Ja und?Grerdinger hat geschrieben: ↑Do 22. Aug 2024, 22:23Aber den Zilasungsschein braucht man, im das Auto Ab- und neu Anzumelden (auf den "neuen Besitzer").
Aber ich würde auch mal vermuten: So ein rückdatierter Kaufvertrag geht vor Gericht schnell mal in die Hosen. Richter sind nicht so dumm, wie manche das glauben...
Der neue Besitzer lässt dich weiterfahren,bis du dein neues Auto hast.
Wie genau soll den dieses Szenario "des in die Hose gehens" in der Praxis aussehen?
Der Richter kann vermuten was er will,was zählt sind doch nur handfeste Beweise,und die liegen durch den Kaufvertrag und der Aussage des "Käufers" eindeutig vor.
Im Zweifel immer für den Angeklagten.