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Kein Wechselsystem mehr möglich?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Kein Wechselsystem mehr möglich?
Hallo zusammen,
ich habe heute versucht, eine Glock, die ich bereits besitze auf Wechselsystem umzumelden.
Ich habe alle Plätze belegt, alle Wechselsystemplätze noch frei.
Habe gesagt bekommen, daß das nicht mehr gemacht wird, wegen eines aktuellen Urteils von letzter Woche (glaube es war in Burgenland?)
Ist das wirklich nicht mehr möglich, oder lässt man jetzt nur Vorsicht walten? Wann kann ich damit rechnen, daß es wieder möglich ist?
Vielen Dank für eine Antwort und Grüße aus Wien!
ich habe heute versucht, eine Glock, die ich bereits besitze auf Wechselsystem umzumelden.
Ich habe alle Plätze belegt, alle Wechselsystemplätze noch frei.
Habe gesagt bekommen, daß das nicht mehr gemacht wird, wegen eines aktuellen Urteils von letzter Woche (glaube es war in Burgenland?)
Ist das wirklich nicht mehr möglich, oder lässt man jetzt nur Vorsicht walten? Wann kann ich damit rechnen, daß es wieder möglich ist?
Vielen Dank für eine Antwort und Grüße aus Wien!
- Glock1768
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich meine im Hinterkopf zu haben, dass dies bei Waffen die man schon besessen hat üblicherweise nicht gemacht wird …
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Es gibt wohl ein aktuelles Urteil des LG Eisenstadt.
Dazu fehlen aber noch einige Detailinfos.
Aber vom Prinzip her:
Ein Gerichtsurteil schlägt immer eine Rechtsansicht.
Sollte sich das also nicht in den nächsten Stunden bzw. Tagen als irgendein Spezialfall herausstellen dann ist es das gewesen mit den Wechselsystemen (der vielfach reflektierte eventuelle Sachverhalt mit einem "Griffstück mit integriertem Lauf" ist dabei aber vermutlich eher eine Luftnummer).
Dazu fehlen aber noch einige Detailinfos.
Aber vom Prinzip her:
Ein Gerichtsurteil schlägt immer eine Rechtsansicht.
Sollte sich das also nicht in den nächsten Stunden bzw. Tagen als irgendein Spezialfall herausstellen dann ist es das gewesen mit den Wechselsystemen (der vielfach reflektierte eventuelle Sachverhalt mit einem "Griffstück mit integriertem Lauf" ist dabei aber vermutlich eher eine Luftnummer).
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Soweit ich mich erinnere kannst Du Dir ein Wechselsystem kaufen, Du kannst aus einem Wechselsystem eine Waffe machen lassen (Büchser,...), aber einfach so sagen meine eingetragen Waffe wird zum Wechselsystem geht natürlich nicht.HGKonsalik hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 10:16Hallo zusammen,
ich habe heute versucht, eine Glock, die ich bereits besitze auf Wechselsystem umzumelden.
Ich habe alle Plätze belegt, alle Wechselsystemplätze noch frei.
Habe gesagt bekommen, daß das nicht mehr gemacht wird, wegen eines aktuellen Urteils von letzter Woche (glaube es war in Burgenland?)
Ist das wirklich nicht mehr möglich, oder lässt man jetzt nur Vorsicht walten? Wann kann ich damit rechnen, daß es wieder möglich ist?
Vielen Dank für eine Antwort und Grüße aus Wien!
Dein Griffstück muß offiziell "zerstört" werden.
- Flying Dog
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das ist auch mein Wissensstand. Und dass die BHs dahingehend generell eher widerwillig sind, weil eben genau das nicht Sinn der Sache war.bino71 hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 12:35Soweit ich mich erinnere kannst Du Dir ein Wechselsystem kaufen, Du kannst aus einem Wechselsystem eine Waffe machen lassen (Büchser,...), aber einfach so sagen meine eingetragen Waffe wird zum Wechselsystem geht natürlich nicht.HGKonsalik hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 10:16Hallo zusammen,
ich habe heute versucht, eine Glock, die ich bereits besitze auf Wechselsystem umzumelden.
Ich habe alle Plätze belegt, alle Wechselsystemplätze noch frei.
Habe gesagt bekommen, daß das nicht mehr gemacht wird, wegen eines aktuellen Urteils von letzter Woche (glaube es war in Burgenland?)
Ist das wirklich nicht mehr möglich, oder lässt man jetzt nur Vorsicht walten? Wann kann ich damit rechnen, daß es wieder möglich ist?
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Dein Griffstück muß offiziell "zerstört" werden.
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das ist so nicht korrekt.bino71 hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 12:35Soweit ich mich erinnere kannst Du Dir ein Wechselsystem kaufen, Du kannst aus einem Wechselsystem eine Waffe machen lassen (Büchser,...), aber einfach so sagen meine eingetragen Waffe wird zum Wechselsystem geht natürlich nicht.HGKonsalik hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 10:16Hallo zusammen,
ich habe heute versucht, eine Glock, die ich bereits besitze auf Wechselsystem umzumelden.
Ich habe alle Plätze belegt, alle Wechselsystemplätze noch frei.
Habe gesagt bekommen, daß das nicht mehr gemacht wird, wegen eines aktuellen Urteils von letzter Woche (glaube es war in Burgenland?)
Ist das wirklich nicht mehr möglich, oder lässt man jetzt nur Vorsicht walten? Wann kann ich damit rechnen, daß es wieder möglich ist?
Vielen Dank für eine Antwort und Grüße aus Wien!
Dein Griffstück muß offiziell "zerstört" werden.
Es gibt seit Mai 2023 eine detailreiche schriftliche Rechtsauskunft des BMI, daß genau das was du beschreibst zulaessig ist. Es hätte ja sonst nicht fast jeder Händler gemacht bzw offen im Internet angeboten. Die sind ja nicht blöd.
Ich vermute mal nur jene Händler, die das Schreiben NICHT kannten oder hatten, die haben es unterlassen.
Ist aber nun wohl nicht mehr gegenständlich
Wie gesagt: Gerichtsurteil schlägt Rechtsauskunft
Es wäre nur spannend zu wissen, wie das BMI die im Mai 2023 beantworteten Fragen unter Kenntnis des aktuellen LG Urteils jetzt beantworten würde.
- Skill Issue
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- Beiträge: 686
- Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
... und täglich grüßt das Murmeltier wegen bürokratischem Dünnschiss, den wir uns nachhaltig sparen würden, wenn wir auf das primitive und ineffektive Stückzahlsystem verzichten würden.
Im Grunde genommen werden so wieder ungefährliche Bürger zu bösen Verbrechern gemacht durch reine Willkür.
Im Grunde genommen werden so wieder ungefährliche Bürger zu bösen Verbrechern gemacht durch reine Willkür.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Würdet ihr sagen dass das Urteil Auswirkungen auf den Neukauf von Pistolen als Wechselsystemen hat?
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- .223 Rem
- Beiträge: 228
- Registriert: So 20. Feb 2022, 16:55
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Bitte "LG Eisenstadt Wechselsystem" googeln und dann selber nachlesen.
- Glock1768
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- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das werden wir in den nächsten Wochen merken …
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Bitte sinnerfassend lesen. Beim TE ist der Händler nicht im Spiel.twin2000 hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 13:15Das ist so nicht korrekt.bino71 hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 12:35Soweit ich mich erinnere kannst Du Dir ein Wechselsystem kaufen, Du kannst aus einem Wechselsystem eine Waffe machen lassen (Büchser,...), aber einfach so sagen meine eingetragen Waffe wird zum Wechselsystem geht natürlich nicht.HGKonsalik hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 10:16Hallo zusammen,
ich habe heute versucht, eine Glock, die ich bereits besitze auf Wechselsystem umzumelden.
Ich habe alle Plätze belegt, alle Wechselsystemplätze noch frei.
Habe gesagt bekommen, daß das nicht mehr gemacht wird, wegen eines aktuellen Urteils von letzter Woche (glaube es war in Burgenland?)
Ist das wirklich nicht mehr möglich, oder lässt man jetzt nur Vorsicht walten? Wann kann ich damit rechnen, daß es wieder möglich ist?
Vielen Dank für eine Antwort und Grüße aus Wien!
Dein Griffstück muß offiziell "zerstört" werden.
Es gibt seit Mai 2023 eine detailreiche schriftliche Rechtsauskunft des BMI, daß genau das was du beschreibst zulaessig ist. Es hätte ja sonst nicht fast jeder Händler gemacht bzw offen im Internet angeboten. Die sind ja nicht blöd.
Ich vermute mal nur jene Händler, die das Schreiben NICHT kannten oder hatten, die haben es unterlassen.
Ist aber nun wohl nicht mehr gegenständlich
Wie gesagt: Gerichtsurteil schlägt Rechtsauskunft
Es wäre nur spannend zu wissen, wie das BMI die im Mai 2023 beantworteten Fragen unter Kenntnis des aktuellen LG Urteils jetzt beantworten würde.
Nein, das steht nicht drin. Wenn der Händler im Spiel ist, dann ja.
Wenn ich zur BH gehe und sage Waffe A als Wechselsystem eintragen, die gerade einen WBK Platz belegt, lachen sie dich aus.
Zuletzt geändert von bino71 am Mo 29. Jul 2024, 14:45, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Das hab ich gefunden.
Dürfte wohl alles nicht so tragisch sein.
http://leu*cht*sp*ur.*eu/forum/viewtopic.php?p=74493
(Die „*„ müsst ihr entfernen sonst geht der Link nicht)
Dürfte wohl alles nicht so tragisch sein.
http://leu*cht*sp*ur.*eu/forum/viewtopic.php?p=74493
(Die „*„ müsst ihr entfernen sonst geht der Link nicht)
Zuletzt geändert von nils am Mo 29. Jul 2024, 14:47, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Doch, ist noch gegenständlich. Das Urteil ist ein spezifischer Einzelfall.
Und ja, ich habe es gelesen - inklusive der vom BMI eingeholten Rechtsauskunft (wahrscheinlich vom Gericht, um ein Urteil zu fällen)
Kurzfassung: Alles, wirklich alles, was wir bisher diskutiert hatten, entspricht der BMI Ansicht. Sprich: du kaufst dir eine Pistole, gehst mit Verschluss/Lauf in der einen und Griffstück in der anderen Hand raus und alles ist rechts (ok, das offene tragen vielleicht nicht, war aber nur symbolisch gemeint).
Das was hier passiert ist, war, dass der Händler dem Kunden eine komplette (wahrscheinlich sogar nicht sinnvoll auftrennbare) Waffe VOLLSTÄNDIG ZUSAMMENGEBAUT in die Hand gedrückt hat, obwohl der Kunde keinen Platz mehr frei hatte und das Ding dann als Zubehör eingetragen hat.
Kurzfassung: alles gut, wir können weiter machen wie gehabt, auch wenn es jetzt ein paar Händler geben wird, die das nicht (mehr) in Teilen verkaufen wollen
Und um auf die Ursprungsfrage zu antworten: auch das zerlegen einer vorhandenen Waffe ist nachwie vor möglich und zwar wie gehabt via Händler/ Büma!
Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Ich habe das hier gefunden:
https://kawatec.at/wp-content/uploads/2 ... 44-23w.pdf
(kann für die Richtigkeit keine Garantie übernehmen; sollte dieser Link hier nicht erwünscht sein dann bitte löschen).
Ich lese daraus das der Waffenhändler eine Kat B Waffe verkauft hat, aber diese dann (lt. Urteil vorsätzlich widerrechtlich) als Wechselsystem eingetragen hat. Wo genau der kleine aber feine Unterschied besteht eine Waffe vor dem Verkauf "zu trennen" und als Wechselsystem zu verkaufen weis ich nicht. Evtl. stand das einfach nicht auf der Rechnung für den Kunden drauf oder er hat es falsch in sein Waffenbuch eingetragen??????
Grüße
https://kawatec.at/wp-content/uploads/2 ... 44-23w.pdf
(kann für die Richtigkeit keine Garantie übernehmen; sollte dieser Link hier nicht erwünscht sein dann bitte löschen).
Ich lese daraus das der Waffenhändler eine Kat B Waffe verkauft hat, aber diese dann (lt. Urteil vorsätzlich widerrechtlich) als Wechselsystem eingetragen hat. Wo genau der kleine aber feine Unterschied besteht eine Waffe vor dem Verkauf "zu trennen" und als Wechselsystem zu verkaufen weis ich nicht. Evtl. stand das einfach nicht auf der Rechnung für den Kunden drauf oder er hat es falsch in sein Waffenbuch eingetragen??????
Grüße
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- .223 Rem
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann war das ein Waffenmodell, bei dem der Lauf nicht vom Griffstück getrennt werden kann. Also kann es systembedingt gar kein Wechselsystem sein.tousibaer hat geschrieben: ↑Mo 29. Jul 2024, 14:50Ich habe das hier gefunden:
https://kawatec.at/wp-content/uploads/2 ... 44-23w.pdf
(kann für die Richtigkeit keine Garantie übernehmen; sollte dieser Link hier nicht erwünscht sein dann bitte löschen).
Ich lese daraus das der Waffenhändler eine Kat B Waffe verkauft hat, aber diese dann (lt. Urteil vorsätzlich widerrechtlich) als Wechselsystem eingetragen hat. Wo genau der kleine aber feine Unterschied besteht eine Waffe vor dem Verkauf "zu trennen" und als Wechselsystem zu verkaufen weis ich nicht. Evtl. stand das einfach nicht auf der Rechnung für den Kunden drauf oder er hat es falsch in sein Waffenbuch eingetragen??????
Grüße