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Dachbodenfund
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Dachbodenfund
Nachdem ich letztes Jahr das alte Wohnhaus von meinen Bauernhof abgerissen habe wegen Neubau habe ich unter den Firstziegel eine versteckte Waffe gefunden. Gab schon immer das Gerücht das wo eine Waffe wo sein müsste aber die wurde nie gefunden. Munitionschachtel war zwar immer am Dachboden gelagert, vermutlich gehört die zur Waffe, aber muss nicht.
Die Waffe ist natürlich im schlechten Zustand und vermutlich auch nichts Wert. Ich denke die wird so 100 Jahre alt sein.
Kann man so ein verschollenes Erbstück wieder etwas aufmöbeln, vielleicht aus Dekostück herrichten?
Es muss nicht funktionstüchtig werden, sondern sollte einfach neu glänzen.
Hier ein paar Fotos.
Die Waffe ist natürlich im schlechten Zustand und vermutlich auch nichts Wert. Ich denke die wird so 100 Jahre alt sein.
Kann man so ein verschollenes Erbstück wieder etwas aufmöbeln, vielleicht aus Dekostück herrichten?
Es muss nicht funktionstüchtig werden, sondern sollte einfach neu glänzen.
Hier ein paar Fotos.
Re: Dachbodenfund
Ist ein Stiftfeuer-Revolver, vermutlich belgisch.
Ob waffenrechtlich relevant sollte vom Baujahr abhängig sein, bitte abklären um Probleme zu vermeiden.
Wenn dir der Revolver aus sentimentalen Gründen sehr wichtig ist, brings zum Restaurator, ansonsten per Elektrolyse oder chemisch entrosten und sehen was übrig bleibt
Ob waffenrechtlich relevant sollte vom Baujahr abhängig sein, bitte abklären um Probleme zu vermeiden.
Wenn dir der Revolver aus sentimentalen Gründen sehr wichtig ist, brings zum Restaurator, ansonsten per Elektrolyse oder chemisch entrosten und sehen was übrig bleibt
Re: Dachbodenfund
Paragraf 42 des Waffengesetzes:
(Was du damit machst bleibt dir selbst überlassen, rechtlich musst du das Ding so schnell wie möglich abgeben.) Fundwaffen sind sehr heikel.
Finden von Waffen oder Kriegsmaterial
§ 42.Finden von Waffen oder Kriegsmaterial
§ 42.
(1) Bestimmungen anderer Bundesgesetze über das Finden sind auf das Finden von Waffen oder Kriegsmaterial nur insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
(1) Bestimmungen anderer Bundesgesetze über das Finden sind auf das Finden von Waffen oder Kriegsmaterial nur insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2019-12-14
(Was du damit machst bleibt dir selbst überlassen, rechtlich musst du das Ding so schnell wie möglich abgeben.) Fundwaffen sind sehr heikel.
Finden von Waffen oder Kriegsmaterial
§ 42.Finden von Waffen oder Kriegsmaterial
§ 42.
(1) Bestimmungen anderer Bundesgesetze über das Finden sind auf das Finden von Waffen oder Kriegsmaterial nur insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
(1) Bestimmungen anderer Bundesgesetze über das Finden sind auf das Finden von Waffen oder Kriegsmaterial nur insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... 2019-12-14
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Dachbodenfund
Danke für die Antworten.
Muss man die Waffe sowieso abgeben, egal wie alt sie ist?
Und wenn man z.B. den Schlagbolzen oder was anderes entfernt damit sie nicht funktionstüchtig ist, ändert das was?
Ein entfernter Nachbar ist Polizeiposten Kommandant, denn werde ich mal fragen was da zum machen ist.
Ein Restaurator wäre vermutlich zu teuer, noch dazu weil es sein kann das man die Waffe abgeben muss.
Falls ich die Waffe behalten kann würde ich eher selber entrosten, vermutlich wird es das Holz nicht aushalten, das würde ich einfach selber ersetzen. Welche Mittel wären hier für den Laien am einfachsten anzuwenden? Bzw gibt es wo gute Anleitungen, besonders im Bezug mit alten Waffen und entrosten.
lg
Das Alter ist schwer zu bestimmen. Ob es eine Kriegswaffe oder einfach ein Revolver ist der schon über 100 Jahre einfach am Haus war oder noch deutlich älter kann ich nicht wirklich beantworten.Ob waffenrechtlich relevant sollte vom Baujahr abhängig sein, bitte abklären um Probleme zu vermeiden.
Muss man die Waffe sowieso abgeben, egal wie alt sie ist?
Und wenn man z.B. den Schlagbolzen oder was anderes entfernt damit sie nicht funktionstüchtig ist, ändert das was?
Ein entfernter Nachbar ist Polizeiposten Kommandant, denn werde ich mal fragen was da zum machen ist.
Ein Restaurator wäre vermutlich zu teuer, noch dazu weil es sein kann das man die Waffe abgeben muss.
Falls ich die Waffe behalten kann würde ich eher selber entrosten, vermutlich wird es das Holz nicht aushalten, das würde ich einfach selber ersetzen. Welche Mittel wären hier für den Laien am einfachsten anzuwenden? Bzw gibt es wo gute Anleitungen, besonders im Bezug mit alten Waffen und entrosten.
lg
Re: Dachbodenfund
Nein!Optimist1985 hat geschrieben: ↑So 19. Mär 2023, 11:23
Und wenn man z.B. den Schlagbolzen oder was anderes entfernt damit sie nicht funktionstüchtig ist, ändert das was?
lg
Waffe bleibt Waffe, auch wenn sie funktionsuntüchtig ist.
Re: Dachbodenfund
Liefere ab...ist eh nix wert ...ich hätte es mit der Flex entsorgt ...
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: Dachbodenfund
Oder grab's ein, dann wächst vielleicht ein Revolverbaum?
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
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Re: Dachbodenfund
Wäre auch eine Option, ich grab sie mal neben den 100 Euro Scheinen ein, vielleicht hab ich mit einem Revolverbaum mehr Glück als mit den Geldbäumen, die wollen und wollen nicht wachsen.Oder grab's ein, dann wächst vielleicht ein Revolverbaum?
- combatmiles
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Re: Dachbodenfund
gib sie ab, meld aber gleichzeitig Besitzwunsch an...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Dachbodenfund
@Spare Das es keinen materiellen Wert hat steht außer Frage. Es hat aber eine Geschichte und daher sollte man den Revolver und die Patronen nicht einfach entsorgen sondern ordentliche melden und nach der Rückgabe von der Behörde aufbewahren.
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
Re: Dachbodenfund
Für mich ist das ein Stiftfeuerrevolver Erzeugungsjahr ca 1865, dh. § 45 Original vor 1871.
Die Patronen gehören meiner Meinung nach nicht dazu.
LG Biofan
Die Patronen gehören meiner Meinung nach nicht dazu.
LG Biofan
Wer sich wehrt, kann verlieren, wer sich nicht wehrt, hat schon verloren.
Re: Dachbodenfund
ein bulldog oder?
wenn, dann keine waffeneigenschaft ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Dachbodenfund
+1
https://www.hermann-historica.de/de/auc ... /id/563174
Patronen sind wahrscheinlich .320 Corto
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
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Re: Dachbodenfund
mE einer der wenigen Fälle, wo die Patronen mehr wert sind als die Waffe - diese ist mE wertlos. Ich würde sie daher im Zweifelsfall sowieso bei der Polizei abgeben, egal welches Baujahr sie ist, was sich vermutlich ohnehin nicht feststellen lassen wird.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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- Registriert: So 19. Mär 2023, 09:11
Re: Dachbodenfund
DANKE für die Beiträge.
Ja die Patronen und die Waffe müssen nicht zusammen passen, ich werde morgen Nachmittag wenn ich Zeit habe ein paar Detailfotos machen. Wie läuft das ab mit dem melden, das habe ich noch nicht ganz durchgeblickt.
Ich gebe es z.B. am Polizeiposten ab, dort wird die Waffe angeschaut und dann auch wieder zurückgegeben wenn ich Besitzwunsch angebe?
Und was für einen Unterschied macht es ob die Waffe jetzt 1860 oder 1900 alt ist?
lg
Ja die Patronen und die Waffe müssen nicht zusammen passen, ich werde morgen Nachmittag wenn ich Zeit habe ein paar Detailfotos machen. Wie läuft das ab mit dem melden, das habe ich noch nicht ganz durchgeblickt.
Ich gebe es z.B. am Polizeiposten ab, dort wird die Waffe angeschaut und dann auch wieder zurückgegeben wenn ich Besitzwunsch angebe?
Und was für einen Unterschied macht es ob die Waffe jetzt 1860 oder 1900 alt ist?
lg