprechend dieser Bestimmungen ersuche ich um Ausfolgung der oben genannten Schusswaffen nach Ablauf der zuvor genannten Frist an meine Person, da ich diese als Erinnerungsstücke an meinen Großvater behalten möchte.
Mit freundlichen Grüßen,
Max Mustermann