titan hat geschrieben: ↑Fr 15. Dez 2023, 14:46
Ich sag nur folgendes. Der Aufwand an Gehirnanstrengung, der hier schon wieder betrieben wird - für nichts, ist wirklich beeindruckend!
Im Zweifel eben bleiben lassen..
genau das ist es was dazu gesagt werden sollte.
dass es keine klare sache gibt weil es eine ausage seitens eines BMI beamten gibt dass nachtraegliche abaenderungen an magazinen nichts an der grundkategorie aendern.
logisch kannst jetzt dazu sagen, dass
- der naemliche beamte bekannt fuer "kreative" aussagen ist, wie er erst in den letzten wochen wieder mal bewiesen hat
- dass nicht dazu gesagt wurde ob das auch gilt wenn der hersteller nachtraeglich abaendert,
- und dass das "nur" eine aussage, nicht mal eine rechtsmeingung, geschweige denn ein erlass, ein bescheid oder gar eine verordnung ist oder es wo moeglich sogar im gesetz steht.
das tut es alles nicht.
aber EINDEUTIG im sinne von "mit massgeblicher sicherheit als geklaert anzunehmen", ist das thema magazin kuerzen meines erachtens nach dann nicht, wenn der hersteller kuerzt.
titan hat geschrieben: ↑Fr 15. Dez 2023, 14:46
Warum ein werkseitig so als 10er ausgeliefertes Magazin ein Problem sein soll, ein 9mm AR mit frei erhältlichen Glock Magazinen für jeweils 17 Schuss aber nicht, soll mir dann auch mal jemand erklären.
andere baustelle
im einen fall fragliche waffenkategorie durch kosntruktive abaenderung
im anderen fall unzulaessige verwendung durch zusammenfuegen
mag moralisch aehnlich klingen
sind aber ein komplett anderes paar schuhe
das anstecken eines 17 oder 17+2 glock magazins an einem halbautomaten ist - ohne dass eine berechtigung gem. 17/1/x vorliegt - ausserhalb der privilegierten orte (schauraum waffenhandel, behoerdlich genehmigter schiesstand) definitiv unzulaessig, das steht ausser frage
der besitz des magazins ist aber - anders wie zb in DE - trotzdem erlaubt
(in DE darfst du ohne berechtigung keine glock bzw keine passenden glock pistolen magazine ueber 10 schuss besitzen wenn du einen halbautomaten hast in den diese magazine passen wuerden).