Hast du das schonmal gemacht? Geht meines Wissens nicht so einfach.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 23. Mai 2023, 13:50...
Wenn dir ein WS angeboten wurde, (ich nehm an mit Griffstück?), dann kannst du das ganz normal im Zuge der Kat B Meldung als Komplettwaffe anführen und so melden.
Das ist in deinem Fall auch wesentlich sinnvoller, da du ja noch Platz hast.
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Wechselsystem ohne KW
Re: Wechselsystem ohne KW
seit das ZWR entsprechend umgebaut wurde vor ein paar wochen geht das zu mindestens fuer einen haendler schonrider650 hat geschrieben: ↑Di 23. Mai 2023, 22:15Hast du das schonmal gemacht? Geht meines Wissens nicht so einfach.Coolhand1980 hat geschrieben: ↑Di 23. Mai 2023, 13:50...
Wenn dir ein WS angeboten wurde, (ich nehm an mit Griffstück?), dann kannst du das ganz normal im Zuge der Kat B Meldung als Komplettwaffe anführen und so melden.
Das ist in deinem Fall auch wesentlich sinnvoller, da du ja noch Platz hast.
is halt a bisserl ein aufwand von der zeit her aber an sich kein problem
doubleaction OG, Wien
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Re: Wechselsystem ohne KW
Auch wenn ich mich wiederhole, in waffenrechtlichen Belangen soll man sich an die Behörden wenden. Dort erfährt man zumindest wie nach deren Auslegung die Gesetze vollzogen werden. Keinesfalls ist das in einem Internetforum zu erfahren. Da findet man nur Meinungen, bestenfalls. Man kann auch andrer Ansicht als die Behörden sein. Das ist sogar tägliche Praxis, wie die Rechtssprechung in vielen Bereichen jederzeit zeigt.
Die öst. Behörden sind in waffenrechtlichen Belangen wesentlich kooperativer und auskunftsfreudiger als hier oft getan wird. Sie sind keinesfalls willkürhaft oder gar ein Leviathan, wie hier öfters schon insinuiert wurde. Desgleichen ist das Waffenrecht keinesfalls furchtbar unlogisch, unverständlich oder willkürlich. Das erscheint nur dem rechtlichen Laien so.
oatman
Die öst. Behörden sind in waffenrechtlichen Belangen wesentlich kooperativer und auskunftsfreudiger als hier oft getan wird. Sie sind keinesfalls willkürhaft oder gar ein Leviathan, wie hier öfters schon insinuiert wurde. Desgleichen ist das Waffenrecht keinesfalls furchtbar unlogisch, unverständlich oder willkürlich. Das erscheint nur dem rechtlichen Laien so.
oatman
Menschen die nicht hier und jetzt ihre demokratische Zukunft gestalten, sondern in den irrelevanten Welten des Sports, des pseudowissenschaftlichen Geschwurbels oder der metaphysischen Phantasie leben, sind leicht zu kontrollieren und zu manipulieren.
Re: Wechselsystem ohne KW
JA
NEIN
Der Rest der Diskussion dazu ist redundant hier schon mehrfach im Kreis diskutiert worden.
Re: Wechselsystem ohne KW
gewo sagt nur dann wenn kein Platz auf dem Waffendokument frei, rand00m sagt prinzipiell nein... wollt ihr den Widerspruch noch auflösen?gewo hat geschrieben: ↑Mo 22. Mai 2023, 16:04wobei man aber davon ausgehen kann dass das zusammensetzen eines waffenzubehoers mit sonstigen waffenteilen - wenn dabei eine komplette waffe entsteht fuer die KEIN platz auf dem waffendokument frei ist - ausserhalb ein behoerdlich genehemigten schiessstaenden bzw dem schauraum von waffengewerbetreibenden JEDENFALLS UNZULÄSSIG IST.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Wechselsystem ohne KW
Die eindeutig sichere Variante ist einfach nicht zusammengebaut lagern.Promo hat geschrieben: ↑Mi 24. Mai 2023, 10:12gewo sagt nur dann wenn kein Platz auf dem Waffendokument frei, rand00m sagt prinzipiell nein... wollt ihr den Widerspruch noch auflösen?gewo hat geschrieben: ↑Mo 22. Mai 2023, 16:04wobei man aber davon ausgehen kann dass das zusammensetzen eines waffenzubehoers mit sonstigen waffenteilen - wenn dabei eine komplette waffe entsteht fuer die KEIN platz auf dem waffendokument frei ist - ausserhalb ein behoerdlich genehemigten schiessstaenden bzw dem schauraum von waffengewerbetreibenden JEDENFALLS UNZULÄSSIG IST.
Ist doch kein Zeitaufwand die Teile am Stand zusammenzustellen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Wechselsystem ohne KW
Jo eh .. beantwortet halt nur die Frage nicht, die mich interessiert hätte, wieso der eine A und der andere B glaubt. Also lass sie halt antworten.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Wechselsystem ohne KW
"...wenn dabei eine komplette waffe entsteht fuer die KEIN platz auf dem waffendokument frei ist ..."
erklaert doch eh das WARUM NICHT
weil du ueberschreitest deine genehmigte anzahl damit
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Re: Wechselsystem ohne KW
Deine Denkweise kann ich persönlich nachvollziehen, die von rand00m eben nicht, deshalb hätte mich ja die Erläuterung interessiert.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Wechselsystem ohne KW
Nein, das wollen wir nicht auflösen. das wurde schon redundant immer wieder diskutiert.
lang:
Das was Gewo meint ist (aus meiner Erinnerung rezipiert) , wenn du noch einen Platz frei hast, dann könntest du ja wenn du kontrolliert wirst und es auffällt das du eine Waffe hast welche nicht gemeldet ist. dann könntest du ja noch mit der Nachfrist legal eine Kat. B Waffe meldne und das WS auf Kat.B Platz ummelden.
kurz: NEIN.
Zuletzt geändert von rand00m am Mi 24. Mai 2023, 11:48, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Wechselsystem ohne KW
eigentlich meine ich das nichtrand00m hat geschrieben: ↑Mi 24. Mai 2023, 11:46Nein, das wollen wir nicht auflösen. das wurde schon redundant immer wieder diskutiert.
lang:
Das was Gewo meint ist (aus meiner Erinnerung rezipiert) , wenn du noch einen Platz frei hast, dann könntest du ja wenn du kontrolliert wirst und es auffällt das du eine Waffe hast welche nicht gemeldet ist. dann könntest du ja noch mit der Nachfrist legal eine Kat. B Waffe meldne und das WS auf Kat.B Platz ummelden.
kurz: NEIN.
die genehmigung fuer den waffenbesitz genehmigungspflichtiger waffen wird als bescheid mit ausweischarakter erteilt
er hat den namen "waffenbesitzkarte" (bzw in der form der erweiterten genehmigung zum fuehren halt "waffenpass").
der bescheid wird auf eine bestimmte maximale STUECKZAHL erteilt
und nicht fuer eine oder mehrere bestimmte waffe
welche waffen du also besitzt ist daher - vorerst mal - eigentlich unbedeutsam
WESENTLICH im sinn der genehmigung ist das einhalten der maximalen stueckzahl
wenn du zu einem rechtmaessig besessenen waffenzubehoer freie andere waffenteile besitzt mit denen du dieses waffenzubehoer zu einer kompletten waffe ergaenzen koenntest dann sehe ich mangels anderer informationen darin so lange kein problem so lange du das nicht tust {es ist die selbe situation wie wenn du rechtmaessig ein schmeisser AR-15 in 9x19mm (Glock-norm-magazine) besitzt (ohne dass du eine §17/1/8 oder 1/10 HiCap genehmigung hast) und du besitzt auch ein glock 17 magazin mit 17 schuss kapazitaet: so lange du das 17 schuss magazin ned in die 9x19mm langwaffe reinsteckst ist alles gut.}
wenn du nun dein waffenzubehoer vom beginn des oberen absatzes mit den frei erhaeltlichen waffenteilen in einer weise komplettierst dass es eine schussfaehige waffe ergibt dann bist du in diesem moment im besitz einer weiteren schusswaffe.
wenn du durch diese weitere schusswaffe deine maximal zulaessige stueckanzahl auf der WBK ueberschreitest dann ist dir das ausserhalb des schauraums eines waffenhaendler bzw ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiesstandes nicht erlaubt.
du verstoesst damit gegen die auflagen (stueckzahl) in deinem ausgestellten bescheid zum waffenbesitz (WBK, WP)
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Re: Wechselsystem ohne KW
Ok, die 2 zitierten Absätze haben jetzt für mich Licht ins Dunkel gebrachtgewo hat geschrieben: ↑Mi 24. Mai 2023, 12:08[...]
der bescheid wird auf eine bestimmte maximale STUECKZAHL erteilt
und nicht fuer eine oder mehrere bestimmte waffe
welche waffen du also besitzt ist daher - vorerst mal - eigentlich unbedeutsam
WESENTLICH im sinn der genehmigung ist das einhalten der maximalen stueckzahl
[...]
wenn du nun dein waffenzubehoer vom beginn des oberen absatzes mit den frei erhaeltlichen waffenteilen in einer weise komplettierst dass es eine schussfaehige waffe ergibt dann bist du in diesem moment im besitz einer weiteren schusswaffe.
wenn durch diese weitere schusswaffe deine maximal zulaessige stueckanzahl auf der WBK ueberschreiutest dann ist dir das ausserhakb des schauraums des waffenhaendler bzw ausserhalb eine sbehoerdlich genehmigten schiesstandes nicht erlaubt. du verstoesst damit gegen den ausgestellten bescheid zum waffenbesitz (WBK, WP)
Danke an alle beteiligten!
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GP R15 .223 Rem
Rossi R92 .357 Mag
GP R15 .223 Rem
Rossi R92 .357 Mag
Re: Wechselsystem ohne KW
Dann hast du aber eine (noch) nicht gemeldet Waffe in händen, aber keine Überschreitung. Dann kommt das mitn (um)melden und der 6 Wochenfrist ... erst recht wieder.
deshalb, kurz: NEIN
Re: Wechselsystem ohne KW
???
NEIN!
die ueberschreitung entsteht im moment der ueberlassung (bzw in diesem fall halt im moment des zusammenbaus)
die meldefrist ist eine frist zum melden, aber nicht eine frist zum verstossen gegen auflagen die in einem bescheid (WBK, WP) festgesetzt wurden
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