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Pumpgun ohne WBK?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Prof_Enfield
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Pumpgun ohne WBK?
Eine Frage an die Kundigen und die, die sich erinnern können bzw. selbst betroffen sind/waren:
Situation: Ein älterer Schützenkollege überlegt seine Waffen seinem Sohn zu überlassen und seine WBK zurückzugeben.
Er hat auch noch eine auf ihn gemeldete VSRF aus der Zeit als diese in Österreich noch nicht Kat. A waren. Kann er diese behalten auch wenn er die WBK zurückgegeben hat?
Da mich das Thema damals nicht betroffen hat, weiß ich nicht, wie das gehandhabt wurde. Eigentlich konnte seinerzeit auch jemand ohne WBK eine Pumpgun erwerben und sie nach der Gesetzesänderung auf sich registrieren lassen, oder? D.h. eine WBK wäre nicht zwingend erforderlich. Ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus!
Situation: Ein älterer Schützenkollege überlegt seine Waffen seinem Sohn zu überlassen und seine WBK zurückzugeben.
Er hat auch noch eine auf ihn gemeldete VSRF aus der Zeit als diese in Österreich noch nicht Kat. A waren. Kann er diese behalten auch wenn er die WBK zurückgegeben hat?
Da mich das Thema damals nicht betroffen hat, weiß ich nicht, wie das gehandhabt wurde. Eigentlich konnte seinerzeit auch jemand ohne WBK eine Pumpgun erwerben und sie nach der Gesetzesänderung auf sich registrieren lassen, oder? D.h. eine WBK wäre nicht zwingend erforderlich. Ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus!
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https://www.waffengebraucht.at/waffen/m ... en--607810
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Re: Pumpgun ohne WBK?
………………………..
Zuletzt geändert von Wheelgun am Fr 24. Feb 2023, 20:27, insgesamt 1-mal geändert.
Zieht an die Waffenrüstung Gottes, damit ihr bestehen könnt gegen die listigen Anschläge des Teufels.
Epheser 6:11
Ich bin Trans-parent ,Pronomen lauten wer/wo
Epheser 6:11

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Re: Pumpgun ohne WBK?
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Meinst du das wirklich ernst?Prof_Enfield hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 20:07Eine Frage an die Kundigen und die, die sich erinnern können bzw. selbst betroffen sind/waren:
Situation: Ein älterer Schützenkollege überlegt seine Waffen seinem Sohn zu überlassen und seine WBK zurückzugeben.
Er hat auch noch eine auf ihn gemeldete VSRF aus der Zeit als diese in Österreich noch nicht Kat. A waren. Kann er diese behalten auch wenn er die WBK zurückgegeben hat?
Da mich das Thema damals nicht betroffen hat, weiß ich nicht, wie das gehandhabt wurde. Eigentlich konnte seinerzeit auch jemand ohne WBK eine Pumpgun erwerben und sie nach der Gesetzesänderung auf sich registrieren lassen, oder? D.h. eine WBK wäre nicht zwingend erforderlich. Ist das so richtig?
Vielen Dank im Voraus!

Eine Kategorie A ohne WBK?
Was vor der Gesetzesänderung war ist unerheblich.
Damals konnte man vieles noch frei Erwerben ohne WBK.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Mal vorab die Frage ob die VSRF (Pump Gun) registriert wurde mit Ausnahmegenehmigung. Wenn nicht ist dies Besitz einer verbotenen Waffe. Der Entzug der WBK wäre damit so gut wie sicher. Jedoch auch wenn eine Ausnahmegenehmigung vorhanden ist kann die VSRF NICHT mehr erblich weiter gegeben werden. Dies ist seit einigen Jahren nicht mehr möglich. Die Waffe wird eingezogen und da kein Verkehrswert vorhanden gibt es auch keine Entschädigung. Es besteht die Möglichkeit um Ansuchen einer Kat. A Ausnahmegenehmigung für den Kauf und Besitz. Dazu ist die Teilnahme an entsprechenden Bewerben im In- UND Ausland mit einer Leihwaffe nach zu weisen. Auskunft über die genauen Anforderungen gibt die LPD bzw. BH.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
...
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Re: Pumpgun ohne WBK?
WBK zurückgeben = Fehler. Aber jeder wie er will.
Die Pumpe kann man nach DE verkaufen. Dem Staat würde ich nichts schenken.
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- Prof_Enfield
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Ja, ich meine diese Frage ernst.
Vor der Gesetzesänderung (ich meine die 1996, nicht die 2019) konnte man VSRF - soweit ich weiß - auch ohne WBK erwerben.
Danach gab es meines Wissens zwei Möglichkeiten:
1) abgeben
2) registrieren lassen
Er hat seine registrieren lassen.
Konnte man das damals auch ohne WBK? Ich gehe davon aus, weiß es aber nicht.
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- Prof_Enfield
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Wie erwähnt handelt es sich um eine registrierte VSRF.Huck_Finn hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 20:56Mal vorab die Frage ob die VSRF (Pump Gun) registriert wurde mit Ausnahmegenehmigung. Wenn nicht ist dies Besitz einer verbotenen Waffe. Der Entzug der WBK wäre damit so gut wie sicher. Jedoch auch wenn eine Ausnahmegenehmigung vorhanden ist kann die VSRF NICHT mehr erblich weiter gegeben werden. Dies ist seit einigen Jahren nicht mehr möglich. Die Waffe wird eingezogen und da kein Verkehrswert vorhanden gibt es auch keine Entschädigung. Es besteht die Möglichkeit um Ansuchen einer Kat. A Ausnahmegenehmigung für den Kauf und Besitz. Dazu ist die Teilnahme an entsprechenden Bewerben im In- UND Ausland mit einer Leihwaffe nach zu weisen. Auskunft über die genauen Anforderungen gibt die LPD bzw. BH.
Ums Weitervererben geht es auch nicht. Dass er das nicht kann, weiß er.
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Er will sich die Kontrollen ersparen, das ist der Grund, warum er die WBK zurückgeben will.
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Entweder du hattest bereits eine, oder du musstest eine neu Beantragen.Prof_Enfield hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 21:53Ja, ich meine diese Frage ernst.
Vor der Gesetzesänderung (ich meine die 1996, nicht die 2019) konnte man VSRF - soweit ich weiß - auch ohne WBK erwerben.
Danach gab es meines Wissens zwei Möglichkeiten:
1) abgeben
2) registrieren lassen
Er hat seine registrieren lassen.
Konnte man das damals auch ohne WBK? Ich gehe davon aus, weiß es aber nicht.
War mit den ganzen KK Halbautomaten das selbe Spiel.
Nur die Pumpgun wurde noch schlechter eingestuft und quasi unverkäuflich dadurch.
MfG
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Alles klar, jetzt kenn ich mich aus, danke!
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Re: Pumpgun ohne WBK?
NEIN!Prof_Enfield hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 21:53
Vor der Gesetzesänderung (ich meine die 1996, nicht die 2019) konnte man VSRF - soweit ich weiß - auch ohne WBK erwerben.
Danach gab es meines Wissens zwei Möglichkeiten:
1) abgeben
2) registrieren lassen
Er hat seine registrieren lassen.
Konnte man das damals auch ohne WBK? Ich gehe davon aus, weiß es aber nicht.
Wenn er sie registrieren ließ, wurde
1. die VSRF in eine bestehende WBK (damals die alte, grauer Karton Format A5) mit Hersteller, Kaliber u. Waffennummer eingetragen.
2. War keine WBK vorhanden wurde eine WBK ausgestellt, Daten wie im Pkt 1
Wenn die VSRF weder auf WBK/WP mit o. a. Daten eingetragen ist, ist sie nicht registriert.
- Prof_Enfield
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Danke für die Aufklärung!
Er hatte damals schon eine WBK und hat die VSRF registrieren lassen. Es passt rechtlich alles.
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Re: Pumpgun ohne WBK?
Übrigens: bei Versteigerungen wie Springer gehen auch Pumpguns für gute Preise weg.
Wbk kann man auch ohne Belegung behalten.Prof_Enfield hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 21:55Er will sich die Kontrollen ersparen, das ist der Grund, warum er die WBK zurückgeben will.
Re: Pumpgun ohne WBK?
Kontrollen hat er ja auch ohne Waffen und auch den waffenführerscheinkurs muss er alle 5 jahre machen.titan hat geschrieben: ↑Sa 25. Feb 2023, 10:53Übrigens: bei Versteigerungen wie Springer gehen auch Pumpguns für gute Preise weg.
Wbk kann man auch ohne Belegung behalten.Prof_Enfield hat geschrieben: ↑Fr 24. Feb 2023, 21:55Er will sich die Kontrollen ersparen, das ist der Grund, warum er die WBK zurückgeben will.
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