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BH im Irrtum???
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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BH im Irrtum???
Auf meine Meldung an meine BH über eine verkaufte Waffe habe ich folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr Havle!
Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde des Erwerbers.
Stimmt das oder hat die Verband (lt Formular) recht das an beide gemeldet werden muss?
LG Wolfgang
Sehr geehrter Herr Havle!
Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde des Erwerbers.
Stimmt das oder hat die Verband (lt Formular) recht das an beide gemeldet werden muss?
LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
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6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
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Re: BH im Irrtum???
Bei B Waffe beide an die Behörde des Erwerbers
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: BH im Irrtum???
Eben, warum schreibt mir das meine Referentin dann so?
Soll ich sie auf ihren Irrtum aufmerksam machen oder kommt das besserwisserisch?
LG Wolfgang
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Re: BH im Irrtum???
Du schreibst ja "Auf meine Meldung an meine BH"!! über eine verkaufte Waffe....
Du musst an die BH des Käufers/Erwerbers schreiben.
ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe
Du musst an die BH des Käufers/Erwerbers schreiben.
ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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Re: BH im Irrtum???
Natürlich habe ich an beide geschrieben. (ca der 100 Verkauf)Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Do 11. Jan 2024, 16:40Du schreibst ja "Auf meine Meldung an meine BH"!! über eine verkaufte Waffe....
Du musst an die BH des Käufers/Erwerbers schreiben.
ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe
LG Wolfgang
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Re: BH im Irrtum???
na dann,.....
passts doch.
Lass die SA´s doch ein wenig Klugscheissen, sonst habens ja nix im Leben.
passts doch.
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Re: BH im Irrtum???
Deine BH hat recht.
§28
(2)Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
Ich schicke es auch an Beide, habe aber auch schon diesen Hinweis (nur an die BH des Erwerbers) bekommen.
§28
(2)Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
Ich schicke es auch an Beide, habe aber auch schon diesen Hinweis (nur an die BH des Erwerbers) bekommen.
Re: BH im Irrtum???
Danke!Mr. Danger hat geschrieben: ↑Do 11. Jan 2024, 16:51Deine BH hat recht.
§28
(2)Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: Art und Kaliber, Marke, Type und Herstellungsnummer der überlassenen Waffen, sowie Name und Anschrift des Überlassers und des Erwerbers, die Nummern deren Waffenpässe oder Waffenbesitzkarten sowie das Datum der Überlassung. Mit der Anzeige ist der Behörde gegebenenfalls auch die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen oder die schriftliche Erklärung, die Waffe nur im Bundesgebiet besitzen zu wollen, zu übermitteln. Die Behörde ist ermächtigt, die Veräußerung jener Behörde mitzuteilen, die den Waffenpaß oder die Waffenbesitzkarte des Überlassers ausgestellt hat.
Ich schicke es auch an Beide, habe aber auch schon diesen Hinweis (nur an die BH des Erwerbers) bekommen.
LG Wolfgang
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Re: BH im Irrtum???
JA
es kann - auch rein technisch gesehen - nur EINE behoerde eine aenderung im ZWR eintragen.
es muss daher EINE behoerde geben die zustaendig dafür ist
welche behoerde das ist das ist im gesetz im §28 festgelegt (siehe posting vom herrn gefahr)
es ist die behoerde in deren wirkungsbereich der KÄUFER seinen hauptwohnsitz hat
jedes zusaetzliche versenden an die EIGENE behoerde erzeugt nur zusaetzlichen aufwand auf beiden seiten
es ist falsch
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: BH im Irrtum???
Vielleicht meint der oder die SA nur das die Austragung der Waffe durch die Behörde des Erwerbers erfolgt. So hat es mir mein SA Mal gesagt.
leben und leben lassen
Re: BH im Irrtum???
Es ist im ZWR mittlerweile übrigens so, dass eine Behörde gar nicht bei Personen "herumpfuschen" kann, die gar nicht in deren amtliche Zuständigkeit rein fallen. Will heißen sie kann dir eine Waffe ummelden, aber sie kann sie nicht außerhalb des Bezirkes jemanden anmelden, weil sie dafür nicht zuständig ist. Daher auch die Zuständigkeit der Behörde des Erwerbers.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: BH im Irrtum???
Vor was willst du da 'safe' sein?Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Do 11. Jan 2024, 16:40...
ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe
Es ist falsch, wie hier auch alle schreiben.
Hab ich noch nie verstanden, wieso so viele Leute es trotzdem machen.
Re: BH im Irrtum???
Vielleicht deshalb, weil es vor Einführung des ZWR so (also Behörde des Erwerbers und Überlasser) zu verständigen.rider650 hat geschrieben: ↑Fr 12. Jan 2024, 00:43Vor was willst du da 'safe' sein?Evilcannibal79 hat geschrieben: ↑Do 11. Jan 2024, 16:40...
ICh schicks immer an beide BH´s, dann bin ich safe
Es ist falsch, wie hier auch alle schreiben.
Hab ich noch nie verstanden, wieso so viele Leute es trotzdem machen.
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
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- Wohnort: Los Karawancos
Re: BH im Irrtum???
Ich muss zugeben, ich schicks auch immer an beide Behörden.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: BH im Irrtum???
same bei mirkemira hat geschrieben: ↑Fr 12. Jan 2024, 06:37Ich muss zugeben, ich schicks auch immer an beide Behörden.
Warum?
Auf freundliches Ersuchen meiner Sachbearbeiterin, weil ich mit ihr in der Regel keine Bröseln habe, mit diversen auswärtigen allerdings durchaus.
Wenn schon nicht regelmäßig, so doch mehrfach gelebte Praxis der letzten Jahre:
Meldung der Veräußerung an die BH des Erwerbers, bald darauf andere KatB gekauft, nach 6 Wochen Anruf von meiner SB "Herr Kemira, Sie hom zvül Woffn auf da Koartn"... Klärung - die auswärtige BH hat die Meldung 2 Monate reifen lassen, also Rückfrage meiner SB an die auswärtige Behörde, dort sind grad alle auf Urlaub, Krank oder Mittagessen, also unnötiger Spaß für alle.
"Wissns wos Herr Kemira, schickns mir die Veräußerungsanzeigen anfoch in CC mit, dann hob i olles do und brauch niemandem hintennochtelefonieren."
Sehr gerne, Frau SB. Leben und leben lassen.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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