Interressant: es gab ja neulich eine heftige Diskussion, ob die Absicherung von Bargeld in die Verfassung geschrieben werden sollte. Bei anderen Thema, die die Verfassung nach Aussagen von Experten "zu einem Mistkübel degradiere", läuft die Diskussion wesentlich ruhiger ab:
https://orf.at/stories/3329995/
„Absichern“ mit der Zweidrittelmehrheit
Das Mietrechtspaket, das Ende August vorgestellt wurde, sieht im Kern vor, dass für bestimmte Mietverhältnisse die Mieten in den kommenden drei Jahren um nicht mehr als jeweils fünf Prozent steigen dürfen. Das Parlament wird demnächst über den Antrag von ÖVP und Grünen beraten, ein Beschluss könnte im Oktober anstehen. Aktuell braucht die Koalition dafür aber die Stimmen von SPÖ oder FPÖ. Denn der Entwurf enthält Verfassungsbestimmungen, die nach Ansicht von Fachleuten juristisch eigentlich gar nicht benötigt werden.
ÖVP und Grüne begründeten die Zweidrittelmaterie jedoch mit einem zusätzlichen Schutz für Mieter und Mieterinnen. Man wolle den Deckel „gesetzlich wasserdicht“ machen und vor „allfälligen Klagen schützen“. In der Regierung besteht offensichtlich die Sorge, das Gesetz könnte ohne Verfassungsbestimmung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) landen und aufgehoben werden.
Mit einer Zweidrittelmehrheit wolle sich die Koalition „absichern“, sagt Klaus Poier, Verfassungsrechtler der Universität Graz im Gespräch mit ORF.at. Dieses Vorgehen sei kein Einzelfall, sondern seit Jahrzehnten ein fester Bestandteil der heimischen Politik.
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Warum die Zahl der Verfassungsbestimmungen so in die Höhe getrieben wurde, liegt zum einen daran, dass es hierzulande relativ einfach ist, eine Verfassungsmaterie zu beschließen. Lässt sich für ein politisches Vorhaben im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit finden, kann dieses in den Verfassungsrang gehoben werden. Inhaltlich gibt es keine Vorgaben. Nur bei einer Gesamtänderung der Verfassung ist eine Volksabstimmung zwingend durchzuführen, wie etwa vor dem Beitritt zur Europäischen Union.
Zum anderen liegen die Wurzeln von Verfassungsmaterien auch in anderen verfassungsrechtlichen Vorgaben. Statt Letztere zu ändern bzw. Gesetze an diese anzupassen, seien in der Vergangenheit lieber neue Zweidrittelgesetze beschlossen worden, heißt es beispielsweise im Bericht des Österreich-Konvents. Einige Bestimmungen seien zudem die Folge von legistischen Fehlern, weil schlicht der Überblick über das Verfassungsrecht fehlt. Bestimmte Anordnungen hätten deshalb gleich mehrfach Eingang in das Verfassungsrecht gefunden.
Offensichtlich gibt es massives Interesse daran, das Bargeld doch lieber nicht abzusichern.
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"Der einzige Ausweg aus der Krise führt über Kapitalismus, Ersparnisse und harte Arbeit."
Javier Milei