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20er Magazin an PCC auf Schießstand
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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20er Magazin an PCC auf Schießstand
Hi Leute,
hätte eine Frage.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sagt das WaffG §14 "Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch."
Aber wenn ich das richtig verstanden habe sind "Waffenverbote" ungleich "verbotene Waffen".
Ich habe einen halbautomatischen Pistolenkarabiner > 60cm. D.h. nur 10er Magazine.
Aber da auf dem behördlich genehmigten Schießstand die "Bestimmungen über ..." nicht gelten, kann ich auf dem Schießstand ein 20er Glock Magazin an meinen halbautomatischen Pistolenkarabiner anstecken?
Denn 20er Glock Magazine darf ich ja haben, ich dürfte Sie dann nur außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes nicht anstecken, oder?
Habe ich das richtig verstanden?
mfg Thomas
hätte eine Frage.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sagt das WaffG §14 "Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch."
Aber wenn ich das richtig verstanden habe sind "Waffenverbote" ungleich "verbotene Waffen".
Ich habe einen halbautomatischen Pistolenkarabiner > 60cm. D.h. nur 10er Magazine.
Aber da auf dem behördlich genehmigten Schießstand die "Bestimmungen über ..." nicht gelten, kann ich auf dem Schießstand ein 20er Glock Magazin an meinen halbautomatischen Pistolenkarabiner anstecken?
Denn 20er Glock Magazine darf ich ja haben, ich dürfte Sie dann nur außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes nicht anstecken, oder?
Habe ich das richtig verstanden?
mfg Thomas
Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
Tja. Du solltest aber eine Glock-Pistole besitzen, sonst ist die Zugehörigkeit deines 20er-Magazins zur PCC gegeben, aber bei dir zuhause nicht zulässig.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass das die Zukunft für IPSC in der Division PCC wird: Training mit den eigenen 20er-Magazinen von der eigenen Glock. Für den Bewerb borgt man sich halt 32er-Magazine vom Veranstalter aus.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass das die Zukunft für IPSC in der Division PCC wird: Training mit den eigenen 20er-Magazinen von der eigenen Glock. Für den Bewerb borgt man sich halt 32er-Magazine vom Veranstalter aus.

Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
Die Glock Magazine wurden für Kurzwaffen entwickelt, daher kann ich sie auch unbedenklich zu Hause haben auch ohne Glock, zumindest bis 20 Schuß. Sind ja nach wie vor frei erhältlich. Wüsste nicht, dass man dafür eine WBK braucht. Glock Magazine hat doch jeder zu Hause rumkugeln wenn man schon länger eine WBK besitzt, auch ohne Waffe.
Nur in Verbindung mit dem Pistolenkarabiner zusammen sollte nicht gelagert werden.

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
Wenn du IPSC PCC Bewerbe schießt, bekommst auch heute noch die Kat. A Bewilligung zum Kauf von 32er Mags.
Mitgliedschaft ist für LV3+ Bewerbe ja nötig.
Mitgliedschaft ist für LV3+ Bewerbe ja nötig.
Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
@AUG-andy
Das mit den Glock Magazinen an sich hätte ich mir auch so gedacht, sind ja frei erhältlich.
@Coolhand1980
Das will ich ja garnicht. 32er Magazine mit Bewilligung ist mir schon zu viel.
Die Frage wäre wirklich nur, ob ich meine 20er oder 17er Glock Magazine, welche ich ja zu Hause haben kann, auch ohne Glock, am Stand an meinen Karabiner anstecken kann?
mfg
Das mit den Glock Magazinen an sich hätte ich mir auch so gedacht, sind ja frei erhältlich.
@Coolhand1980
Das will ich ja garnicht. 32er Magazine mit Bewilligung ist mir schon zu viel.
Die Frage wäre wirklich nur, ob ich meine 20er oder 17er Glock Magazine, welche ich ja zu Hause haben kann, auch ohne Glock, am Stand an meinen Karabiner anstecken kann?
mfg
Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
Du hast ja recht mit deiner Aussage. Es ist nicht verboten, könnte aber als unzulässiger Besitz angesehen werden. Na toll. Und ich habe vor allem keine Ahnung wie ein Verfahren ablaufen könnte, wenn 20er-Glockmagazine z.B. im Auto im range-bag neben der PCC vorgefunden werden (mir ist grad nichts realistisches eingefallen). Ich würde bei Verwendung von 20er-Magazinen Besitzer einer Glock 17 sein wollen. Die liegt nicht so schwer in der Tasche wie ein - vielleicht - unzulässiges Magazin.

Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
Das ist deiner Meinung nach ein Problem?mikonis hat geschrieben: ↑Do 2. Mär 2023, 15:48Du hast ja recht mit deiner Aussage. Es ist nicht verboten, könnte aber als unzulässiger Besitz angesehen werden. Na toll. Und ich habe vor allem keine Ahnung wie ein Verfahren ablaufen könnte, wenn 20er-Glockmagazine z.B. im Auto im range-bag neben der PCC vorgefunden werden (mir ist grad nichts realistisches eingefallen). Ich würde bei Verwendung von 20er-Magazinen Besitzer einer Glock 17 sein wollen. Die liegt nicht so schwer in der Tasche wie ein - vielleicht - unzulässiges Magazin.
Ist doch das selbe Spiel wie mit den Wechselsystemen.
Am Stand erlaubt, Transport getrennt.
Was glaubst du wie ich meine Wechselsysteme ausführe?
Getrennt, in 2 verschiedenen Taschen.
Ich darf doch auch ein loses Glock Magazin in meiner Tasche transportieren.
Nur zusammengesetzt mit dem Karabiner ist es böse zu Hause und beim Transport.

MfG
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Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
Lagern darfst du die PCC und 20er Magazine auch gemeinsam, nur Anstecken darfst du sie Zuhause nicht. Am Stand darfst du auch 100 Schuss Trommelmagazine anstecken.
Schmeisser AR15 | .223
B&T GHM9G | 9x19
Glock 19 Gen 4 | 9x19
B&T GHM9G | 9x19
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Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
Perfekt Danke, genau das wollte ich wissen.
mfg
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- Registriert: Do 2. Apr 2020, 10:10
Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
Müssen die 32er magazine versperrt sein oder darf ich sie auch in einer schuhschachtel aufbewahren?
Hab jetzt schon beide Varianten gehört.
Hab jetzt schon beide Varianten gehört.
Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
Gibt meines Wissens nach in AT generell keine so genauen Auflagen, wie Waffen und Teile verwahrt werden müssen. Bei Kat A Waffen und deren Teilen würd ich aber lieber auf Nummer sicher gehen. Ich habe alle Magazine, egal ob Altbestand oder zur A Waffe passend im Safe verwahrt.Magnum_1985 hat geschrieben: ↑Mo 6. Mär 2023, 23:54Müssen die 32er magazine versperrt sein oder darf ich sie auch in einer schuhschachtel aufbewahren?
Hab jetzt schon beide Varianten gehört.
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Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
Was ich so rausgehört hab sollte es ein verschlossenes Behältnis sein, das gegen Mitnehmen gesichert ist - so wie die Waffen.Magnum_1985 hat geschrieben: ↑Mo 6. Mär 2023, 23:54Müssen die 32er magazine versperrt sein oder darf ich sie auch in einer schuhschachtel aufbewahren?
Hab jetzt schon beide Varianten gehört.
Ich hab sie in nem an die Wand gedübelten abgeschlossenen Blechschrank. Hab eh bald Kontrolle, dann werd ich rausfinden, ob es ihnen passt.
Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
mein SA hat gesagt: so verwahrt werden wie die dazugehörige Waffe.Magnum_1985 hat geschrieben: ↑Mo 6. Mär 2023, 23:54Müssen die 32er magazine versperrt sein oder darf ich sie auch in einer schuhschachtel aufbewahren?
Hab jetzt schon beide Varianten gehört.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: 20er Magazin an PCC auf Schießstand
das ist plausibelIncite hat geschrieben: ↑Di 7. Mär 2023, 11:55mein SA hat gesagt: so verwahrt werden wie die dazugehörige Waffe.Magnum_1985 hat geschrieben: ↑Mo 6. Mär 2023, 23:54Müssen die 32er magazine versperrt sein oder darf ich sie auch in einer schuhschachtel aufbewahren?
Hab jetzt schon beide Varianten gehört.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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