Beitrag
von Jack Weaver » Do 9. Mär 2023, 16:16
Vielen Dank an "Doktor Stahl" für die schnelle Antwort.
Meine geopolitische Bildung muss ich berufsbedingt jeden Tag neu aufpolieren, aber die besteht gerade deswegen nicht aus Wunschträumen sondern aus Realiäten.
In keiner Art und Weise wollte ich die Österreicher durch den Begriff "Austria" beleidigen. Berufsbedingt drücke ich mich mehr als 50% des Tages nicht in der deutschen Sprache aus, eigentlich eher in mehrsprachlichem Kauderwelsch, und wenn ich im tagtäglichen Jargon mal als "the German" oder gar als "the Kraut" bezeichnet werde fühle ich mich auch nicht gleich beleidigt.
Ich hoffe mal ich habe "doc steel" mit "Doktor Stahl" in der Anrede korrekt in´s österreichische übersetzt, ist ja schließlich ne österreichische Seite.
Auch an die anderen Foristen ein "Danke schön", wenn auch meine eigentliche Frage (was ist denn der IPAD Sachstand?) nicht wirklich beantwortet wurde, und soooo einfach wie "Doktor Stahl" sich das gemacht und das ausgedrückt hat ist das mit dem WaffG und dem Ausland eben leider auch nicht.
Meine Frage zielte auf die offizielle Zulassung, auf die Legalisiertung als schießsportlicher Verband und als zugelassene Disziplin ab, IDPA nach internationalem Regelwerk, nicht nach kastriertem europäischen oder gar deutschem.
IPSC in den "ehemaligen" Ostblockstaaten anzuführen war mein Fehler denn IPSC hat mit IDPA nichts gemeinsam, die Zielsetzung ist eine völlig andere, und die Nennung ist nur im Zusammenhang mit einem Beispiel für ein "es führt für mich kein Weg dort hin" erfolgt.
Natürlich wird IPSC in Österreich regelkonform durchgeführt während es in Deutschland starke Einschränkungen gegeben hat, trotz der angeblichen Autonomie des Sports - ist aber ein anderes Thema.
ABER, und das ist hier ganz wichtig, vor allem für das Verständnis meiner Anfrage, ist IPSC in Österreich ganz offiziell zugelassen, und zwar mit allen Bestandteilen die eben in diesem Land gelten. Das gleiche gilt z.B. auch wenn ich den USA im "PPC 1500" auf USA-Mannscheiben schieße oder in "Police Pistol 1" (PP1) auf amerikanische PP1-Scheiben mit Personendarstellungen. Es handelt sich dabei auch jeweils um eine zugelassene Disziplin inclusive der jeweils gültigen Randbedingungen.
Und genau dies ist nach meinem Verständnis derzeit bei IDPA in Österreich (noch) nicht der Fall.
Und das bringt mich zum zweiten Teil der Erklärung meiner Frage nach dem Zulassungsstand.
Eine Fragestellung bezüglich einer privaten Waffe zu Jagdausübung ist hier nicht mein Thema, denn dann sieht die Rechtslage eh ganz anders aus.
Für einen Start im Ausland (auch in Österreich) bedarf es entweder einer offiziellen Einladung zu einem dienstlichen Bewerb, dann ist die Frage nach Waffe, Munition, "Sportordnung" und Zielmedien obsolet, oder eben einem "offenen" Wettbewerb nach einer offiziellen Sportpordnung, aber dann unter Verwendung einer privaten (Sport)Waffe.
Für diese private (Sport)Waffe bedarf es aber Deutschland eines sportlichen Bedürfnisses, und die daraus folgende "Erwerbsberechtigung" schließt die Sportordnung in allen Teilen ein. Natürlich darf ein Deutscher auch im Ausland mit seiner privaten Sportwaffe (nicht einer Dienstwaffe!) einem sportlichen Bewerb nachgehen, wenn aber der Ausrichter, der ausrichtende Verband, (noch) gar nicht offiziell zugelassen ist, dann ist es eben kein "sportliches Schießen" mehr und sowohl der Transport als auch der Einsatz der Waffe (des SPORTGERÄTES !) kann vom Amt und dem Gesetzgeber als nicht mehr durch das ursprüngliche Bedürfnis gedeckt angesehen werden, und genau dies ist auch schon vorgekommen, allerdings nicht bei mir.
Genau deswegen ist es von Bedeutung, zumindest für einen Deutschen, ob IDPA in Österreich offiziell als sportlicher Bewerb anerkannt ist, oder wann das der Fall sein wird. Denn erst wenn mal entsprechend anerkannt, dann ist die Situation, zumindest für deutsche Teilnehmer, erst mal deutlich entspannter zu sehen.
Ich hoffe den Hintergrund meiner Frage "Wie ist denn der IDPA Sachstand?" jetzt klarer dargestellt zu haben. Eigentlich wollte ich den Hintergrund nicht so ausführlich darstellen, aber es führt ja wohl kein Weg dran vorbei.
In wie weit Gesetzesänderungen und Verbote, z.B. "verbotenes Schießtraining und/oder Wettbewerbe im Ausland" bereits relevant sind oder werden könn(t)en haben andere Foristen ja auch schon angedeutet. Eine kriminalisierung ist keineswegs auszuschließen, und dies schon jetzt nicht.
Der Standpunkt:
"Es gelten die Gesetze des jeweiligen Landes und nicht die der Länder aus denen die Personen kommen" ist jedenfalls für sich alleine nicht zielführend.
Natürlich können diejenigen Österreicher die IDPA in Österreich etablieren wollen sich auf den Standpunkt stellen "Das interessiert uns alles nicht, das sind eben typisch deutsche Befindlichkeiten und die "Krauts" sollen eben daheim bleiben". Das ist aber letztlich eben auch eine kommerzielle Frage, eine Frage der Anzahl deutscher, und auch anderer, IDPA-Touristen, die schlicht auch Geld bringen, und einen solchen Verband am Leben erhalten, erst recht wenn die sich in Österreich so betätigen dürfen und können wie sie das wollen, daheim aber nicht dürfen, oder solcher die eben in bestimmte Länder nicht reisen wollen, oder dürfen, obwohl, oder vielleicht gerade deswegen, weil sie ne Waffe dabei haben.
So viel Nachdenken hätte ich mir eigentlich schon erwartet.
Gruß
Jack Weaver