Ein Freund von mir hat telefonisch nachgefragt (BH Mödling) und plötzlich war sie am Folgetag abholbereit.
Dem Ausstellungsdatum zu urteilen dürfte sie aber schon 1-2 Wochen auf der BH gelegen sein.
Wir reden hier immer noch von Beamten.

Halte ich ehrlich gesagt für ein bisschen bedenklich, weil Rechtsgrundlage kann ich dafür keine erkennen. Aber gut, wenn du's schon hinter dir hast …
Auch seltsam, hätte es nicht um die Verlässlichkeit iSd WaffG gehen sollen? Naja, Behörden.Sie haben meinen Schrank von außen angeschaut
Jap… da ist bedenklich und vor allem sinnlos. Aber mit den WBK Antragstellern kann man ‚alles‘ machen, die haben nämlich ansonsten Angst, dass sie die WBK nicht bekommen, oder es ewig dauern könnte. Ich bin froh, dass diese Prozedur vorbei ist. Es gibt ein paar Threads die diese Thematik mit den Vorkontrollen genauer behandeln, ich weiß nicht mehr alle Gründe, die die BH VBG und Tirol dazu veranlasstSectionThree hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 21:32Halte ich ehrlich gesagt für ein bisschen bedenklich, weil Rechtsgrundlage kann ich dafür keine erkennen. Aber gut, wenn du's schon hinter dir hast …
Ja es geht einerseits um die Verlässlichkeit nach WaffG und andererseits um die zukünftige Verwahrung. Ich hätte auf die Frage, wie ich meine Kat. B denn zukünftig lagern möchte einfach antworten können: „in einem Waffenschrank“ - dann wäre vermutlich die Frage gekommen wo ich meine Kat. C denn lagere - vermute ich einfach mal (bzgl Ausdruck Waffenregister)SectionThree hat geschrieben: ↑Mi 17. Apr 2024, 21:32Auch seltsam, hätte es nicht um die Verlässlichkeit iSd WaffG gehen sollen? Naja, Behörden.Sie haben meinen Schrank von außen angeschaut
Spannend. Ich wusste gar nicht, dass das vom Gesetzgeber als neue Bedingung für die Ausstellung einer WBK definiert wurde.
Und ein Polizist ist qualifiziert dafür, den Unterschied zwischen einem psychisch Kranken und einem, der bloß unordentlich ist, festzustellen? Solche Eigenmächtigkeiten sind stets ein Einfallstor für weitere Einschränkungen und Gängelungen für den Bürger.
Wie gesagt, es ist lt. Gesetz schlicht nicht vorgesehen, dass eine Behörde vor Ausstellung einer WBK bei Dir zu Hause was auch immer prüft.titan hat geschrieben: ↑Do 18. Apr 2024, 10:31Nein, sagt ja keiner, aber wenn Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zuverlässigkeit in Frage stellen, wird die Behörde dich ggf. zum Amtsarzt zitieren. Das selbe wird passieren, wenn du beim Behördengang vormittags mit einer "Fahne" aufkreuzt. Zu Recht, wie ich meine! Wenn dich ein Beamter als Messie tituliert, kannst eh klagen. Ebenfalls zu Recht!
die frage ist:
Ich weiß. In Wien prüfen sie übrigens mit Luftbildern die Einhaltung des "Baumschutz"gesetzes mittels Luftbildern (d.h. ob diejenigen Bäume, die bei der vorherigen Generation der Luftbilder da waren, jetzt noch immer da sind).