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Kein Wechselsystem mehr möglich?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Glock1768 » Do 22. Aug 2024, 09:04

Wieso?

Steht doch explizit da … dies gilt auch, wenn eine ganze Waffe in Einzelteilen verkauft wird!

Lexman1
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Lexman1 » Do 22. Aug 2024, 09:11

°Entfernt, da falsche Info
Zuletzt geändert von Lexman1 am Do 22. Aug 2024, 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Glock1768 » Do 22. Aug 2024, 09:19

Wir haben aufgrund des Gesetzes je b Platz zwei Plätze für wechselsysteme.

Dieses Gesetz ist aktuell … warum ändert sich das jetzt? Wo liest ihr das raus?

Es gab (noch) keine Gesetzesänderung …


Für mich steht da eine Bestätigung der letzten Jahre, nichts weiter!!!

Für mich ist es nochmals eine Klarstellung betreffend der Zerlegung von ganzen Waffen durch den Händler und Verkauf als wechselsystem!

Die Regelung der Plätze und Wechselsysteme ist klar im Gesetz formuliert und nicht eine Interpretation einer Behörde oder eines Richters. Damit müsste hier eine Gesetzesänderung her, davor ändert sich nichts

Mr. Danger
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Mr. Danger » Do 22. Aug 2024, 09:31

Also ich lese es auf Basis des Texts von Promo, so wie Glock1768.
Eigentlich sollte der letzte Absatz fett markiert sein.
Wenn der Waffenhändler ganz sicher weiß, das der Käufer keine freien "Plätze" hat, darf er die Waffe nicht "als Ganzes" in Teilen verkaufen. Im vorletzten Absatz steht, der Waffenhändler kann es aber nicht genau wissen ;)
Der Schrieb vom BMI sagt eigentlich nur: Lieber Waffenhändler, sei nicht deppert und reize die Regelung nicht aus.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Lexman1 » Do 22. Aug 2024, 09:35

Ok, wenn es unter diesem Aspekt gesehen wird stimmt es sogar.

Es ist halt typisch für Österreich, wir reizen gerne alles aus und übertreiben es dann gleich mal ;)

Edit:
Unter Beachtung des letzten Satzes im 2 Absatz wirds klar:

Dies gilt auch, wenn eine ganze Schusswaffe der Kat. A oder B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird.

Thanks fürs Klarstellen ans Schwarmwissen!
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Glock1768 » Do 22. Aug 2024, 09:51

Eben, wie ich es bereits sagte … damit ist diese Regelung nochmals eindeutig seitens des BMI bestätigt! Die Zerlegung ist in Ordnung!

madmaxxx
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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von madmaxxx » Do 22. Aug 2024, 10:02

Glock1768 hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 09:51
Eben, wie ich es bereits sagte … damit ist diese Regelung nochmals eindeutig seitens des BMI bestätigt! Die Zerlegung ist in Ordnung!
Genau, es ändert sich soweit nichts -> es kann noch immer zb. eine Glock 17 als Wechselsystem (natürlich zerlegt) gekauft werden. Dies hat mir ein Waffenhändler gestern bestätigt.

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Nordi » Do 22. Aug 2024, 10:35

Hallo die Herren,

Versteh ich das jetzt richtig : WENN das Gesetz jetzt so in der Form kommt wird es in Zunkft quasi 3 Optionen für mich geben wenn ich eine ...sagen wir...Daniel Defense MK18 kaufe

1: Die Waffen wird wie schon immer als Kat B gemeldet und nimmt 1 x WBK Platz
2 : Ich will NUR den Upper und der Händer geht damit klar, verkauft mir nur den Upper und trägt den als 1 x WS ein.
3: Ich will den Upper UND den Lower, also trägt der Händler Upper UND Lower jeweils als WS ein

Hab ich das richtig verstanden?

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Glock1768 » Do 22. Aug 2024, 10:40

Der lower ist derzeit ein noch freies Teil …

Was in eventuellen Änderungen des WaffG kommt kann derzeit noch niemand bestätigen … deshalb derzeit Variante 1 und 2

Mein Wissenstand:
Griffstücke und lower sollen waffenrechtlich relevante Teile werden … dann würde Variante 3 schlagend werden
Es könnte jedoch auch die Thematik Wechselsysteme komplett neu überarbeitet werden … dann könnte wieder einiges anders sein … das weiss derzeit niemand!

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Nordi » Do 22. Aug 2024, 10:42

Ok, danke dir.

Byebye Austria

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Skill Issue » Do 22. Aug 2024, 11:34

Probleme, die wir nicht hätten, wenn wir auf dieses hirnlose Platzsystem verzichten würden... :whistle:

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Glock1768 » Do 22. Aug 2024, 11:37

Vollste zustimmung!

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Nordi » Do 22. Aug 2024, 11:52

Skill Issue hat geschrieben:
Do 22. Aug 2024, 11:34
Probleme, die wir nicht hätten, wenn wir auf dieses hirnlose Platzsystem verzichten würden... :whistle:
Amen Bruder!

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von fast12 » Do 22. Aug 2024, 11:57

Die neue Rechtsmeinung des BMI ist keine Bestätigung der bestehenden Rechtsmeinung.

alte Rechtsmeinung 2023-0.369.531:
Wird vom Waffenhändler eine komplette Schusswaffe auseinandergebaut verkauft, dann kann der Waffenhändler im ZWR die Überlassermeldung in der Form durchzuführen, dass die Schusswaffe als ganze Schusswaffe zu registriert wird oder er registriert im ZWR die einzelnen wesentlichen Teile (§ 2 Abs. 2 WaffG) gesondert.
neue Rechtsmeinung 2024-0.584.245:
Wird eine Schusswaffe der Kat. A oder B verkauft, hat der Waffenhändler (Überlasser), wie bisher, die Überlassermeldung im Wege des ZWR durchzuführen (§ 28 Abs. 3 WaffG). Dabei ist die Schusswaffe als ganze Schusswaffe zu registrieren.

Eine Registrierung lediglich eines wesentlichen Teiles oder wesentlicher Teile im Sinne des § 2 Abs. 2 WaffG hat diesfalls nicht zu erfolgen. Dies gilt auch, wenn eine ganze Schusswaffe der Kat. A oder B zerlegt in Einzelteilen verkauft wird.
(Hervorhebung von mir)

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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Beitrag von Promo » Do 22. Aug 2024, 12:02

Ich lese es so, dass ein Waffenhändler (extra für Prometheus, gilt natürlich auch für Büchsenmacher) wenn er jemanden alle Bestandteile einer kompletten Schusswaffe verkauft diese auch als komplette Schusswaffe melden muss, unabhängig davon ob zerlegt oder zusammengebaut ausgehändigt wird.

Wird tatsächlich lediglich ein Wechselsystem (d.h. exklusive der Bestandteile die zur Vervollständigung einer kompletten Schusswaffe erforderlich sind, auch wenn dies freie Teile sind) überlassen, dann ist dies selbstverständlich weiterhin als Wechselsystem zu melden. Analog wenn jemand z.B. einen Ruger Revolver mit zwei Trommeln (z.B. .45 LC & .45 ACP) kauft, dann wird auch weiterhin ein Revolver und eine Wechseltrommel einzutragen sein.

Es wird davon auszugehen sein, dass jede Behörde fortan beim Erwerb von "Wechselsystemen" sehr genau hinschauen wird, möglicherweise sogar eine Verwahrungskontrolle anordnet, um zu überprüfen, ob nicht doch auch die zur Vervollständigung einer kompletten Waffe fehlenden Teile (wenngleich diese möglicherweise auch freie Teile sind) vorhanden sind.
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