... die Verwendung von Wechselsystemen außerhalb von Schießstätten ist daher zulässig, solange man niemals mehr (komplett zusammengesetzte) Schusswaffen hat, als man Plätze hat.Somit darf aus den wesentlichen Teilen, die als Zubehör besessen werden, und anderen (freien) Waffenteilen – außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte – nur dann eine komplette Schusswaffe zusammengesetzt werden, wenn dadurch die Anzahl der (komplett zusammengesetzten) Schusswaffen die festgesetzte Anzahl auf der Waffenbesitzkarte nicht übersteigt.
Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Aus einem Erlass des BMI vom 31.05.2022:
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Wo stammt denn das auf einmal her? Das hätte dann doch etliche Diskussionen im Keim erstickt...
Im Grunde kann man das auch so auslegen, dass man seine als komplett gemeldeten Waffen zerlegt lagern kann und daneben eine als WS gemeldete Waffe komplett zusammengebaut haben kann... quasi ein 1:1 Tausch
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Das lese ich da nicht heraus.
Das heißt lediglich, wenn du einen (oder mehrere) Plätze frei hast, kannst du ein (oder mehrere) Wechselsysteme zusammengebaut zu Hause liegen lassen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3152
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
...und wenn ma an Pass hat?
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Ich finde das sind eigentlich wichtige Neuigkeiten. Vor allem steht dort klar, dass die Anzahl der zusammengesetzten Schusswaffen gegen das Stückzahl-Limit gerechnet werden. D.h. ich kann legal eine eingetragene Waffe zerlegen und eine Waffe aus Waffenrelevanten Teilen zusammenbauen. Der Erwerb von Wechselsystemen ist damit deutlich attraktiver.
Hätte meine Frage damals von 12 Seiten Diskussion auf eine Antwort reduziert:
viewtopic.php?t=55873
Hätte meine Frage damals von 12 Seiten Diskussion auf eine Antwort reduziert:
viewtopic.php?t=55873
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Wo steht das bitte?Joewood hat geschrieben: ↑Do 21. Mär 2024, 11:07Wo stammt denn das auf einmal her? Das hätte dann doch etliche Diskussionen im Keim erstickt...
Im Grunde kann man das auch so auslegen, dass man seine als komplett gemeldeten Waffen zerlegt lagern kann und daneben eine als WS gemeldete Waffe komplett zusammengebaut haben kann... quasi ein 1:1 Tausch
Das steht da nicht mal im ansatz
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Lies es nochmal
Das steht da nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Ja lies du nochmal, ich strukturiere es einfacher:
Somit darf aus den wesentlichen Teilen, die als Zubehör besessen werden, und anderen (freien) Waffenteilen
eine komplette Schusswaffe zusammengesetzt werden, wenn
Anzahl der (komplett zusammengesetzten) Schusswaffen
Anzahl auf der Waffenbesitzkarte
nicht übersteigt.
Somit darf aus den wesentlichen Teilen, die als Zubehör besessen werden, und anderen (freien) Waffenteilen
eine komplette Schusswaffe zusammengesetzt werden, wenn
Anzahl der (komplett zusammengesetzten) Schusswaffen
Anzahl auf der Waffenbesitzkarte
nicht übersteigt.
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Das steht so nicht da. Da steht nicht, dass du eine legal eingetragene komplette Waffe zerlegen kannst und sie dann nicht mehr zur Gesamtstückzahl zählt.BR1 hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 07:06Ich finde das sind eigentlich wichtige Neuigkeiten. Vor allem steht dort klar, dass die Anzahl der zusammengesetzten Schusswaffen gegen das Stückzahl-Limit gerechnet werden. D.h. ich kann legal eine eingetragene Waffe zerlegen und eine Waffe aus Waffenrelevanten Teilen zusammenbauen. Der Erwerb von Wechselsystemen ist damit deutlich attraktiver.
Hätte meine Frage damals von 12 Seiten Diskussion auf eine Antwort reduziert:
viewtopic.php?t=55873
Edit: deinem Folgepost stimme ich zu.

Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Hier steht NIRGENDST auch nur im ansatz dass eine waffe die du zerlegst keine platz mehr belegt
Nirgendst
Nirgendst
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Es ist nur mehr eine Frage der Zeit bis es wem erwischt. 
Warum ist es soooo wichtig ein Wechselsystem zusammengebaut zu Hause liegen zu lassen?
Dauert es so lange es am Stand zusammenzustellen?

Warum ist es soooo wichtig ein Wechselsystem zusammengebaut zu Hause liegen zu lassen?
Dauert es so lange es am Stand zusammenzustellen?

MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Im Endeffekt diskutieren wir hier 2 Dinge
1) Ich habe 5 Plätze auf denen 3 Waffen und 2 Wechselsysteme (aka Zubehör) gemeldet sind. Zu diesen beiden Zubehördingern besitze ich passende freie Waffenteile, um eine vollständige Waffe zu bauen. Der Erlass sagt: ich darf das machen und so daheim liegen lassen. Sobald ich eine weitere (vollständige) Waffe kaufe, muss einer der beiden Bausätze wieder zerlegt werden
Dieser Punkt ist hiermit vollständig geklärt!
2) Ich habe 5 Plätze, die mit 5 Waffen und 2x Zubehör gefüllt sind. Zu den Zubehörteilen habe ich passende freie Komponenten, um eine vollständige Waffe zu bauen. Darf ich das machen, wenn ich stattdessen eine der vollständigen Waffen zerlege und somit wieder auf meinen 5 zusammengebauten Waffen bin, die ich besitzen darf? Ich meine, man kann es hinein interpretieren aber geklärt ist diese Fragestellung natürlich NICHT!
1) Ich habe 5 Plätze auf denen 3 Waffen und 2 Wechselsysteme (aka Zubehör) gemeldet sind. Zu diesen beiden Zubehördingern besitze ich passende freie Waffenteile, um eine vollständige Waffe zu bauen. Der Erlass sagt: ich darf das machen und so daheim liegen lassen. Sobald ich eine weitere (vollständige) Waffe kaufe, muss einer der beiden Bausätze wieder zerlegt werden
Dieser Punkt ist hiermit vollständig geklärt!
2) Ich habe 5 Plätze, die mit 5 Waffen und 2x Zubehör gefüllt sind. Zu den Zubehörteilen habe ich passende freie Komponenten, um eine vollständige Waffe zu bauen. Darf ich das machen, wenn ich stattdessen eine der vollständigen Waffen zerlege und somit wieder auf meinen 5 zusammengebauten Waffen bin, die ich besitzen darf? Ich meine, man kann es hinein interpretieren aber geklärt ist diese Fragestellung natürlich NICHT!
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
so sehe ich das auchJoewood hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 10:23Im Endeffekt diskutieren wir hier 2 Dinge
1) Ich habe 5 Plätze auf denen 3 Waffen und 2 Wechselsysteme (aka Zubehör) gemeldet sind. Zu diesen beiden Zubehördingern besitze ich passende freie Waffenteile, um eine vollständige Waffe zu bauen. Der Erlass sagt: ich darf das machen und so daheim liegen lassen. Sobald ich eine weitere (vollständige) Waffe kaufe, muss einer der beiden Bausätze wieder zerlegt werden
Dieser Punkt ist hiermit vollständig geklärt!
2) Ich habe 5 Plätze, die mit 5 Waffen und 2x Zubehör gefüllt sind. Zu den Zubehörteilen habe ich passende freie Komponenten, um eine vollständige Waffe zu bauen. Darf ich das machen, wenn ich stattdessen eine der vollständigen Waffen zerlege und somit wieder auf meinen 5 zusammengebauten Waffen bin, die ich besitzen darf? Ich meine, man kann es hinein interpretieren aber geklärt ist diese Fragestellung natürlich NICHT!
1.) war nie wirklich strittig
bei
2.) bleibe ich nach wie vor skeptisch, eindeutig geklaert ist es meiner meinung nach nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Gut auf den Punkt gebracht.Joewood hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 10:23Im Endeffekt diskutieren wir hier 2 Dinge
1) Ich habe 5 Plätze auf denen 3 Waffen und 2 Wechselsysteme (aka Zubehör) gemeldet sind. Zu diesen beiden Zubehördingern besitze ich passende freie Waffenteile, um eine vollständige Waffe zu bauen. Der Erlass sagt: ich darf das machen und so daheim liegen lassen. Sobald ich eine weitere (vollständige) Waffe kaufe, muss einer der beiden Bausätze wieder zerlegt werden
Dieser Punkt ist hiermit vollständig geklärt!
2) Ich habe 5 Plätze, die mit 5 Waffen und 2x Zubehör gefüllt sind. Zu den Zubehörteilen habe ich passende freie Komponenten, um eine vollständige Waffe zu bauen. Darf ich das machen, wenn ich stattdessen eine der vollständigen Waffen zerlege und somit wieder auf meinen 5 zusammengebauten Waffen bin, die ich besitzen darf? Ich meine, man kann es hinein interpretieren aber geklärt ist diese Fragestellung natürlich NICHT!

Solange Punkt 2 nicht eindeutig geklärt ist, sollte man kein unnötiges Risiko eingehen. Kann aber jeder für sich selbst entscheiden.
Meine WS bleiben zerlegt, egal wieviel Plätze frei sind.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Verwendung von Wechselsysteme außerhalb von Schießstätten
Ich darf also außerhalb von Schießstätten nie mehr komplett zusammengebaute Waffen innehaben, als ich Plätze habe. Das ermöglicht etwa die Verwendung von einem .22 lr Wechselsystem für eine 9x19mm Pistole etwa zur Fallenjagd.Somit darf aus den wesentlichen Teilen, die als Zubehör besessen werden, und anderen (freien) Waffenteilen – außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte – nur dann eine komplette Schusswaffe zusammengesetzt werden, wenn dadurch die Anzahl der (komplett zusammengesetzten) Schusswaffen die festgesetzte Anzahl auf der Waffenbesitzkarte nicht übersteigt.
Hintergrund dafür ist das "(komplett zusammengesetzten)" was, wenn es nicht dort stünde, andernfalls eben limitieren würde, wenn man bereits eine "volle WBK" hat.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.