Du hast mir noch immer nicht erläutert welchen Nachteil DU davon hast?
Aber ich glaube ich verstehe deinen Ansatz:
Mein Nachbar hat eine Kuh.
Ich habe keine Kuh.
Ich wünsche mir dass seine Kuh stirbt.
Du hast mir noch immer nicht erläutert welchen Nachteil DU davon hast?
Du bist im Irrtum wie immer.
wie kommt man eigentlich auf so einen schwachsinn? wo liest du heraus, dass er nachlässig war? er hatte damals noch keinen halbautomaten und will jetzt einen kaufen. vielleicht hatte er damals nicht genug plätze, die gründe spielen hierfür keinerlei rolle.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 26. Mär 2023, 13:22Du bist im Irrtum wie immer.
Ich habe eine Kuh ( sprich rechtzeitig für A Plätze gesorgt ).
Wenn er sich keine rechtzeitig gekauft hat vor Ablauf der Frist ist er selbst Schuld.![]()
Nachteil? Keinen, nur erwarte ich mir von einem Gesetz die korrekte Behandlung/Umsetzung für Leute die im Nachhinein versuchen einen Vorteil für sich zu generieren. Du findest also seine Nachlässigkeit/Unwissenheit oder Faulheit sich rechtzeitig darum gekümmert zu haben als Grund von Behördenseite ein Auge zuzudrücken? Komische Logik. Aber in diesem Land wundert mich eigentlich gar nichts mehr, nichtmal deine Einstellung.![]()
Ist es ein Unterschied, wenn man eine Waffe in Kat. B hinterläßt und Magazine in Kat. A oder eine Waffe, die (nur) deswegen zu Kat. A wurde, weil man zum Stichtag einschlägige Magazine gehabt und gemeldet hat (...die Sache mit den §17 Ziffern 7/8 vs. 9/10)?spareribs hat geschrieben: ↑So 26. Mär 2023, 19:24Ich vergönne jeden jede Menge A Plätze ...aber dann besser das Zeug rechtzeitig verkaufen bevor man den Löffel abgibt , weil bei vererben hast dann die Gurke ...kassiert dann Papa Staat, ausser der Erbe hat die Genehmigung ...eher nicht, ausser er hat genügend Vitamin B ...
Okay, es betrifft jetzt keine jungen Schützen, aber in meinem Alter denke ich schon weiter ...
shooter73 hat geschrieben: ↑So 26. Mär 2023, 16:16wie kommt man eigentlich auf so einen schwachsinn? wo liest du heraus, dass er nachlässig war? er hatte damals noch keinen halbautomaten und will jetzt einen kaufen. vielleicht hatte er damals nicht genug plätze, die gründe spielen hierfür keinerlei rolle.AUG-andy hat geschrieben: ↑So 26. Mär 2023, 13:22Du bist im Irrtum wie immer.
Ich habe eine Kuh ( sprich rechtzeitig für A Plätze gesorgt ).
Wenn er sich keine rechtzeitig gekauft hat vor Ablauf der Frist ist er selbst Schuld.![]()
Nachteil? Keinen, nur erwarte ich mir von einem Gesetz die korrekte Behandlung/Umsetzung für Leute die im Nachhinein versuchen einen Vorteil für sich zu generieren. Du findest also seine Nachlässigkeit/Unwissenheit oder Faulheit sich rechtzeitig darum gekümmert zu haben als Grund von Behördenseite ein Auge zuzudrücken? Komische Logik. Aber in diesem Land wundert mich eigentlich gar nichts mehr, nichtmal deine Einstellung.![]()
der unterschied zwischen dir und mir ist nur, dass ich ihm gönnen würde, wenn er einen legalen weg (und nur diesen) findet, der es ihm ermöglicht, seine waffe als a einzutragen, wenn er das will. ich sehe da allerdings nur jenen über den "edelsportschützen" wie weiter oben bereits geschrieben. ansonsten wurde alles weitere bereits gesagt, mags nur am stand anstecken und alles ist gut.
wir sitzen alle im gleichen boot, leider überwiegt bei manchen der neid und die persönliche missgunst.
Wenn dein Sachbearbeiter dir einfach so anbietet, einen B-Platz in einen Z8 Platz umzuwandeln, dann zahl die paar Euro und schlag zu, denn das ist so im Gesetz nicht vorgesehen und er muss das nicht machen - vielleicht bekommst du diese Chance nicht noch einmal. Dieser Platz ermöglicht dir nicht nur, für diesen Halbautomaten unbegrenzt große Magazine nachkaufen zu können, sondern auch für alle Halbautomaten, die du in Zukunft vielleicht irgendwann mal kaufen wirst - indem du sie eben auf diesen Platz eintragen lässt; ist ja ein Platz, da kannst hin und her eintragen lassen, wie du willst. Und die Magazine darfst du alle behalten.Carl_Gustaf_M96 hat geschrieben: ↑So 26. Mär 2023, 21:11...
Bei meiner WBK Erweiterung habe ich das Thema: Halbautomaten Kauf--wo meine Eingetragenen Magazine passen würden angesprochen und mein BH Sachbearbeiter dazu meinte dass diese dann KAT A werden und demzufolge leider eine neue Karte mit rund 116 Teuro fällig wird und ich mir das Überlegen soll.
...
worin man ein perfektes beispiel hat, wie sowas funktioniert. es gibt selbst dann noch leute, die sich nun für besonders privilegiert halten, weil sie zufällig 2019 sowas für die altbestandsmeldung besessen haben, dabei aber nicht kapieren, dass es für alle schlechter wurde (die sache mit dem altbestand und den großen mags, das neue angebot an halbautomaten begrüße ich hingegen sehr).rider650 hat geschrieben: ↑Mo 27. Mär 2023, 10:35Der einzige Nachteil besteht darin, dass AUG-andy sauer ist, weil du ein Privileg bekommst, von dem er dachte, dass es jetzt keiner mehr bekommt, der es nicht schon hat. Ein Privileg, dass vor Ende 2019 ein selbstverständliches Recht war, welches uns unsere Regierungen genommen haben.
Je mehr Zeit ich in dem Forum verbringe, desto mehr bin ich der Überzeugung, dass man uns Waffenbesitzern sowieso jedes Recht nehmen kann. Einfach nur stückweise und mit ein paar vorläufigen Ausnahmeregelungen, damit sich ein paar "Alteingsessene" gut fühlen.shooter73 hat geschrieben: ↑Mo 27. Mär 2023, 11:46worin man ein perfektes beispiel hat, wie sowas funktioniert. es gibt selbst dann noch leute, die sich nun für besonders privilegiert halten, weil sie zufällig 2019 sowas für die altbestandsmeldung besessen haben, dabei aber nicht kapieren, dass es für alle schlechter wurde (die sache mit dem altbestand und den großen mags, das neue angebot an halbautomaten begrüße ich hingegen sehr).rider650 hat geschrieben: ↑Mo 27. Mär 2023, 10:35Der einzige Nachteil besteht darin, dass AUG-andy sauer ist, weil du ein Privileg bekommst, von dem er dachte, dass es jetzt keiner mehr bekommt, der es nicht schon hat. Ein Privileg, dass vor Ende 2019 ein selbstverständliches Recht war, welches uns unsere Regierungen genommen haben.
divide et impera.