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Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 111
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Ok. Die Anforderung ist eigentlich nicht so schwer: Es muss (zusätzlich zur Haus- oder Wohnungstüre) eine zusätzliche Barriere geben, die gegen unbefugten Zugriff sowie Inbesitznahme schützt.
Eine Geldkassette reicht also nicht (schützt zwar vor Zugriff, aber nicht vor Inbesitznahme, weil man sie leicht wegtragen kann). Außer, sie ist wie beim OP fix angeschraubt (und zwar nicht am Nachtkasterl, sondern mit Boden und/oder Wand).
Umgekehrt ist es auch zu wenig, wenn die Waffe zwar mit einer Kette/Drahtseil gesichert ist. Weil da ja immer noch ein Zugriff möglich ist, selbst wenn man sie nicht ohne weiteres mitnehmen kann.
Die Waffe darf nur dann ohne weitere Sicherungsmaßnahme im Haus herumliegen, wenn du anwesend bist. Also bleibt: Einsperren in einem geeigneten "Behältnis" oder Raum. Und der SB bzw. die kontrollierenden Polizisten werden dir vermutlich nicht glauben, dass du dein Schalfzimmer immer zusperrst beim Verlassen des Hauses. Ebensowenig der Richter, der dir die Zuverlässigkeit mitsamt Waffen entzieht...
Eine Geldkassette reicht also nicht (schützt zwar vor Zugriff, aber nicht vor Inbesitznahme, weil man sie leicht wegtragen kann). Außer, sie ist wie beim OP fix angeschraubt (und zwar nicht am Nachtkasterl, sondern mit Boden und/oder Wand).
Umgekehrt ist es auch zu wenig, wenn die Waffe zwar mit einer Kette/Drahtseil gesichert ist. Weil da ja immer noch ein Zugriff möglich ist, selbst wenn man sie nicht ohne weiteres mitnehmen kann.
Die Waffe darf nur dann ohne weitere Sicherungsmaßnahme im Haus herumliegen, wenn du anwesend bist. Also bleibt: Einsperren in einem geeigneten "Behältnis" oder Raum. Und der SB bzw. die kontrollierenden Polizisten werden dir vermutlich nicht glauben, dass du dein Schalfzimmer immer zusperrst beim Verlassen des Hauses. Ebensowenig der Richter, der dir die Zuverlässigkeit mitsamt Waffen entzieht...
LG,
Andi
Andi
Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Ich sagte doch: in Extra Raum (Abstellraum wo nur ich Schlüssel habe) mit Sicherheitstüre ohne Schnalle und Schnapp-Schloss (extra gekauft), dann noch in dem Raum; Verschraubte und versperrte Stahlboxen in einem fixen nicht leicht zu entfernenden verschraubten Stahlregal ........und ich lebe alleine!
Zuletzt geändert von aus8 am So 22. Okt 2023, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
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- .357 Magnum
- Beiträge: 111
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Stimmt.
Meine Antwort war aber an @tom72 gerichtet, nicht dich - sorry für den missverständlichen Post.
Ich wollte damit nur sagen: Die Waffe braucht keinen absoluten Zugriffsschutz. Nur einen relativen - der aber gewisse Mindestanforderungen hat.
Meine Antwort war aber an @tom72 gerichtet, nicht dich - sorry für den missverständlichen Post.
Ich wollte damit nur sagen: Die Waffe braucht keinen absoluten Zugriffsschutz. Nur einen relativen - der aber gewisse Mindestanforderungen hat.
LG,
Andi
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Bei dem was hier so als Verwahrung gepostet wird, wird es höchste Eisenbahn einen gewissen (mindest) Standard vom Gesetzgeber vorzuschreiben. Dann sind Holzkästen und Blechdosen Geschichte. Da geben die Leute tausende Euro für Waffen aus, und bei der Verwahrung wird gnadenlos der Sparstift ausgepackt. Einfach unverständlich.Grerdinger hat geschrieben: ↑Di 24. Okt 2023, 13:50Stimmt.
Meine Antwort war aber an @tom72 gerichtet, nicht dich - sorry für den missverständlichen Post.
Ich wollte damit nur sagen: Die Waffe braucht keinen absoluten Zugriffsschutz. Nur einen relativen - der aber gewisse Mindestanforderungen hat.
MfG
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Einfach unverständlich ist wenn man ohne Not nach Verschärfungen im Gesetz schreit ,die ja eh nur für die andern gelten sollen, weil man selber ist ja der Maßstab an den sich alle andern gefälligst zu halten haben. Wozu das ganze? Werden in Österreich Waffen zu Tausenden aus Holzkästen und Blechdosen gestohlen? Passieren ständig Unfälle mit Kindern die Zugriff auf Waffen bekommen weil daheim kein massiver Tresor steht? Oder ist's eher wieder mal ein klassischer Fall von alles Trottel ausser Ich?
Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
v0s hat geschrieben: ↑Di 24. Okt 2023, 14:30Einfach unverständlich ist wenn man ohne Not nach Verschärfungen im Gesetz schreit ,die ja eh nur für die andern gelten sollen, weil man selber ist ja der Maßstab an den sich alle andern gefälligst zu halten haben. Wozu das ganze? Werden in Österreich Waffen zu Tausenden aus Holzkästen und Blechdosen gestohlen? Passieren ständig Unfälle mit Kindern die Zugriff auf Waffen bekommen weil daheim kein massiver Tresor steht? Oder ist's eher wieder mal ein klassischer Fall von alles Trottel ausser Ich?
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Was habe ich mir nur gedacht in einem Forum so eine Frage zu stellen???
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Na hey, immerhin hast eine Antwort bekommen, mit der du was anfangen kannst. Das ist schon mehr als in vielen anderen Foren
Und den Text vom Aug kannst vergessen - das ist irgendein Textbaustein, den er bei jedem Verwahrungsthread, wo jemand was benutzen will, das nicht einem Tresor Klasse 3+ entspricht, 1:1 drunter postet.
So sicher die Dinger sein sollten, wo unpraktisch sind sie beim schnellen Zugriff im Falle einer etwaigen Selbstverteidigungssituation.
Langer Rede, kurzer Sinn: Deine Sicherungsmaßnahmen sind ausreichend vor dem Gesetz.
Ganz allgemein geschrieben: es gibt keinen - absolut gar keinen - 100%igen Einbruchsschutz. Mit ausreichend Zeit und Einsatz lässt sich absolut jeder Tresor unbefugt öffnen. Nach der Logik dürfte nämlich keiner auch nur irgendwelche Waffen daheim lagern und die Wohnung/Haus für länger als 2h verlassen...
Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Ich habe keinen Textbaustein jemals gepostet.
Es ist immer wieder erschreckend warum gerade bei der Verwahrung so gespart wird.
Es gibt durchaus gute Behältnisse um 500-700€ die weit besser sind die Blechdosen.
Jeder Gelegenheitsdieb wird davon abgeschreckt wertvolle Minuten dazu zu verwenden um das Teil zu öffnen. Die Blechdose ist in 30 Sekunden mit dem Fuß geöffnet. Einen Profi kannst du selbst mit einem +5000€ Safe nicht beeindrucken.
Besser mehr als zu wenig.
MfG
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Vielleicht nicht copy/paste aber so dermaßen ähnlich, dass es nicht weit davon entfernt ist.AUG-andy hat geschrieben: ↑Mi 25. Okt 2023, 13:28Ich habe keinen Textbaustein jemals gepostet.
Es ist immer wieder erschreckend warum gerade bei der Verwahrung so gespart wird.
Es gibt durchaus gute Behältnisse um 500-700€ die weit besser sind die Blechdosen.
Jeder Gelegenheitsdieb wird davon abgeschreckt wertvolle Minuten dazu zu verwenden um das Teil zu öffnen. Die Blechdose ist in 30 Sekunden mit dem Fuß geöffnet. Einen Profi kannst du selbst mit einem +5000€ Safe nicht beeindrucken.
Besser mehr als zu wenig.
Was die Preise von Behältnissen betrifft: ich veweise hiermit auf mein eigenes Posting in Sportschießenthread:
viewtopic.php?f=7&t=57644&start=30#p931303
Kurz zusammengefasst: für 1-2 Kanonen um unter 1000€ kauf ich mir keinen 500€ Safe, wenn die 50€ Blechschachtel die gesetzlichen Vorgaben ausreichend erfüllt.
Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Danke Euch allen
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Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Ich häng mich einmal kurz dran, weil ich es jetzt wirklich wissen mag - und bitte keine Befindlichkeiten zur Art der Verwahrung sondern rein, ob es einer Kontrolle standhält bzw wie insbesonders mit den Schlüsseln umgegangen werden muss.
Ich habe den 0815 Rottner für 5 LW (theoretisch) und habe im LW-Fach meinen HA und einen Repetierer. Im kleinen Fach oben sind 3 KW (zwei davon gehören meiner Frau; ich hab 5 Plätze, sie 2).
Wir haben beide die WBK, keine Kinder, Altbautür mit Balkenschloss. Der Waffenschrank ist mit 4 Schrauben (müssten 240mm sein) befestigt und mit Schlüssel zu öffnen. Die Munition habe ich platzbedingt in unserem (verschließbaren) Einbauschrank im gleichen Raum.
Schlüssel „verstecken“ ist ja immer so eine Sache (wie weit darf man?)…Also habe ich einen Schlüsseltresor mit Zahlenschloss, in dem die Schlüssel für den Waffenschrank und Einbauschrank sind. Ich habe den Schlüsseltresor natürlich an die Wand montiert, aber wäre das eigentlich notwendig? Könnte doch einfach die Schlüssel im Tresor haben und den kleinen Schlüsseltresor „verstecken“?
Ich habe den 0815 Rottner für 5 LW (theoretisch) und habe im LW-Fach meinen HA und einen Repetierer. Im kleinen Fach oben sind 3 KW (zwei davon gehören meiner Frau; ich hab 5 Plätze, sie 2).
Wir haben beide die WBK, keine Kinder, Altbautür mit Balkenschloss. Der Waffenschrank ist mit 4 Schrauben (müssten 240mm sein) befestigt und mit Schlüssel zu öffnen. Die Munition habe ich platzbedingt in unserem (verschließbaren) Einbauschrank im gleichen Raum.
Schlüssel „verstecken“ ist ja immer so eine Sache (wie weit darf man?)…Also habe ich einen Schlüsseltresor mit Zahlenschloss, in dem die Schlüssel für den Waffenschrank und Einbauschrank sind. Ich habe den Schlüsseltresor natürlich an die Wand montiert, aber wäre das eigentlich notwendig? Könnte doch einfach die Schlüssel im Tresor haben und den kleinen Schlüsseltresor „verstecken“?
Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
In dieser Konfiguration darf deine Frau mit 2 Plätzen keinen Zugriff auf die Schlüssel haben, weil 4 Kat. B. im Schrank liegen. Wo du den Schlüsseltresor hast ist völlig egal, solange deine Frau die Kombination nicht kennt.
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
Re: Frage zu Verwahrung (ERNST GEMEINTE Frage)
Gemeinsame verwahrung von kat B unter eheleuten ( verheiratet!) ist zulässig, auch wenn dadurch die stückzahlgrenze überschritten wird.
Kat A gem 17/1/x waere gemeinsam nicht zulässig
Kat A gem 17/1/x waere gemeinsam nicht zulässig
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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