Erbitte Tipps zur Vorgehensweise bzw. eventuell vorhande Erfahrungswerte bei folgenden Szenario:
2021 bei der BH eine WBK-Erweiterung von zwei auf fünf Stück gemäß § 23 WaffG Abs. 2 beantragt und im Zuge dessen auch eine FFW und eine LW als Kat-A gemeldet + Liste der zu diesen beiden Waffen passenden Magazine mit > 20 bzw. > 10 Schuss übergeben.
WBK-Erweiterung problemlos erhalten, jedoch standen auf der ersten ausgestellten WBK fünf B-Plätze, also wieder Behördentermin ausgemacht, auf den Fehler der abgängigen A-Plätze hingewiesen und eine neue WBK bekommen. Auf dieser ist auf Rückseite folgendes vermerkt:
Soweit so gut, dachte man zumindest.Waffe(n) gemäß § 17 Abs. 1 des WaffG zu erwerben, besitzen und einzuführen:
>1 gem. Z.7; 1 gem. Z.8<
3 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben und zu besitzen.
Behördliche Eintragungen:
keine Eintragungen
Durch das Forum vor kurzem darauf aufmerksam geworden, dass über das digitale Amt Einblick ins ZWR genommen werden kann, und nun das böse Erwachen: beide als Kat-A gemeldeten Halbautomaten stehen dort als Kat-B drinnen und es ist kein einziges dazu passendes Highcap Magazin eingetragen.
Ein Anruf bei der zuständigen Behörde brachte die sinngemäße Aussage: "wir können hier nichts mehr ändern, man möge sich an den Waffenfachhandel zur Magazinregistrierung wenden".
Die Info beim nächstmaligen Besuch eines Waffenhändlers war, dass dies sehrwohl die BH gerade biegen muss, und er bei diesem Szenario keine Handlungsmöglichkeit hat.
Nun möchte ich euch um Rat fragen, wie ihr in einem solchen Fall vorgehen würdert, oder vlt. sogar ähnliche Fälle kennt und wie hier gehandelt wurde?
Im Prinzip sind ja nun Kat-A Gegenstände im Besitz der Person, welche nicht im ZWR gemeldet/erfasst sind -> im Falle einer Kontrolle ziemliche Arschkarte!
Eine bestätigte / gestempelte Kopie der damals eingereichten WBK-Erweiterung samt der vorgelgten Magazinliste ist unglücklicherweise nicht vorhanden, somit nicht belegbar, was damals wirklich seitens WBK-Besitzer bei der BH eingebracht wurde.
Einziger Ansatzpunkte für ein mögliches Versäumnis der BH ist der vorhandene Vermerk auf der WBK mit 1 Stk gemäß Z.7 & 1 Stk gemäß Z.8 die im ZWR so nicht erfasst worden sind.
Da die BH in diesem Fall eher mit Unwissen glänzt (siehe Aussage oben, obwohl BH-Versäumnis vorliegt) und bei der betreffenden BH in den letzten Jahren einiges schiefgegangen sein dürfte (BH Braunau - „Schlafmütze“ jetzt Fall für interne Überprüfung | krone.at) ist nun die Befürchtung gegeben, dass wenn man persönlich vorstellig wird und die Behehbung des Misstandes einfordert evtl. ein Problem bzgl. der aktuell "illegalen" besessenen Magazine entstehen könnte und damit ein WBK Verlust droht.
Als die betroffene Person und ich letztens beim Waffenhändler waren und bzgl. der Behördenaussage beim diesem nachgefragt haben, meinte dieser, das sei nur die Spitze des Eisbergs, ihm sind bereits mehrere Probleme mit der genannten BH zu Ohren gekommen und er wünsche "starke Nerven und viel Glück".
Würdet ihr in diesem Fall direkt vor Behördenbesuch (um die Magazinregistrierung & Richtigstellung der zwei fehlenden Kat A-Eintragungen einzufordenden) den Rat eines WaffG-kundigen Anwalts einholen und die Behebung des Problems gleich über diesen Weg versuchen (wenn ja: ich bin dankbar für etwaige konkrete Namensvorschläge)?
Wünsche einen schönen Sonntag und bedanke mich für etwaige Tipps und Erfahrungswerte!